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Personenbedingte Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Personenbedingte Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Bei einer personenbedingten Kündigung müssen 4 Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Arbeitgeber müssen bei einer ordentlichen Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten.
  • Eine vorherige Abmahnung ist bei personenbedingter Kündigung im Regelfall nicht nötig.
  • Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist.

So gehen Sie vor

  1. Schreiben Sie sich auf, z. B. auf den Briefumschlag, wann Sie die Kündigung erhalten haben.
  2. Prüfen Sie die Kündigung auf formelle Fehler (Schriftform, Unterschrift des Bevollmächtigten etc.).
  3. Prüfen Sie, ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden.

Um Fehler oder Nachteile für Sie auszuschließen, sollten Sie nach Erhalt der Kündigung sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Arbeitet der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Unternehmen und handelt es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit unter zehn Mitarbeitern, gelten die Vorschriften des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung nicht grundlos ausgesprochen werden kann.

Laut Gesetz ist eine personenbedingte Kündigung nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeber muss deshalb das Vorliegen eines Sachverhalts nachweisen, der grundsätzlich zur Rechtfertigung einer Kündigung geeignet ist.

Welche Voraussetzungen gelten für eine wirksame personenbedingte Kündigung?

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers, d. h., die Kündigung kann sowohl persönliche, gesundheitliche als auch fachliche Gründe haben. Entsprechende Kündigungen werden ggf. aufgrund folgender Gründe ausgesprochen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrern, Busfahrern, Taxifahrern etc.
  • Entzug der Berufsausübungserlaubnis, z. B. bei Ärzten, Anwälten etc.
  • fehlende Arbeitserlaubnis
  • längerer Dienstausfall wegen einer Straftat
  • Erkrankung

Die Wirksamkeit der personenbedingten Kündigung ist anhand der nachfolgenden vier Schritte genauestens zu prüfen. Nur wenn die folgenden vier Kriterien gegeben sind, ist die personenbedingte Kündigung wirksam:

Negativprognose

Es ist absehbar, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht mehr in der Lage ist, seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen.

Interessenbeeinträchtigung

Der Arbeitgeber muss glaubhaft beweisen, dass die Weiterbeschäftigung des betroffenen Mitarbeiters eine wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen oder eine Störung des Betriebsablaufs darstellt.

Milderes Mittel

Vor der Aussprache der Kündigung muss geprüft werden, ob der betroffene Angestellte eventuell an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann. Auch die Möglichkeit einer Fortbildung, Umschulung oder ein leidensgerechter Arbeitsplatz muss geprüft und angeboten werden.

Interessenabwägung

Es muss geprüft werden, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes überwiegt.

Im Rahmen der Interessenabwägung sind zugunsten des Arbeitnehmers die folgenden Umstände zu berücksichtigen:

  • Ursache für die fehlende Eignung, bzw. hat der Arbeitnehmer dies zu verschulden?
  • Alter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Familienstand bzw. Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

Auf Seiten des Arbeitgebers sind zu berücksichtigen:

  • Schwere der betrieblichen Beeinträchtigung
  • Umfang der wirtschaftlichen Belastung

Wie kann man gegen eine personenbedingte Kündigung vorgehen?

Wenn Sie sich gegen eine personenbedingte Kündigung wehren möchten, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen kompetenten Rechtsanwalt aus dem Bereich Arbeitsrecht wenden. Er/Sie berät Sie als Mandant umfassend und legt ggf. Kündigungsschutzklage ein. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage muss belegt werden, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis eigentlich noch weiterbesteht. Im Regelfall einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst und der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung.

Foto(s): ©Shutterstock/ldutko

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Rechtstipps zu "personenbedingte Kündigung" | Seite 24

