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Rechtspfleger - kurze Definition

Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der bei Gericht oder Staatsanwalt Aufgaben wahrnimmt, die ihm durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragen sind. Rechtspfleger werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt, beispielsweise in Mahnverfahren, bei der Zwangsvollstreckung oder in Kindschaftsangelegenheiten.

Rechtspfleger können nur Beamte des gehobenen Justizdienstes werden, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und einen mehrjährigen Vorbereitungsdienst absolviert haben.

In seinem Amt ist der Rechtspfleger nicht von Weisungen abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Allerdings ist der Rechtspfleger den im Beamtenrecht geltenden Regeln unterworfen und hat eine nicht so unabhängige Position, wie beispielsweise ein Richter.


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