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Allgemeines Vertragsrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

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Allgemeines Vertragsrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

Unter das allgemeine Vertragsrecht oder einfach nur Vertragsrecht fallen alle gesetzlichen Bestimmungen und Normen, die sich mit privatrechtlichen Verträgen sowie dazugehörigen Vertragstypen befassen und Regelungen zu Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsparteien beinhalten.

Was ist der oberste Grundsatz des allgemeinen Vertragsrechts?

Oberster Grundsatz ist die Regel, dass Vertragsfreiheit herrscht. Demnach kann jeder vereinbaren, was er möchte, und ist in seiner Vertragspartnerwahl frei.

Allerdings wird auch dieser Grundsatz eingeschränkt, wenn es um den Schutz höherer Belange geht. So regeln die Bestimmungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen den Schutz von Verbrauchern, wenn es um Massengeschäfte geht. Auch zum Schutz von Minderjährigen und Minderheiten gibt es Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass keine Verträge zulasten von Minderjährigen geschlossen werden oder dass Minderheiten beispielsweise nicht vom Anmieten einer Wohnung ausgeschlossen werden.

Was sind die bekanntesten Vertragstypen?

Allseits bekannt sind Vertragstypen wie

–          Kaufvertrag

–          Werkvertrag

–          Dienstvertrag

–          Mietvertrag

–          Darlehensvertrag

–          Reisevertrag

 

Es gibt jedoch auch eine Menge Verträge, die nicht unter diese Vertragstypen fallen. Dabei handelt es sich um neuartige Verträge, die aufgrund der gegeben Veränderungen in der Gesellschaft geschaffen wurden. Sie werden auch Mischverträge genannt, da sie oftmals verschiedene Elemente verschiedener Verträge beinhalten. Bekanntere unter diesen sind die Leasingverträge mit kaufvertraglichen und mietrechtlichen Elementen oder der Fitnessvertrag.

Wo finden sich gesetzliche Regelungen zum Vertragsrecht?

Wichtigstes Handwerkszeug, wenn es um das allgemeine Vertragsrecht geht, ist das Bürgerliche Gesetzbuch, auch als BGB bekannt.

Kommen handels- und gesellschaftsrechtliche Elemente hinzu, ist auch das Handelsgesetzbuch heranzuziehen.

Im BGB finden sich die Regelungen zum Vertragsrecht über das gesamte Buch verteilt, vor allem aber in den §§ 241 ff. Allgemeine Bestimmungen, wann Verträge wirksam geschlossen sind und wann nicht, finden sich in den Paragrafen im vorderen Teil des BGB.

 

Gibt es Regelungen, die auf jede Vertragsart anwendbar sind?

Die Regelungen des BGB, allgemeiner Teil, sind solche, die auf sämtliche Vertragsarten anwendbar sind. Neben der Geschäftsfähigkeit gemäß den §§ 104 ff. sowie den Regelungen zum Zustandekommen eines Vertrages nach den §§ 145 ff. sind die Regelungen der §§ 311 ff. zum Zustandekommen eines Vertrags von großer Relevanz.

Auch wichtig ist die Frage, wie Verträge zu schließen sind. Bis auf wenige Ausnahmen sind Verträge in der Regel nicht formbedürftig. Vereinzelt werden jedoch Formalien vorgegeben, so etwa bei Grundstücksgeschäften und Bürgschaften.

Die schriftliche Ausgestaltung von Verträgen ist allerdings immer zu empfehlen, da man so im Streitfall seine Position und seine Ansprüche beweisen kann.

Foto(s): ©Pexels/ Andrea Piacquadio

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