Pauschalreise: Verbraucherrechte für einen stressfreien Urlaub
- 7 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
- Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
- Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
- Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
- Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
- Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Experten-Autorin dieses Themas
Eine Pauschalreise ist für viele Menschen die ideale Möglichkeit, dem stressigen Alltag für einige Tage oder Wochen zu entfliehen und neue Orte zu entdecken. Doch bei der Planung und Buchung eines Pauschalurlaubes gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu beachten. Verbraucher sollten sich vorab über ihre Rechte im Zusammenhang mit Pauschalreisen informieren und sich dadurch vor unliebsamen Überraschungen schützen.
Dieser Ratgeber erläutert die wesentlichen rechtlichen Aspekte rund um das Thema Pauschalreise und informiert über die wichtigsten verbraucherrechtlichen Grundlagen. Ob es um nervenaufreibende Flugverspätungen, frustrierende Annullierungen, ärgerliche Stornokosten oder die häufige Frage geht, ob es besser ist, eine Pauschalreise zu buchen oder die einzelnen Leistungen separat zu organisieren: In diesem Ratgeber finden Sie als Verbraucher Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
Eine Pauschalreise – auch Pauschalurlaub genannt – ist eine Reise, bei der verschiedene Leistungen wie Flug, Unterkunft, Verpflegung und zum Teil auch Unternehmungen von einem Reiseveranstalter als Gesamtpaket angeboten werden. Dieses Gesamtpaket wird zu einem Pauschalpreis verkauft, der in der Regel günstiger ist als der Einzelpreis der gebuchten Leistungen.
Der Vorteil für urlaubsreife Verbraucher liegt auf der Hand: Eine solche Reise bietet Komfort und Bequemlichkeit, da die Organisation und Planung weitgehend vom Reiseveranstalter übernommen werden.
Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
Doch regelmäßig werden gebuchte Pauschalreisen unerwartet gestört. Der Flug zum Urlaubsziel verspätet sich um mehrere Stunden oder der Flug wird sogar komplett annulliert. Die Unterkunft entspricht nicht den Erwartungen an Hygiene oder Ausstattung. Oder der Transfer vom Flughafen zur Unterkunft verlief alles andere als reibungslos.
Ist die Urlaubsfreude erst mal dahin, fragen sich viele Pauschalreisende, welche Rechte sie als Verbraucher gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft haben. Es besteht oft Unsicherheit darüber, wer der richtige Ansprechpartner und Verantwortliche bei mangelhaften Leistungen im Falle einer gebuchten Pauschalreise ist.
Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
Hat ein Flug Verspätung, der Teil einer Pauschalreise ist, so haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Pauschalreise kein Beförderungsvertrag zwischen dem Verbraucher als Reisendem und der Fluggesellschaft als Beförderer besteht. Gegenüber der Fluggesellschaft bestehen daher im Falle von Pauschalreisen keine Rechte wie der Rücktritt vom Beförderungsvertrag.
Ist die Flugverspätung bei einer Pauschalreise rechtlich als ein Reisemangel zu werten, können Verbraucher grundsätzlich den Reisepreis mindern, den Reisevertrag kündigen und/oder Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit geltend machen. Allerdings bestehen diese Verbraucherrechte nicht automatisch. Jeder Einzelfall muss konkret anhand der gesetzlichen Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe geprüft werden.
Die deutsche Rechtsprechung hat bereits zahlreiche Entscheidungen zu Rechtsfragen getroffen, die sich mit Fällen von Reisemängeln befasst haben. Dabei hat sich gezeigt, dass eine gewisse Erheblichkeit des Reisemangels vorliegen muss und nicht jeder (noch so kleine) Mangel einen Rechtsanspruch gegen den Reiseveranstalter begründet. Beispielsweise erachtet die Rechtsprechung bei Pauschalreisen in Bezug auf Flugverspätungen eine Verzögerung von bis zu vier Stunden noch für hinnehmbar. Bei mehr als vier Stunden dürfe der Reisepreis vom Verbraucher gemindert werden.
Zur Kündigung des Reisevertrages ist der Verbraucher nur dann berechtigt, wenn der Pauschalurlaub durch einen Mangel in erheblicher Weise beeinträchtigt wird. Hierzu zählen nach der deutschen Rechtsprechung Flugverspätungen jedoch in der Regel nicht, sondern sind regelmäßig nur als einfache Reisemängel zu bewerten. So oder so ist es aber ratsam, den Reiseveranstalter sofort über die eingetretene Flugverspätung zu informieren. Am besten erfolgt dies schriftlich (zum Beispiel über eine E-Mail), um die Anzeige des Reisemangels nachweisbar zu dokumentieren.
