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Reisemängel: Welche Ansprüche haben Sie?

  • 5 Minuten Lesezeit

Frustrierte Urlauber müssen sich nicht alles gefallen lassen. Wenn der Reiseveranstalter seine Versprechen nicht einhält, gibt es Möglichkeiten, weniger für die Reise zu zahlen oder Schadensersatz zu verlangen. Sie können viele Ansprüche geltend machen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Reisemangel können Sie vom Veranstalter häufig die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises verlangen.
  • In schwerwiegenden Fällen können Sie Schadensersatz verlangen.
  • Sie können Mängel bereits während der Reise anzeigen und der Reiseleitung eine Frist zu deren Behebung setzen.
  • Tut der Veranstalter während des Urlaubs nichts gegen die Mängel, müssen Sie sich danach schriftlich an ihn wenden.
  • Die Höhe Ihrer Ansprüche hängt von der Schwere der Mängel ab.

So gehen Sie vor

  1. Zeigen Sie die Mängel bereits während der Reise an und bitten Sie die Reiseleitung schriftlich, diese zu beheben.
  2. Sichern Sie Beweise und suchen Sie Zeugen für die Mängel.
  3. Unternimmt der Reiseveranstalter während der Reise nichts, wenden Sie sich danach schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Jahren an ihn.
  4. Ihr Schreiben muss eine genaue Beschreibung der Mängel und Unterschriften der Zeugen enthalten.
  5. Will der Reiseveranstalter nicht kooperieren, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten.

Wann liegt ein Reisemangel vor?

Von einem Reisemangel spricht man, wenn der Reiseveranstalter eine Leistung verspricht, aber dieses Versprechen nicht einlöst. Etliche Veranstalter werben z. B. damit, dass der Strand nur wenige Schritte vom gebuchten Hotel entfernt liegt. Muss der Urlauber aber in Wirklichkeit bei jedem Strandbesuch einen weiten Fußmarsch einplanen, liegt ein Reisemangel vor.

Weitere Reisemängel, für die der Veranstalter geradestehen muss, sind u. a.:

  • Defekte oder schmutzige Einrichtungen im Hotelzimmer
  • Lärmbelästigung durch angrenzende Baustellen, Bars oder Dikotheken
  • Probleme mit der An- oder Abreise: z. B. Flugverzögerung oder verlorerens Gepäck
All das gilt jedoch nur, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Der Grund dafür liegt im deutschen Reiserecht: Hier ist nur von Rechten des Reisenden bei einer mangelhaften Pauschalreise die Rede – die Individualreise wird komplett ausgespart.

Pauschalreise vs. Individualreise

Bei einer Pauschalreise erhält der Reisende vom Reiseveranstalter ein Paket aus mindestens zwei Reisedienstleistungen, für die ein einziger Pauschalpreis berechnet wird. Gängige Pauschalreisen bestehen etwa aus der Fahrt, der Unterkunft, der Verpflegung und den Sightseeing-Touren vor Ort. Bei einer Individualreise stellen Sie sich Ihr Reiseprogramm selbst zusammen und buchen jeden Bestandteil der Reise einzeln.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Bei besonders schwerwiegenden Mängeln können Sie in einigen Fällen verlangen, dass Ihnen mehr als die Hälfte des Reisepreises erlassen wird. Zur Orientierung dienen Übersichtstabellen wie die Frankfurter Tabelle, die ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung oder die Kemptener Tabelle.

Dort gibt es eine Auflistung gängiger Reisemängel und der Prozentsätze, um den Sie üblicherweise den Reisepreis mindern können. Die Grundlage liefern bekannte Gerichtsurteile im Reiserecht. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der Reisemängeltabelle des ADAC:

Wann gibt es Schadensersatz?

Ist durch den Reisemangel ein sogenannter erheblicher Schaden entstanden, können Reisende  Schadensersatz verlangen. In diesem Fall ist der Mangel schwerwiegend genug, um den Wert der gebuchten Pauschalreise um mindestens die Hälfte zu verringern.

