Pauschalreise: Verbraucherrechte für einen stressfreien Urlaub
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Inhaltsverzeichnis
- Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
- Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
- Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
- Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
- Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
- Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Experten-Autorin dieses Themas
Eine Pauschalreise ist für viele Menschen die ideale Möglichkeit, dem stressigen Alltag für einige Tage oder Wochen zu entfliehen und neue Orte zu entdecken. Doch bei der Planung und Buchung eines Pauschalurlaubes gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu beachten. Verbraucher sollten sich vorab über ihre Rechte im Zusammenhang mit Pauschalreisen informieren und sich dadurch vor unliebsamen Überraschungen schützen.
Dieser Ratgeber erläutert die wesentlichen rechtlichen Aspekte rund um das Thema Pauschalreise und informiert über die wichtigsten verbraucherrechtlichen Grundlagen. Ob es um nervenaufreibende Flugverspätungen, frustrierende Annullierungen, ärgerliche Stornokosten oder die häufige Frage geht, ob es besser ist, eine Pauschalreise zu buchen oder die einzelnen Leistungen separat zu organisieren: In diesem Ratgeber finden Sie als Verbraucher Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
Eine Pauschalreise – auch Pauschalurlaub genannt – ist eine Reise, bei der verschiedene Leistungen wie Flug, Unterkunft, Verpflegung und zum Teil auch Unternehmungen von einem Reiseveranstalter als Gesamtpaket angeboten werden. Dieses Gesamtpaket wird zu einem Pauschalpreis verkauft, der in der Regel günstiger ist als der Einzelpreis der gebuchten Leistungen.
Der Vorteil für urlaubsreife Verbraucher liegt auf der Hand: Eine solche Reise bietet Komfort und Bequemlichkeit, da die Organisation und Planung weitgehend vom Reiseveranstalter übernommen werden.
Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
Doch regelmäßig werden gebuchte Pauschalreisen unerwartet gestört. Der Flug zum Urlaubsziel verspätet sich um mehrere Stunden oder der Flug wird sogar komplett annulliert. Die Unterkunft entspricht nicht den Erwartungen an Hygiene oder Ausstattung. Oder der Transfer vom Flughafen zur Unterkunft verlief alles andere als reibungslos.
Ist die Urlaubsfreude erst mal dahin, fragen sich viele Pauschalreisende, welche Rechte sie als Verbraucher gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft haben. Es besteht oft Unsicherheit darüber, wer der richtige Ansprechpartner und Verantwortliche bei mangelhaften Leistungen im Falle einer gebuchten Pauschalreise ist.
Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
Hat ein Flug Verspätung, der Teil einer Pauschalreise ist, so haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Pauschalreise kein Beförderungsvertrag zwischen dem Verbraucher als Reisendem und der Fluggesellschaft als Beförderer besteht. Gegenüber der Fluggesellschaft bestehen daher im Falle von Pauschalreisen keine Rechte wie der Rücktritt vom Beförderungsvertrag.
Ist die Flugverspätung bei einer Pauschalreise rechtlich als ein Reisemangel zu werten, können Verbraucher grundsätzlich den Reisepreis mindern, den Reisevertrag kündigen und/oder Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit geltend machen. Allerdings bestehen diese Verbraucherrechte nicht automatisch. Jeder Einzelfall muss konkret anhand der gesetzlichen Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe geprüft werden.
Die deutsche Rechtsprechung hat bereits zahlreiche Entscheidungen zu Rechtsfragen getroffen, die sich mit Fällen von Reisemängeln befasst haben. Dabei hat sich gezeigt, dass eine gewisse Erheblichkeit des Reisemangels vorliegen muss und nicht jeder (noch so kleine) Mangel einen Rechtsanspruch gegen den Reiseveranstalter begründet. Beispielsweise erachtet die Rechtsprechung bei Pauschalreisen in Bezug auf Flugverspätungen eine Verzögerung von bis zu vier Stunden noch für hinnehmbar. Bei mehr als vier Stunden dürfe der Reisepreis vom Verbraucher gemindert werden.
Zur Kündigung des Reisevertrages ist der Verbraucher nur dann berechtigt, wenn der Pauschalurlaub durch einen Mangel in erheblicher Weise beeinträchtigt wird. Hierzu zählen nach der deutschen Rechtsprechung Flugverspätungen jedoch in der Regel nicht, sondern sind regelmäßig nur als einfache Reisemängel zu bewerten. So oder so ist es aber ratsam, den Reiseveranstalter sofort über die eingetretene Flugverspätung zu informieren. Am besten erfolgt dies schriftlich (zum Beispiel über eine E-Mail), um die Anzeige des Reisemangels nachweisbar zu dokumentieren.
