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Kurz und knapp 87 (Mietrecht, Produkthaftungsrecht, Werkvertragsrecht, Verkehrsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Selbstauskunft über Mietschulden

Vermieter verlangen häufig von Wohnungsinteressenten eine Selbstauskunft über Mietschulden aus ihrem vorherigen Mietverhältnis. Der Mieter ist dann zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und macht falsche Angaben, darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen. 

Das bestätigte das Landgericht Itzehoe und begründete sein Urteil mit dem berechtigten Interesse des Vermieters an der Bonität seines Mieters. (Az.: 9 S 132/07)

CE- und GS-Zeichen nicht verwechseln

Verbraucher aufgepasst! Das CE-Zeichen gewährleistet nicht die Sicherheit eines Produkts, weil es sich dabei bloß um eine Eigenerklärung des Herstellers handelt. Darauf weist das Landgericht Stendal in einem Urteil hin (Az.: 31 O 50/08).

Anders liegt der Fall bei dem GS-Zeichen: Hier wurde die Sicherheit des Produkts zuvor durch eine unabhängige Prüfstelle getestet. Nur das GS-Zeichen erfüllt die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG).

Vorsicht bei Schlüsseldiensten

Nicht alle Schlüsseldienste sind seriöse Vertreter der Zunft. Ein Trick unseriöser Anbieter ist, wenn im Telefonbuch der Firmensitz ausgewiesen wird, obwohl die Firma gar nicht dort ansässig ist. So wird der Anschein erweckt, dass keine hohen Fahrtkosten anfallen.

Das Landgericht Paderborn hat gegen einen Unternehmer 20.000 und seine Firma 100.000 Euro Ordnungsgeld verhängt, weil es sich bei diesem Telefonbucheintrag um irreführende Werbung handelt. (Az.: 7 O 67/06)

Abschleppkosten sind zu zahlen

Falschparker müssen die Abschleppkosten übernehmen, selbst wenn sie das Abschleppen verhindern und kurz davor wegfahren können. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dementsprechend einen Parksünder trotz Abbruch des Abschleppvorgangs zur Zahlung der Abschleppkosten verurteilt.

An der rechtlichen Bewertung änderte es auch nichts, dass nach dem Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderes, ebenfalls verkehrswidrig geparktes Fahrzeug abgeschleppt worden war. (Az.: 3 K 416/08.KO)

(WEL)


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