Wenn ein Mangel dazu führt, dass Ihnen Urlaubszeit entgeht, haben Sie oft ebenfalls ein Recht auf Schadensersatz. Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Reise abgebrochen werden musste oder nicht angetreten werden konnte. Das muss sich kein Urlauber gefallen lassen. Wie viel Schadensersatz möglich ist, wird immer im Einzelfall entschieden. Dabei kann ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt helfen.

Was ist kein Reisemangel?

Nicht alles, was die Urlaubsstimmung drückt, ist ein Mangel. Wer den Reiseveranstalter für Lappalien oder landestypische Eigenheiten zur Kasse bitten will, wird damit keinen Erfolg haben.

Nicht als Reisemängel geltend machen können Sie z. B.:

  • Wartezeiten bei den Abläufen im Hotel
  • Spielende Kinder auf den Gängen
  • Bedienungen, die kein Deutsch oder Englisch sprechen
  • Geschlossene Läden zur Mittagszeit

Die Grenze zum tatsächlichen Reisemangel ist oft schwer zu erkennen. Hier kann ein im Reiserecht erfahrener Anwalt helfen.

So zeigt man Reisemängel an

1. Vor Ort beschweren

Verlieren Sie keine Zeit. Melden Sie den Reisemangel daher so schnell wie möglich bei der Reiseleitung am Urlaubsort. Setzen Sie dem Veranstalter eine den Verhältnissen angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels.

2. Mangel schriftlich festhalten und dem Veranstalter vorlegen

Halten Sie den Reisemangel schriftlich fest, legen Sie ihn der Reiseleitung sofort vor und bitten Sie um eine Bestätigung durch Unterschrift. Ist kein Mitarbeiter des Reiseveranstalters greifbar, schicken Sie Ihr Schreiben direkt an das Unternehmen – am besten per Fax, da E-Mails übersehen werden und im Spam-Ordner landen können.

3. Beweise sind wichtig

Aussagekräftige Fotobeweise des Reisemangels sind ein Muss. Dasselbe gilt für die Namen von Zeugen, die das Gleiche erlebt haben wie Sie. Zudem sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten, wann Ihnen der Reisemangel das erste Mal aufgefallen ist.

4. Auch nach der Reise nicht lockerlassen – Vorsicht, Frist!

Haben Sie den Reisemangel angezeigt und der Veranstalter behebt ihn nicht während der Reise, sollten Sie sich danach schriftlich an ihn wenden. Benennen Sie den Mangel sowie das Datum, an dem er aufgetreten ist, und fügen Sie die Beweise sowie die Namen der Zeugen bei.

Geben Sie an, welche Entschädigung Sie vom Reiseveranstalter verlangen. Nach Ihrer Rückkehr von der Urlaubsreise bleiben Ihnen hierzu zwei Jahre Zeit. 

5. Anwalt einschalten, wenn sich der Veranstalter querstellt

Der Reiseveranstalter reagiert nicht, er weigert sich, Ihnen entgegenzukommen, oder es gelingt keine Einigung? Dann sollten Sie einen Anwalt einzuschalten, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen wird. In vielen Fällen lohnt es sich auch, vor Gericht zu gehen.

Quelle: Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG)

Ihr Schreiben an den Veranstalter

Ihr Schreiben an den Reiseveranstalter sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Anschrift des Reiseveranstalters
  • Name der Reiseleitung am Urlaubsort (Falls nur eine Vertretung vor Ort ist, nehmen Sie deren Kontaktdaten in Ihr Schreiben auf.)
  • Buchungsnummer der Reise
  • Name des Hotels und Ihre Zimmernumme
  • Bei einer Kreuzfahrt: Name Ihres Schiffs und Ihre Kabinennummer
  • Name des Transportunternehmens (Ihrer Fluggesellschaft, des Veranstalters Ihrer Busreise etc.)
  • Datum und Uhrzeit, wann Sie den Reisemangel zuerst bemerkt haben
  • Genaue und detaillierte Beschreibung des Mangels (Was war mangelhaft? Wie äußerte sich der Mangel? Ist der Reisemangel eine Lärmbelästigung, kann ein beigelegtes Lärmprotokoll sinnvoll sein.)

