Pauschalreise: Verbraucherrechte für einen stressfreien Urlaub
- 7 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
- Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
- Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
- Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
- Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
- Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Experten-Autorin dieses Themas
Eine Pauschalreise ist für viele Menschen die ideale Möglichkeit, dem stressigen Alltag für einige Tage oder Wochen zu entfliehen und neue Orte zu entdecken. Doch bei der Planung und Buchung eines Pauschalurlaubes gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu beachten. Verbraucher sollten sich vorab über ihre Rechte im Zusammenhang mit Pauschalreisen informieren und sich dadurch vor unliebsamen Überraschungen schützen.
Dieser Ratgeber erläutert die wesentlichen rechtlichen Aspekte rund um das Thema Pauschalreise und informiert über die wichtigsten verbraucherrechtlichen Grundlagen. Ob es um nervenaufreibende Flugverspätungen, frustrierende Annullierungen, ärgerliche Stornokosten oder die häufige Frage geht, ob es besser ist, eine Pauschalreise zu buchen oder die einzelnen Leistungen separat zu organisieren: In diesem Ratgeber finden Sie als Verbraucher Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
Eine Pauschalreise – auch Pauschalurlaub genannt – ist eine Reise, bei der verschiedene Leistungen wie Flug, Unterkunft, Verpflegung und zum Teil auch Unternehmungen von einem Reiseveranstalter als Gesamtpaket angeboten werden. Dieses Gesamtpaket wird zu einem Pauschalpreis verkauft, der in der Regel günstiger ist als der Einzelpreis der gebuchten Leistungen.
Der Vorteil für urlaubsreife Verbraucher liegt auf der Hand: Eine solche Reise bietet Komfort und Bequemlichkeit, da die Organisation und Planung weitgehend vom Reiseveranstalter übernommen werden.
Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
Doch regelmäßig werden gebuchte Pauschalreisen unerwartet gestört. Der Flug zum Urlaubsziel verspätet sich um mehrere Stunden oder der Flug wird sogar komplett annulliert. Die Unterkunft entspricht nicht den Erwartungen an Hygiene oder Ausstattung. Oder der Transfer vom Flughafen zur Unterkunft verlief alles andere als reibungslos.
Ist die Urlaubsfreude erst mal dahin, fragen sich viele Pauschalreisende, welche Rechte sie als Verbraucher gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft haben. Es besteht oft Unsicherheit darüber, wer der richtige Ansprechpartner und Verantwortliche bei mangelhaften Leistungen im Falle einer gebuchten Pauschalreise ist.
Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
Hat ein Flug Verspätung, der Teil einer Pauschalreise ist, so haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Pauschalreise kein Beförderungsvertrag zwischen dem Verbraucher als Reisendem und der Fluggesellschaft als Beförderer besteht. Gegenüber der Fluggesellschaft bestehen daher im Falle von Pauschalreisen keine Rechte wie der Rücktritt vom Beförderungsvertrag.
Ist die Flugverspätung bei einer Pauschalreise rechtlich als ein Reisemangel zu werten, können Verbraucher grundsätzlich den Reisepreis mindern, den Reisevertrag kündigen und/oder Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit geltend machen. Allerdings bestehen diese Verbraucherrechte nicht automatisch. Jeder Einzelfall muss konkret anhand der gesetzlichen Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe geprüft werden.
Die deutsche Rechtsprechung hat bereits zahlreiche Entscheidungen zu Rechtsfragen getroffen, die sich mit Fällen von Reisemängeln befasst haben. Dabei hat sich gezeigt, dass eine gewisse Erheblichkeit des Reisemangels vorliegen muss und nicht jeder (noch so kleine) Mangel einen Rechtsanspruch gegen den Reiseveranstalter begründet. Beispielsweise erachtet die Rechtsprechung bei Pauschalreisen in Bezug auf Flugverspätungen eine Verzögerung von bis zu vier Stunden noch für hinnehmbar. Bei mehr als vier Stunden dürfe der Reisepreis vom Verbraucher gemindert werden.
Zur Kündigung des Reisevertrages ist der Verbraucher nur dann berechtigt, wenn der Pauschalurlaub durch einen Mangel in erheblicher Weise beeinträchtigt wird. Hierzu zählen nach der deutschen Rechtsprechung Flugverspätungen jedoch in der Regel nicht, sondern sind regelmäßig nur als einfache Reisemängel zu bewerten. So oder so ist es aber ratsam, den Reiseveranstalter sofort über die eingetretene Flugverspätung zu informieren. Am besten erfolgt dies schriftlich (zum Beispiel über eine E-Mail), um die Anzeige des Reisemangels nachweisbar zu dokumentieren.