Auch wenn der Flug annulliert wurde, sollten Verbraucher ihren Reiseveranstalter sofort schriftlich und am besten unter Beisein von Zeugen über die Flugannullierung informieren. Verbraucher sollten den Reiseveranstalter auch dazu auffordern, ihnen gegenüber den Erhalt der Mängelanzeige schriftlich zu bestätigen.
Fällt der geplante Flug komplett aus, haben Verbraucher auch in diesen Fällen grundsätzlich gegenüber dem Reiseveranstalter aufgrund eines Reisemangels Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, auf Vertragskündigung und/oder Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeten Urlaubes. Aber auch insoweit gilt der Maßstab einer erforderlichen Erheblichkeit des Reisemangels und dass jeder Fall individuell rechtlich geprüft werden muss.
Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
Wird eine Pauschalreise nicht „last minute“, sondern lange im Voraus gebucht, können sich zu einem späteren Zeitpunkt oder auch erst kurz vor Reiseantritt die Umstände unerwartet ändern. Die Gründe können vielfältig sein, von Krankheit des Reisenden über finanzielle Veränderungen bis hin zu politischen Unruhen am Reiseziel.
Ein Pauschalurlaub kann zu jeder Zeit gegenüber dem Reiseveranstalter abgesagt werden. Doch Verbraucher sind oft unsicher, ob und in welcher Höhe sie in einem solchen Fall mit Stornokosten rechnen müssen. Reiseveranstalter dürfen grundsätzlich eine Entschädigung für eine Stornierung der Pauschalreise verlangen. Allerdings regelt das Gesetz bestimmte Konstellationen, in denen die Forderung von Stornokosten unzulässig ist. In diesen typischen Beispielsfällen dürfen Reiseveranstalter vom Verbraucher keine Stornokosten verlangen:
Höhere Gewalt
Wann ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, definiert das Gesetz nicht konkret. In § 651h Abs. 3 BGB steht lediglich:
„[…] wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.“
Wann solche Umstände vorliegen, die für den Reisenden unkontrollierbar und deren Auswirkungen unvermeidbar sind, kann daher nicht pauschal beantwortet werden und bedarf stets einer Einzelfallbewertung. Sind sich der Reisende und der Reiseveranstalter uneinig, muss regelmäßig ein Zivilgericht die Frage klären, ob ein Umstand vorlag, der als höhere Gewalt zu werten ist und der dem Reisenden eine kostenfreie Stornierung der Pauschalreise ermöglicht.
Reisewarnungen
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts gelten in der Regel als ein belastbares Indiz für das Vorliegen solcher Umstände von höherer Gewalt. Reisewarnungen werden vom Ministerium zum Beispiel bei Terroranschlägen, politischen Unruhen in bestimmten Ländern oder Naturkatastrophen ausgesprochen. Viele Verbraucher konnten auch während der Hochzeit der Coronapandemie solche Reisewarnungen verfolgen.
Wesentliche Veränderung der Reise
Wird die Flugzeit geändert, ein abweichender Abflug- oder Ankunftsort bestimmt oder eine andere Unterkunft zugewiesen, ist in der Regel von einer wesentlichen Veränderung der gebuchten Pauschalreise auszugehen. In solchen Fällen regelt das Gesetz nach § 651g BGB, dass der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis für den Pauschalurlaub an den Verbraucher zurückzahlen muss, wenn der Verbraucher die Reise aus diesem Grund absagt. In solchen Fällen darf der Reiseveranstalter keine Entschädigung für den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Erheblich höhere Reisekosten
Eine kostenlose Stornierung der Pauschalreise ist nach dem Gesetz auch dann möglich, wenn der Verbraucher insgesamt über acht Prozent mehr zahlen soll, als ursprünglich mit dem Reiseveranstalter vereinbart worden war (vgl. § 651g Abs. 1 BGB). Auch in diesen Fällen kann die Reise kostenfrei storniert werden.
Keine gesetzliche Regelung für Höhe von Stornokosten
Das Gesetz regelt nicht, in welcher Höhe ein Reiseveranstalter Stornokosten im Falle einer Reiseabsage verlangen darf. Auch gibt es keine brancheneinheitlichen Vorgaben. Allgemein gilt, dass Reiseveranstalter nur solche Kosten erstattet verlangen dürfen, die nach dem Rücktritt durch den Verbraucher tatsächlich noch anfallen.