Außerdem sind folgende Inhalte wichtig:

  • Legen Sie die Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bei (z. B. den Reiseprospekt oder die Reisebestätigung).
  • Haben Sie individuelle Zusatzvereinbarungen mit dem Veranstalter getroffen, legen Sie die entsprechenden Belege und Dokumente bei.
  • Geben Sie an, welche Frist Sie der Reiseleitung gesetzt haben, um nachzubessern. Teilen Sie mit, ob die Reiseleitung die Mängel beseitigt hat oder nicht.
  • Legen Sie die Fotobeweise der Mängel bei und nennen Sie Namen und Adressen der Zeugen.
  • Unterschreiben Sie und geben Sie Ort und Datum an. Am besten holen Sie sich auch die Unterschrift der Zeugen und der Reiseleitung ein.

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Rechtstipps zu "Reisemangel" | Seite 4

  • 26.05.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit. Reisemangel oder bloße Unannehmlichkeit? Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hielt insgesamt eine Reisepreisminderung von 15 Prozent für angemessen …“ Weiterlesen
  • 17.09.2014 Rechtsanwalt Moritz Walprecht
    „… werden, ist der Reiseveranstalter nach einem anderen Urteil des BGH an diese Zeiten gebunden. Eine nachträgliche erhebliche Änderung der Flugzeiten stellt dann einen Reisemangel dar, welcher …“ Weiterlesen
  • 27.08.2014 Rechtsanwalt Moritz Walprecht
    Reisemängel Die Freude auf den anstehenden Urlaub ist in der Regel groß. Nicht selten werben Reiseveranstalter mit ausgezeichneten Hotels und Traumstränden direkt vor der Tür. Wenn sich vor Ort …“ Weiterlesen
  • 22.04.2014 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… Lebensrisiko verwirklicht. Dafür kann der Reiseveranstalter nicht verantwortlich gemacht werden; ein Reisemangel lag daher nicht vor. Nasser Boden im Poolbereich Letztendlich muss man im Bereich …“ Weiterlesen
  • 02.01.2014 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… . 20.06.2013, Az.: 6 AZR 805/11) (GUE) Reiserecht Reisemangel nicht bei der Rezeption anzeigen Wer im gebuchten Hotel einen Mangel entdeckt, muss ihn unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen, um ihm …“ Weiterlesen
  • 12.12.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… . Zu berücksichtigen ist ferner, dass eine erhebliche Änderung - z. B. Vorverlegung des Flugs um 10 Stunden - auch bei einem Änderungsvorbehalt unzulässig ist und einen Reisemangel darstellen kann. (BGH, Urteil v. 10.12.2013, Az.: X ZR 24/13) (VOI)“ Weiterlesen
  • 30.08.2013 GKS Rechtsanwälte
    „… steht. Dies stellt eine Informationspflichtverletzung dar. Die verspätete Mitteilung einer Überbuchung berechtigt zu einer Minderung des Reispreises um 15 Prozent. Reisemängel - was ist zu tun? Sofern …“ Weiterlesen
  • 08.08.2019 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… daher die Dauerkühle in einer Schiffskabine – verursacht durch eine zentral gesteuerte Klimaanlage – als geringfügigen Reisemangel an, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt. Raumtemperatur …“ Weiterlesen
  • 06.03.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… . Auch wenn das Verhalten des Mitbewohners lästig war, konnte darin kein Reisemangel gesehen werden. Wer nur ein halbes Doppelzimmer mietet, nimmt in Kauf, dass er sich für einige Tage oder Wochen …“ Weiterlesen
  • 10.01.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… auch ein Reisemangel vor, weil der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Schließlich musste die Frau nicht damit rechnen, dass sich eine Granitplatte löst und ihr auf den Fuß …“ Weiterlesen