  • 03.07.2013 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „… wird, in anderen Worten also „sozial gerechtfertigt" ist. Der Arbeitgeber benötigt also einen Grund, der vom Arbeitsgericht vollständig überprüft wird. Die personenbedingte Kündigung …“ Weiterlesen
  • 31.05.2017 KÜHNE Rechtsanwälte
    „I. Allgemeines/Einordnung Grundsätzlich werden im Arbeitsrecht drei Gruppen von Kündigungen danach unterschieden, welcher Grund die Kündigung rechtfertigt: betriebsbedingte, personenbedingte …“ Weiterlesen
  • 13.06.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer
    „… . Eine personenbedingte Kündigung wegen langer Fehlzeiten aufgrund einer Krankheit komme nur beim Vorliegen einer negativen gesundheitlichen Zukunftsprognose in Betracht. An dieser fehle es hier. Eine negative …“ Weiterlesen
  • 12.06.2013 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
    „… der Annahme einer negativen Prognose nicht gleich, kann demnach auch keine personenbedingte Kündigung wegen länger dauernder Erkrankung rechtfertigen.“ Weiterlesen
  • 12.06.2013 Rechtsanwalt Olaf Haußmann
    „… der Annahme einer negativen Prognose nicht gleich, kann demnach auch keine personenbedingte Kündigung wegen länger dauernder Erkrankung rechtfertigen.“ Weiterlesen
  • 07.06.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer
    „… fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst habe, wohl aber die ordentliche. Die außerordentliche Kündigung sei weder aus verhaltensbedingten Gründen zulässig, noch aus personenbedingten …“ Weiterlesen
  • 24.05.2013 Rechtsanwalt Michael Timpf
    „Verhaltensbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt. Anders als bei den personenbedingten Kündigungsgründen setzt …“ Weiterlesen
  • 23.05.2013 Rechtsanwalt Michael Timpf
    „… ausgesprochene personenbedingte Kündigung den strengen Anforderungen des KSchG standhält oder erfolgreich vor dem Arbeitsgericht angefochten werden kann. Michael Timpf Fachanwalt für Arbeitsrecht“ Weiterlesen
  • 22.05.2013 Rechtsanwalt Michael Timpf
    „… des Arbeitnehmers liegende Gründe oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Gründe für eine Kündigung können also nur personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt …“ Weiterlesen
  • 30.04.2013 Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen
    „… oder personenbedingten (z. B. wegen Krankheit oder Verlust des Führerscheins) Kündigung ist eine Abmahnung nicht erforderlich. Etwas anders gilt bei einer sogenannten verhaltensbedingten Kündigung …“ Weiterlesen
  • 10.04.2013 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
    „… der gesetzlichen Neuregelung des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei Angebot der Abfindungszahlung im Kündigungsschreiben bei sozialwidriger Kündigung, also wenn weder verhaltensbedingte noch personenbedingte …“ Weiterlesen
  • 29.01.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… ? Das rechtfertigt aber nicht per se eine personenbedingte Kündigung des Mitarbeiters. So ist vielmehr eine sog. negative Gesundheitsprognose nötig. Das bedeutet, es ist damit zu rechnen …“ Weiterlesen
  • 21.12.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… auch eine fristlose Kündigung zu. Geht man davon aus, dass man durch Ansteckung zum Zombie wird, ist auch die personenbedingte Kündigung möglich. Denn sie umfasst die langandauernde Erkrankung eines Arbeitnehmers …“ Weiterlesen
  • 29.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. 2. Krankheit wird arbeitsrechtlich erst dann relevant, wenn hierdurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann, also …“ Weiterlesen
  • 28.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „1. Personenbedingte Kündigungen kommen in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auf Grund persönlicher Fähigkeiten, Eigenschaften oder nicht vorwerfbarer Einstellung nicht mehr in der Lage ist, in Zukunft …“ Weiterlesen
  • Abmahnung
    22.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung kann eine vorherige …“ Weiterlesen
  • 12.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Verhaltensbedingte Kündigungen Personenbedingte Kündigungen und 3. Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst oder schließt er (auf Druck des Arbeitgebers) einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung …“ Weiterlesen
  • 09.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Kündigungen (der Arbeitnehmer hat sich falsch verhalten, z.B. unentschuldigt gefehlt) Personenbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer ist nicht mehr geeignet, z.B. wegen langer Krankheit) 2. Man …“ Weiterlesen
  • 08.11.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… . Aber auch eine personenbedingte Kündigung - also der Mitarbeiter will arbeiten, kann aber nicht, z. B. wegen Krankheit oder Eignungsmangels - wäre gemäß § 1 II KSchG (Kündigungsschutzgesetz) nicht sozial gerechtfertigt …“ Weiterlesen
  • Krankheit
    30.10.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Sowohl Kurzerkrankungen als auch Langzeiterkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen Grund für eine personenbedingte Kündigung sein. Unter bestimmten …“ Weiterlesen
  • 16.08.2012 Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni
    „Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei Kündigung geben soll. Eine Abfindung ist vielmehr in der Regel eine freiwillige …“ Weiterlesen
  • 15.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… sind betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen möglich. Eine betriebsbedingte Entlassung kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitsplatz des Gekündigten wegfällt, eine andere …“ Weiterlesen
  • 02.07.2012 Rechtsanwältin Simone Weber
    „… Mitarbeiter beschäftigt, gilt für Sie in jedem Fall das Kündigungsschutzgesetz. Dieses schützt Sie z.B. vor Kündigungen ohne Grund. Als Kündigungsgrund gibt es sogenannte personenbedingte-, verhaltensbedingte …“ Weiterlesen
  • 31.05.2017 KÜHNE Rechtsanwälte
    „… zu differenzieren, ob es sich um eine verhaltensbedingte oder um eine personenbedingte Kündigung handelt. Soweit ein Arbeitgeber zwar die von ihm geschuldete Leistung erbringen könnte, es aber aufgrund …“ Weiterlesen