Üblich ist, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter bestimmte Staffelsätze für den Fall eines Reiserücktritts festgelegt werden. Häufig orientiert sich die Staffelung danach, wie lange vor der geplanten Reise der Rücktritt erklärt wird. Je kurzfristiger die Absage erfolgt, desto höher fallen die Stornokosten dann aus. Für Verbraucher kann daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, wenn die Pauschalreise lange im Voraus gebucht wird.
Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
Es ist möglich, Pauschalreisen nicht auf einmal, sondern in Raten zu bezahlen. Einige Reiseveranstalter bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, den Reisepreis in mehreren Teilzahlungen zu begleichen, um die finanzielle Belastung zu verteilen. Dies kann besonders für Verbraucher mit begrenztem Budget oder für längere und kostspieligere Reisen von Vorteil sein. Die genauen Modalitäten der Ratenzahlung können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.
Für Verbraucher ist es wichtig, die Zahlungsbedingungen und mögliche Zinsen oder Gebühren im Voraus sorgfältig zu prüfen. Bei der Buchung einer Pauschalreise sollten Reisende sich daher nach den Ratenzahlungsoptionen erkundigen und sicherstellen, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen erfüllen können.
Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Es ist ratsam, die eigenen Bedürfnisse und Prioritäten sorgfältig abzuwägen und zu prüfen, welches Buchungssystem besser zu den individuellen Reiseplänen passt. In vielen Fällen kann eine Pauschalreise eine bequeme und kostengünstige Option sein, insbesondere für Reisende, die eine stressfreie Urlaubserfahrung wünschen. Bei Problemen oder Störungen gibt es einen zentralen Ansprechpartner in Form des Reiseveranstalters.
Wenn jedoch Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen, kann die separate Buchung einzelner Leistungen die bessere Wahl sein. Kommt es zu einzelnen Störungen während der Reise, müssen Verbraucher sich dann an den jeweiligen Vertragspartner wenden, da nicht nur ein Pauschalreisevertrag, sondern mehrere voneinander unabhängige Verträge geschlossen worden sind.
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Rechtstipps zu "Pauschalreise" | Seite 5
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19.02.2021 Rechtsanwalt Alexander Weigert„… der zu Unrecht einbehaltenen Stornogebühren verurteilt. Die Pauschalreise hatte unser Mandant im Zusammenhang mit der Corona Pandemie zu einem Zeitpunkt storniert, zu dem keine Reisewarnung für das Zielland mehr …“ Weiterlesen
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10.02.2021 Rechtsanwalt Alexander Weigert„… der zu Unrecht einbehaltenen Stornogebühren einer aufgrund der weltweiten Reisewarnung im Zusammenhang mit der Corona Pandemie von der Klägerin stornierten Urlaubsreise (Pauschalreise) verurteilt …“ Weiterlesen
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09.02.2021 Rechtsanwalt Tobias Korenke„… Kreuzfahrt als einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB, der die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtige. Dem Reiseveranstalter stehe daher kein …“ Weiterlesen
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28.01.2021 Rechtsanwalt Alexander Weigert„… , außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Dies ist den meisten Reiseveranstaltern …“ Weiterlesen
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21.01.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… Check AG mit Sitz in Bottighofen (Schweiz) ist Betreiberin von Reisebuchungs- und Hotelbewertungsportalen im Internet. Hauptgeschäftsmodell ist die provisionsbasierte Vermittlung von Pauschalreisen …“ Weiterlesen
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18.12.2020 Rechtsanwalt Andreas Biernath„… ), wonach ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise wegen der Coronapandemie auch ohne konkrete Reisewarnung für den Zeitpunkt des geplanten Reisebeginns möglich sei (vgl. Urteil des AG Köln …“ Weiterlesen
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09.12.2020 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„… und Pauschalreisen vergangen sind, haben viele Reisende immer noch nicht ihr dafür gezahltes Geld zurückerhalten. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet. Nach unserer Erfahrung sind die Fluggesellschaften …“ Weiterlesen
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25.11.2020 Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt„… dieses Jahres unbegrenzt. Welche Auswirkungen hat dies nun für meine Reise? Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, ist es dem Reiseveranstalter bei einem Einreiseverbot im Zielland unmöglich, die Reise …“ Weiterlesen