  • 05.12.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… verneinte einen Reisemangel und damit das Recht des Ehepaares, den Reisepreis erneut zu mindern. Schließlich schuldete der Reiseveranstalter keine nicht behinderten Mitreisenden. Vielmehr …“ Weiterlesen
  • 08.08.2019 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    Solange der Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff – wie vertraglich vereinbart – eine Außenkabine erhält, kann er den Reisepreis nicht mindern, wenn er nur eine schlechte Sicht aus der Kabine hat. Wer e … Weiterlesen
  • 09.11.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… Flugtag eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 50 Prozent des Tagespreises der Pauschalreise zu. Das LG war der Ansicht, dass es sich bei dem defekten Sitz um einen erheblichen Reisemangel handelt …“ Weiterlesen
  • 25.04.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… Ablauf und Folgen mitzuteilen. Und auch wenn Tabellen Werte für Reisemängel nennen, am Ende entscheidet immer der Richter. (GUE)“ Weiterlesen
  • 18.04.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Wird der Rückflug vom Reiseveranstalter um 10 Stunden vorverlegt, ist darin ein Reisemangel zu sehen, weshalb der Urlauber grundsätzlich Schadensersatz verlangen kann. Im Urlaub will man natürlich …“ Weiterlesen
  • 08.08.2019 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… auf das Deck berechtige, lag ein erheblicher Reisemangel und damit ein Grund für die Minderung vor. Schließlich sei der Urlauber ständig der Witterung ausgesetzt gewesen, was zu einer enormen …“ Weiterlesen
  • 29.12.2011 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises wegen des Strandes und des vorzeitigen Urlaubsendes zu. Im vorliegenden Fall bejahten die Richter eine erhebliche Beeinträchtigung des Urlaubs durch Reisemängel …“ Weiterlesen
  • 19.12.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Ein Reisemangel, der zur Kündigung des Vertrages führen könnte, liegt nicht vor, wenn der Urlauber anonyme Negativbewertungen des gebuchten Hotels im Internet findet. Der Urlaub soll der Erholung …“ Weiterlesen
  • 05.09.2011 Rechtsanwalt Jörg Schwede
    „… sind die Reisemängel konkret zu benennen. Der Reiseveranstalter muss mit Ihrem Schreiben die Möglichkeit haben, den Grund für Ihre Beschwerde zu überprüfen. Pauschale Aussagen, wie zum Beispiel, das Essen habe …“ Weiterlesen
  • 28.07.2011 Rechtsanwalt Jörg Schwede
    „… der Urlauber gegen den Reiseveranstalter einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Eine Reisemangel liegt vor, wenn der vorgefundene Zustand nicht dem Zustand entspricht, wie er vertraglich vereinbart …“ Weiterlesen
  • 26.07.2011 Rechtsanwalt Jörg Schwede
    „Vom Urlaub nach Hause zurückgekehrt, überwiegen leider nicht immer die positiven Urlaubserinnerungen. Vielleicht haben Reisemängel haben den Urlaub beeinträchtigt und die Urlaubsstimmung …“ Weiterlesen
  • 28.06.2011 Rechtsanwältin Olivia Holik
    „… , aber auch Beschreibungen der Mängel in Betracht. Steht der Reisemangel für den Richter fest, liegt es wiederum im Ermessen des Gerichts, wie hoch der Schadensersatz ausfällt. Dieser kann bei einer wirklich …“ Weiterlesen
  • 17.03.2011 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Viele Klagen von Urlaubern scheitern vor Gericht, weil Reisemängel nicht genau genug belegt werden - also besser immer Fotos und genaue Notizen machen. Es sollte ein schöner Familienurlaub werden …“ Weiterlesen
  • 01.03.2011 Rechtsanwalt Andreas Engler
    „… und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert der Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Reisemangel: Der Gesetzgeber hat den Begriff …“ Weiterlesen