Auch wenn der Flug annulliert wurde, sollten Verbraucher ihren Reiseveranstalter sofort schriftlich und am besten unter Beisein von Zeugen über die Flugannullierung informieren. Verbraucher sollten den Reiseveranstalter auch dazu auffordern, ihnen gegenüber den Erhalt der Mängelanzeige schriftlich zu bestätigen.
Fällt der geplante Flug komplett aus, haben Verbraucher auch in diesen Fällen grundsätzlich gegenüber dem Reiseveranstalter aufgrund eines Reisemangels Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, auf Vertragskündigung und/oder Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeten Urlaubes. Aber auch insoweit gilt der Maßstab einer erforderlichen Erheblichkeit des Reisemangels und dass jeder Fall individuell rechtlich geprüft werden muss.
Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
Wird eine Pauschalreise nicht „last minute“, sondern lange im Voraus gebucht, können sich zu einem späteren Zeitpunkt oder auch erst kurz vor Reiseantritt die Umstände unerwartet ändern. Die Gründe können vielfältig sein, von Krankheit des Reisenden über finanzielle Veränderungen bis hin zu politischen Unruhen am Reiseziel.
Ein Pauschalurlaub kann zu jeder Zeit gegenüber dem Reiseveranstalter abgesagt werden. Doch Verbraucher sind oft unsicher, ob und in welcher Höhe sie in einem solchen Fall mit Stornokosten rechnen müssen. Reiseveranstalter dürfen grundsätzlich eine Entschädigung für eine Stornierung der Pauschalreise verlangen. Allerdings regelt das Gesetz bestimmte Konstellationen, in denen die Forderung von Stornokosten unzulässig ist. In diesen typischen Beispielsfällen dürfen Reiseveranstalter vom Verbraucher keine Stornokosten verlangen:
Höhere Gewalt
Wann ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, definiert das Gesetz nicht konkret. In § 651h Abs. 3 BGB steht lediglich:
„[…] wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.“
Wann solche Umstände vorliegen, die für den Reisenden unkontrollierbar und deren Auswirkungen unvermeidbar sind, kann daher nicht pauschal beantwortet werden und bedarf stets einer Einzelfallbewertung. Sind sich der Reisende und der Reiseveranstalter uneinig, muss regelmäßig ein Zivilgericht die Frage klären, ob ein Umstand vorlag, der als höhere Gewalt zu werten ist und der dem Reisenden eine kostenfreie Stornierung der Pauschalreise ermöglicht.
Reisewarnungen
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts gelten in der Regel als ein belastbares Indiz für das Vorliegen solcher Umstände von höherer Gewalt. Reisewarnungen werden vom Ministerium zum Beispiel bei Terroranschlägen, politischen Unruhen in bestimmten Ländern oder Naturkatastrophen ausgesprochen. Viele Verbraucher konnten auch während der Hochzeit der Coronapandemie solche Reisewarnungen verfolgen.
Wesentliche Veränderung der Reise
Wird die Flugzeit geändert, ein abweichender Abflug- oder Ankunftsort bestimmt oder eine andere Unterkunft zugewiesen, ist in der Regel von einer wesentlichen Veränderung der gebuchten Pauschalreise auszugehen. In solchen Fällen regelt das Gesetz nach § 651g BGB, dass der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis für den Pauschalurlaub an den Verbraucher zurückzahlen muss, wenn der Verbraucher die Reise aus diesem Grund absagt. In solchen Fällen darf der Reiseveranstalter keine Entschädigung für den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Erheblich höhere Reisekosten
Eine kostenlose Stornierung der Pauschalreise ist nach dem Gesetz auch dann möglich, wenn der Verbraucher insgesamt über acht Prozent mehr zahlen soll, als ursprünglich mit dem Reiseveranstalter vereinbart worden war (vgl. § 651g Abs. 1 BGB). Auch in diesen Fällen kann die Reise kostenfrei storniert werden.
Keine gesetzliche Regelung für Höhe von Stornokosten
Das Gesetz regelt nicht, in welcher Höhe ein Reiseveranstalter Stornokosten im Falle einer Reiseabsage verlangen darf. Auch gibt es keine brancheneinheitlichen Vorgaben. Allgemein gilt, dass Reiseveranstalter nur solche Kosten erstattet verlangen dürfen, die nach dem Rücktritt durch den Verbraucher tatsächlich noch anfallen.