Auch wenn der Flug annulliert wurde, sollten Verbraucher ihren Reiseveranstalter sofort schriftlich und am besten unter Beisein von Zeugen über die Flugannullierung informieren. Verbraucher sollten den Reiseveranstalter auch dazu auffordern, ihnen gegenüber den Erhalt der Mängelanzeige schriftlich zu bestätigen.
Fällt der geplante Flug komplett aus, haben Verbraucher auch in diesen Fällen grundsätzlich gegenüber dem Reiseveranstalter aufgrund eines Reisemangels Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, auf Vertragskündigung und/oder Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeten Urlaubes. Aber auch insoweit gilt der Maßstab einer erforderlichen Erheblichkeit des Reisemangels und dass jeder Fall individuell rechtlich geprüft werden muss.
Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
Wird eine Pauschalreise nicht „last minute“, sondern lange im Voraus gebucht, können sich zu einem späteren Zeitpunkt oder auch erst kurz vor Reiseantritt die Umstände unerwartet ändern. Die Gründe können vielfältig sein, von Krankheit des Reisenden über finanzielle Veränderungen bis hin zu politischen Unruhen am Reiseziel.
Ein Pauschalurlaub kann zu jeder Zeit gegenüber dem Reiseveranstalter abgesagt werden. Doch Verbraucher sind oft unsicher, ob und in welcher Höhe sie in einem solchen Fall mit Stornokosten rechnen müssen. Reiseveranstalter dürfen grundsätzlich eine Entschädigung für eine Stornierung der Pauschalreise verlangen. Allerdings regelt das Gesetz bestimmte Konstellationen, in denen die Forderung von Stornokosten unzulässig ist. In diesen typischen Beispielsfällen dürfen Reiseveranstalter vom Verbraucher keine Stornokosten verlangen:
Höhere Gewalt
Wann ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, definiert das Gesetz nicht konkret. In § 651h Abs. 3 BGB steht lediglich:
„[…] wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.“
Wann solche Umstände vorliegen, die für den Reisenden unkontrollierbar und deren Auswirkungen unvermeidbar sind, kann daher nicht pauschal beantwortet werden und bedarf stets einer Einzelfallbewertung. Sind sich der Reisende und der Reiseveranstalter uneinig, muss regelmäßig ein Zivilgericht die Frage klären, ob ein Umstand vorlag, der als höhere Gewalt zu werten ist und der dem Reisenden eine kostenfreie Stornierung der Pauschalreise ermöglicht.
Reisewarnungen
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts gelten in der Regel als ein belastbares Indiz für das Vorliegen solcher Umstände von höherer Gewalt. Reisewarnungen werden vom Ministerium zum Beispiel bei Terroranschlägen, politischen Unruhen in bestimmten Ländern oder Naturkatastrophen ausgesprochen. Viele Verbraucher konnten auch während der Hochzeit der Coronapandemie solche Reisewarnungen verfolgen.
Wesentliche Veränderung der Reise
Wird die Flugzeit geändert, ein abweichender Abflug- oder Ankunftsort bestimmt oder eine andere Unterkunft zugewiesen, ist in der Regel von einer wesentlichen Veränderung der gebuchten Pauschalreise auszugehen. In solchen Fällen regelt das Gesetz nach § 651g BGB, dass der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis für den Pauschalurlaub an den Verbraucher zurückzahlen muss, wenn der Verbraucher die Reise aus diesem Grund absagt. In solchen Fällen darf der Reiseveranstalter keine Entschädigung für den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Erheblich höhere Reisekosten
Eine kostenlose Stornierung der Pauschalreise ist nach dem Gesetz auch dann möglich, wenn der Verbraucher insgesamt über acht Prozent mehr zahlen soll, als ursprünglich mit dem Reiseveranstalter vereinbart worden war (vgl. § 651g Abs. 1 BGB). Auch in diesen Fällen kann die Reise kostenfrei storniert werden.
Keine gesetzliche Regelung für Höhe von Stornokosten
Das Gesetz regelt nicht, in welcher Höhe ein Reiseveranstalter Stornokosten im Falle einer Reiseabsage verlangen darf. Auch gibt es keine brancheneinheitlichen Vorgaben. Allgemein gilt, dass Reiseveranstalter nur solche Kosten erstattet verlangen dürfen, die nach dem Rücktritt durch den Verbraucher tatsächlich noch anfallen.