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16.11.2020 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… als Pauschalreise. Eine kostenlose Stornierung ist daher immer dann möglich, wenn außergewöhnliche unvermeidbare Umstände auftreten, die die Reise beeinträchtigen. Doch wann liegt eine erhebliche …“ Weiterlesen
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10.11.2021 Rechtsanwalt Alexander Hufschmid„… die Pauschalreise-Richtlinie der EU falsch umgesetzt hat. Diese Richtlinie sieht nämlich vor, dass Reisende wirksam geschützt werden müssen. Dass dieser Schutz nicht wirksam war, müssen wir wohl …“ Weiterlesen
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05.11.2020 Rechtsanwältin Manuela Schwennen„… sein Veranstalter eine Pauschalreise nach Spanien wegen er Corona-Pandemie noch vor Beginn stornierte, aber nur Gutscheine als Rückzahlung ausgab. Wie das Amtsgericht am Mittwoch mitteilte, klagte der Mann …“ Weiterlesen
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05.11.2020 Rechtsanwalt Alexander Weigert„… Gerichte in Fällen von Pauschalreisen entschieden. Wir berichten über die ersten Urteile und erläutern, was das für betroffene Verbraucher bedeutet. Kostenfreier Rücktritt von Pauschalreisen auch ohne …“ Weiterlesen
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02.11.2020 Rechtsanwältin Hülya Dalkilic„… seine Kosten für die Pauschalreise vollständig zurückverlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung …“ Weiterlesen
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02.11.2020 Rechtsanwalt Andreas Biernath„… -Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht “ nur für vor dem 08.03.2020 gebuchte Pauschalreisen eine Rolle spielte und insb. für den nun wieder besonders betroffenen November 2020 keine Anwendung finden …“ Weiterlesen
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29.10.2020 Rechtsanwältin Eva Dworschak„… an, aber eine grundsätzliche Ablehnung mit der Behauptung (oft in der Presse) die Kosten für ein Ferienhaus seien mangels Pauschalreise nicht zurückzufordern, sind falsch. Die gesetzlichen Regelungen für …“ Weiterlesen
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12.10.2020 Rechtsanwältin Manuela Schwennen„… Wortlaut der AGB, bevor Sie diese durch Anklicken anerkennen müssen. Die Unterkunft Für Pauschalreisen, die im Internet angeboten werden, gelten dieselben Anforderungen wie an einen gedruckten Reisekatalog …“ Weiterlesen
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09.10.2020 Rechtsanwalt Timothy Peiker„… Stornierungsgebühren bezahlen? Grundsätzlich hat der Reisende die Möglichkeit, bei einer Pauschalreise von dem Reisevertrag zurückzutreten. Somit verliert der Reiseveranstalter den Anspruch …“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Norbert Linke„… wird oder wenn der Reisende die Reise aufgrund der geltenden Einschränkungen nicht antreten möchte. Wird eine Pauschalreise durch den Reiseveranstalter storniert, ist die rechtliche Lage relativ einfach. In diesem Fall …“ Weiterlesen
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22.09.2020 Rechtsanwältin Sarah Schörghuber„Ein kostenloser Reiserücktritt (Stornierung) einer Pauschalreise ist nach § 651 h Abs. 3 BGB möglich, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände …“ Weiterlesen
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20.09.2020 Rechtsanwältin Manuela Schwennen„Reisemangel bei Ungeziefer im Hotel: Rund 300 Stiche bzw. Bisse am Körper von Ungezief er - wahrscheinlich Flöhe - in der Bettmatratze während einer zweiwöchigen Pauschalreise in Kuba …“ Weiterlesen
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18.09.2020 Rechtsanwältin Manuela Schwennen„… beschlossen hat. Die Lösung sieht vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden statt der sofortigen Erstattung der Vorauszahlung einen Gutschein für eine spätere Pauschalreise anbieten dürfen …“ Weiterlesen
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17.09.2020 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… dadurch passieren, dass für diese fünf Tage Home-Office vereinbart wird. Unsere praktischen Tipps für den Herbsturlaub Wenn eine Pauschalreise gebucht wurde ist eine kostenlose Stornierung immer möglich …“ Weiterlesen
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30.08.2020 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„Corona: Anspruch auf Erstattung Reisepreis auch ohne Reisewarnung? Gesetzliche Regelung: Nach § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise Anspruch …“ Weiterlesen
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26.08.2020 Rechtsanwalt Sven Gläser„… des Reiseveranstalters, ist grundsätzlich das Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise …“ Weiterlesen