Üblich ist, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter bestimmte Staffelsätze für den Fall eines Reiserücktritts festgelegt werden. Häufig orientiert sich die Staffelung danach, wie lange vor der geplanten Reise der Rücktritt erklärt wird. Je kurzfristiger die Absage erfolgt, desto höher fallen die Stornokosten dann aus. Für Verbraucher kann daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, wenn die Pauschalreise lange im Voraus gebucht wird.
Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
Es ist möglich, Pauschalreisen nicht auf einmal, sondern in Raten zu bezahlen. Einige Reiseveranstalter bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, den Reisepreis in mehreren Teilzahlungen zu begleichen, um die finanzielle Belastung zu verteilen. Dies kann besonders für Verbraucher mit begrenztem Budget oder für längere und kostspieligere Reisen von Vorteil sein. Die genauen Modalitäten der Ratenzahlung können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.
Für Verbraucher ist es wichtig, die Zahlungsbedingungen und mögliche Zinsen oder Gebühren im Voraus sorgfältig zu prüfen. Bei der Buchung einer Pauschalreise sollten Reisende sich daher nach den Ratenzahlungsoptionen erkundigen und sicherstellen, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen erfüllen können.
Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Es ist ratsam, die eigenen Bedürfnisse und Prioritäten sorgfältig abzuwägen und zu prüfen, welches Buchungssystem besser zu den individuellen Reiseplänen passt. In vielen Fällen kann eine Pauschalreise eine bequeme und kostengünstige Option sein, insbesondere für Reisende, die eine stressfreie Urlaubserfahrung wünschen. Bei Problemen oder Störungen gibt es einen zentralen Ansprechpartner in Form des Reiseveranstalters.
Wenn jedoch Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen, kann die separate Buchung einzelner Leistungen die bessere Wahl sein. Kommt es zu einzelnen Störungen während der Reise, müssen Verbraucher sich dann an den jeweiligen Vertragspartner wenden, da nicht nur ein Pauschalreisevertrag, sondern mehrere voneinander unabhängige Verträge geschlossen worden sind.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Pauschalreise?
Rechtstipps zu "Pauschalreise" | Seite 12
-
08.10.2019 Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger„… tragen Pauschalreisende das geringste finanzielle Risiko in der Insolvenz des Reiseveranstalters. Um eine Pauschalreise handelt es sich, wenn der Urlauber zugleich mehrere Reisebestandteile, bspw …“ Weiterlesen
-
30.09.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… sollte, das Formular richtig auszufüllen. Auch wichtig ist, die Frist hierfür zu beachten, meistens hat man hierzu 120 Tage Zeit. 3. Was gilt bei Pauschalreisen? Das Chargeback-Verfahren funktioniert somit …“ Weiterlesen
-
04.10.2019 Rechtsanwalt Mirco Lehr„… ? Verbraucher sind in der Regel bei Pauschalreisen gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Nachdem auch die deutschen Thomas-Cook-Töchter Insolvenz angemeldet haben, kommt …“ Weiterlesen
-
26.09.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… steht nunmehr fest, dass damit jedenfalls Pauschalreisen unter den Schutz der sogenannten Reiseversicherungsscheine fallen und die Versicherung von Thomas Cook grundsätzlich sämtliche geleisteten …“ Weiterlesen
-
25.09.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… des deutschen Reiseveranstalters (23.9.2019, 14.00 Uhr) Bei einer gebuchten Pauschalreise ist Thomas Cook (Deutschland) als Reiseveranstalter daher nach wie vor verpflichtet den mit euch geschlossen …“ Weiterlesen
-
24.09.2019 Rechtsanwalt Michael Kesselgruber„… Großbritanniens seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Deutsche Reisende, welche eine Pauschalreise bei Thomas Cook oder einem anderen von Insolvenz betroffenen Reiseveranstalter gebucht haben, sind dank des gut …“ Weiterlesen
-
24.09.2019 Daniel Goldmann, anwalt.de-Redaktion„… Airlines aus Großbritannien wird Condor seinen Flugbetrieb aufrechterhalten. Pauschalreisende, auf deren Tickets Condor steht, sind auf der sicheren Seite. Ob das langfristig der Fall bleibt, ist unklar …“ Weiterlesen
-