Üblich ist, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter bestimmte Staffelsätze für den Fall eines Reiserücktritts festgelegt werden. Häufig orientiert sich die Staffelung danach, wie lange vor der geplanten Reise der Rücktritt erklärt wird. Je kurzfristiger die Absage erfolgt, desto höher fallen die Stornokosten dann aus. Für Verbraucher kann daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, wenn die Pauschalreise lange im Voraus gebucht wird.
Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
Es ist möglich, Pauschalreisen nicht auf einmal, sondern in Raten zu bezahlen. Einige Reiseveranstalter bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, den Reisepreis in mehreren Teilzahlungen zu begleichen, um die finanzielle Belastung zu verteilen. Dies kann besonders für Verbraucher mit begrenztem Budget oder für längere und kostspieligere Reisen von Vorteil sein. Die genauen Modalitäten der Ratenzahlung können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.
Für Verbraucher ist es wichtig, die Zahlungsbedingungen und mögliche Zinsen oder Gebühren im Voraus sorgfältig zu prüfen. Bei der Buchung einer Pauschalreise sollten Reisende sich daher nach den Ratenzahlungsoptionen erkundigen und sicherstellen, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen erfüllen können.
Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Es ist ratsam, die eigenen Bedürfnisse und Prioritäten sorgfältig abzuwägen und zu prüfen, welches Buchungssystem besser zu den individuellen Reiseplänen passt. In vielen Fällen kann eine Pauschalreise eine bequeme und kostengünstige Option sein, insbesondere für Reisende, die eine stressfreie Urlaubserfahrung wünschen. Bei Problemen oder Störungen gibt es einen zentralen Ansprechpartner in Form des Reiseveranstalters.
Wenn jedoch Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen, kann die separate Buchung einzelner Leistungen die bessere Wahl sein. Kommt es zu einzelnen Störungen während der Reise, müssen Verbraucher sich dann an den jeweiligen Vertragspartner wenden, da nicht nur ein Pauschalreisevertrag, sondern mehrere voneinander unabhängige Verträge geschlossen worden sind.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Pauschalreise?
Rechtstipps zu "Pauschalreise" | Seite 14
-
17.12.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… . Entsprechende Urteile hat aktuell der Bundesgerichtshof in zwei unterschiedlichen Verfahren gesprochen. Es ging um eine Pauschalreise, die 2013 Urlaubsfreuden in der Türkei versprochen hatte. Der Traum …“ Weiterlesen
-
07.12.2016 Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel„… vom Flughafen zum Hotel ereignete, einen Reisemangel darstellt. Was war geschehen? Die Kläger buchten eine Pauschalreise in die Türkei. Reisezeit war die zweite Hälfte des Dezember 2013. Während …“ Weiterlesen
-
02.12.2016 Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel„… die Fluggesellschaft für den Eintritt materieller Schäden nach Verspätungen bzw. Annullierung von Flügen nicht haften. Ist der bestreikte Flug Bestandteil einer Pauschalreise, so sollten sich Betroffene …“ Weiterlesen
-
30.10.2016 Rechtsanwalt Christoph Schüll„Die Berechnung von hohen Zusatzkosten bei Reiseumbuchungen ist zulässig Der BGH hatte jüngst in einem Fall zu entscheiden, in dem zwei Urlauber eine gebuchte Pauschalreise auf andere Personen …“ Weiterlesen
-
10.10.2016 Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel„… sind ausschließlich gegen die Fluggesellschaft zu richten. Dieselben Rechte haben auch die Fluggäste, deren Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist. Kündigungen des Reisevertrages durch TUI Deutschland GmbH …“ Weiterlesen
-
05.10.2016 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… , dass der entsprechende Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind damit im Internet geschlossene Verträge über Pauschalreisen …“ Weiterlesen
-
12.09.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Ein Familienvater buchte am 26.09.2014 für sich, seine Frau sowie seine Tochter über das Internet eine einwöchige Pauschalreise nach Abu Dhabi, die am 30.10.2014 beginnen sollte. Zusammen mit der unverzüglich …“ Weiterlesen
-
06.09.2016 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… , da keine vertragliche Verpflichtung dazu bestand. Fazit: Wird lediglich eine einzelne Leistung, wie hier eine Fährverbindung, vermittelt, liegt keine Pauschalreise vor. Daher kann vom Vermittler …“ Weiterlesen