24.09.2019 Rechtsanwalt Alexander Hufschmid„… durch diesen geprüft werden. Sie haben eine Pauschalreise über eines der betroffenen Touristikunternehmen gebucht und sind unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen? Im Unterschied zu Flugreisen …“ Weiterlesen
-
25.09.2019 Rechtsanwalt Roosbeh Karimi„… : „Wir werden Gäste mit Abreisen am 23. und 24. September baldmöglichst kontaktieren. Bitte sehen Sie davon ab, selbst in unseren Callcentern anzurufen.“ Pauschalreise Ich bin im Urlaub …“ Weiterlesen
-
22.08.2019 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… 27977/14) , das jedoch nur eine Reisepreisminderung von 30 Prozent für eine erhebliche Routenänderung zuließ. Kreuzfahrt ohne Gepäck zumutbar? Eine Pauschalreise beinhaltet oft nicht nur die Kreuzfahrt …“ Weiterlesen
-
21.08.2019 Rechtsanwalt Daniel Neubauer„Einem Reisenden steht gegen den Reiseveranstalter bei Ausfall eines Fluges ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für selbst gezahlte Ersatzflüge zu, um das im Rahmen einer gebuchten Pauschalreise …“ Weiterlesen
-
07.08.2019 Rechtsanwalt Michael Habeck„… - und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen sind. Wird also zum Beispiel im Rahmen einer Pauschalreise wegen einer Flugverspätung der Urlaubsort …“ Weiterlesen
-
14.07.2019 Rechtsanwalt Holger Bernd„… , der betroffenen Reisende jedenfalls die Möglichkeit, eine Klage gegen den betreffenden Mitgliedstaat auf Ersatz des Schadens zu erheben“ . Pauschalreise: Bei Annullierung des Fluges besteht Anspruch …“ Weiterlesen
-
15.07.2019 Rechtsanwalt Mirco Volprecht„… des Ticketpreises. Handelte es sich bei der Reise um eine Pauschalreise, so ist dieser Anspruch beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Das gilt selbst dann, wenn dieser zwischenzeitlich insolvent …“ Weiterlesen
-
19.06.2019 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier„… Erfolge angerechnet werden. 2. Beispiele zum Reisevertrag Beispiel 1: Ein Reisender bucht Flug und Hotel als Pauschalreise. Der Flug hat zehn Stunden Verspätung. Der Reisende kann sich entweder …“ Weiterlesen
-
27.04.2019 Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel„… unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen …“ Weiterlesen
-
31.03.2019 Rechtsanwalt Bertram Petzoldt„Familie K. schreibt Folgendes; „ Wir hatten bei XXX am 30.01.2019 eine Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 2.000 EUR gebucht. Die Reise sollte am 9.2. beginnen, am 16.2. wären …“ Weiterlesen
-
06.04.2020 Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt„… . Es findet keine Grundbucheintragung statt und die Instandhaltungskosten steigen jährlich an, sodass eine Pauschalreise billiger ist als die Unterhaltung des Apartments und der entsprechenden …“ Weiterlesen
-
20.03.2019 Rechtsanwalt Daniel Neubauer„… eine Pauschalreise gebucht, kann er sich an seinen Reiseveranstalter wenden. Der Veranstalter schuldet die Beförderung zum Zielort. Ist dies nicht möglich, kann dem Reisenden ein Schadensersatzanspruch zustehen …“ Weiterlesen
-
31.03.2020 Rechtsanwältin Kerstin Obexer„Die Germania Fluggesellschaft mbH hat zum 04.02.2019 Insolvenz angemeldet. Jeder Flug wurde ausnahmslos abgesagt. Was passiert nun mit den bereits gebuchten Flügen? Bei Buchung einer Pauschalreise …“ Weiterlesen
-
25.02.2019 Rechtsanwalt Christian W. Martin„… ist das, was man gemeinhin als „Pauschalreise“ bezeichnen würde. Haben Sie nur einen Flug gebucht, liegt keine Gesamtheit von Reiseleistungen vor, sondern nur eine einzelne Leistung. Haben Sie hingegen …“ Weiterlesen
-
11.02.2019 Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel„… den Fluggästen, deren Flug Bestandteil eines mit einem Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages (Pauschalreisende) ist und den Fluggästen, die unmittelbar mit der Fluggesellschaft …“ Weiterlesen
-
07.02.2019 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… sind allein in den nächsten zwei Wochen 60.000 Passagiere von der Insolvenz betroffen. Der Flugbetrieb der Germania wurde zwischenzeitlich eingestellt. Wichtig für Sie: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben …“ Weiterlesen
-
25.11.2019 Theresa Fröh, anwalt.de-Redaktion„… . Pauschalreisende haben Anspruch auf einen Ersatzflug, Selbstbucher bleiben überwiegend auf ihren Kosten sitzen. Was ist passiert? Bereits Anfang des Jahres wurden bei der Fluggesellschaft Germania …“ Weiterlesen