-
10.08.2016 Rechtsanwalt Georg Struck„… sind bei diesen Reisen häufig die Flüge, der Hotelaufenthalt und andere Leistungen. Ebenso häufig kommt es vor, dass diese Pauschalreisen mangelhaft waren. Hotels sind überbucht, nicht fertiggestellt …“ Weiterlesen
-
20.07.2016 Rechtsanwalt Guido Lenné„In seinem Urteil vom 12.01.2016 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Reiseveranstalter einer Pauschalreise unter bestimmten Umständen auch für von ihm lediglich vermittelte Aktivitäten …“ Weiterlesen
-
28.06.2016 Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.„Es ist Sommer, auch wenn man es dem Wetter nicht so ansieht, und die Deutschen buchen Urlaub in fremden Ländern. Leider kommt es bei den zumeist Pauschalreisen immer wieder zu massiven …“ Weiterlesen
-
16.06.2016 Rechtsanwalt Achim Böth„Das Reiserecht der §§ 651a bis 651m BGB betrifft die Rechtsbeziehungen zum Reiseveranstalter und bezieht sich nur auf Pauschalreisen. Sollte sich vor Ort herausstellen, dass die dortigen …“ Weiterlesen
-
15.06.2016 Rechtsanwalt Achim Böth„… € 250,00 und € 600,00 Euro verlangen. Dies gilt für sämtliche in der EU startenden Flüge sowie Flüge mit sonstigem EU-Bezug – also auch für Pauschalreisen und sogar „Billigflüge“- und richtet …“ Weiterlesen
-
31.03.2016 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… Stornokosten fürchten zu müssen. Entscheidend ist, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben und tatsächlich höhere Gewalt vorliegt, die bei Vertragsschluss noch nicht voraussehbar war …“ Weiterlesen
-
16.02.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Bezahlung erforderlich. Der fehle aber in den ABB. Im Übrigen gebe es bei der reinen Flugbuchung im Gegensatz zu Pauschalreisen keinen Sicherungsschein, der Reisende bei der Insolvenz …“ Weiterlesen
-
08.01.2016 anwalt.de-Redaktion„… Die Berliner Eheleute hatten von 10.12. bis 27.12. für knapp 3200 Euro eine Pauschalreise nach Dubai gebucht. An Weihnachten sollte ein Galadiner stattfinden, für das im Reisepreis bereits …“ Weiterlesen
-
25.08.2015 Rechtsanwalt Dr. Hilmar de Riese„… ich Kostenerstattung gegen Herausgabe der eingekauften Bekleidung „Zug um Zug“. Bei einer Pauschalreise ist daneben der Reiseveranstalter noch mitverantwortlich, so etwa für eine Reisepreisminderung …“ Weiterlesen
-
07.08.2015 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„Jeder, der schon einmal eine Pauschalreise gemacht hat, kennt das Prozedere kurz vor Abreise: Man sucht in den vielen Ordnern der verschiedenen Reiseveranstalter nach der Abholzeit vom Hotel …“ Weiterlesen
-
06.08.2015 Rechtsanwälte Queißer u. Partner„… nicht entgegen, dass Familie Peter bei einem Veranstalter eine Pauschalreise buchte. Auch Pauschalreiseurlauber können Ansprüche aus der erwähnten Verordnung gegenüber der Airline geltend machen …“ Weiterlesen
-
22.07.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… mit dem Flugunternehmen. Ansonsten wären Pauschalreisende, die ihren Urlaub über den Reiseveranstalter buchen, gegenüber Individualreisenden, die ihren Flug selbst bei der Fluggesellschaft buchen, benachteiligt …“ Weiterlesen
-
Kein Anspruch auf Schadenersatz wg. vertaner Urlaubszeit wg. fehlender Erheblichkeit der Reisemängel11.02.2019 Rechtsanwalt Marcus Fischer„Der Reisepreis einer Pauschalreise kann gemindert werden, wenn die Reise mit Mängeln behaftet ist. Allerdings ist nicht jede Beeinträchtigung gleich ein Mangel, denn Pauschalreisende müssen gewisse …“ Weiterlesen
-
26.05.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Grad. Doch kann man deswegen den Reisepreis mindern? Keine Erholung im Urlaub möglich? Ein Mann buchte für sich und seine Freundin eine Pauschalreise in den Süden. Ruhe und Erholung fanden die zwei …“ Weiterlesen
-
07.05.2015 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… nach dieser VO begründet werden kann. Ob die Beförderung kostenlos ist oder war, beurteilt sich bei einer Pauschalreise nach dem Verhältnis zwischen dem Reiserveranstalter und der beklagten …“ Weiterlesen
-
10.12.2014 anwalt.de-Redaktion„… unter anderem über das Internet Pauschalreisen: Zum Vertrag gehörten jeweils auch bestimmte Reisebedingungen. Diese sahen unter anderem eine Anzahlung von 40 % innerhalb einer Woche nach dem Erhalt …“ Weiterlesen