69 Fachanwälte für Migrationsrecht
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Rechtstipps von Fachanwälten für Migrationsrecht
Fragen und Antworten
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Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren. -
Was kostet ein Fachanwalt?
Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen. -
Migrationsrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
Da das Fachgebiet Migrationsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Migrationsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen. -
Migrationsrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Migrationsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Der Fachanwalt für Migrationsrecht wurde 2016 als 23. Fachanwaltschaft neu eingeführt und ist seitdem in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Der Tätigkeitsbereich eines Fachanwalts für Migrationsrecht ist nicht, wie man zunächst meinen könnte, auf Flüchtlinge und Asylsuchende beschränkt. Migration umfasst jegliche Einwanderung und Auswanderung sowie auch längerfristige und unter Umständen nicht auf Dauer angelegte Auslandsaufenthalte, wie sie beispielsweise bei außerhalb ihres Heimatlandes beschäftigten Facharbeitern oft vorkommen.
Besondere theoretische Kenntnisse im Migrationsrecht
Fachanwälte für Migrationsrecht müssen für ihre Zulassung besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen haben. Die Theorie wird dabei in aller Regel in einem speziellen Fachanwaltslehrgang für Migrationsrecht erworben.
Staatsangehörigkeitsrecht
Zu den erforderlichen theoretischen Kenntnissen eines Fachanwalts für Migrationsrecht gehören insbesondere Fragen zur Feststellung bzw. dem Verlust der Staatsangehörigkeit, einer etwaigen Staatenlosigkeit, aber auch der Einbürgerung.
Aufenthaltsrecht
Das Recht rund um Aufenthaltstitel und Visa sowie die Abschiebungs- und Duldungsregeln müssen von einem Fachanwalt für Migrationsrecht ebenfalls beherrscht werden. Dazu gehören auch damit zusammenhängende Fragen von Haftung, Gebühren und nicht zuletzt dem Datenschutz.
Unionsrecht
Die Tätigkeiten eines Fachanwalts sind nicht auf außereuropäische Migranten beschränkt: Hinzu kommt auch die Beschäftigung mit Aufenthaltsrechten von Bürgern der Europäischen Union und deren Familienangehörigen in einem anderen EU-Staat sowie entsprechende Migrationsregeln innerhalb der EU-Staaten.
Asylrecht und Flüchtlingsschutz
Nicht zu vergessen sind auch Asylverfahren mit ihren speziellen Verteilungs- und Entscheidungsreglungen sowie der Schutz der Flüchtlinge. Auch um die mit der Migration zusammenhängenden sozialrechtlichen Belange, wie Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse gegenüber dem Staat und den Sozialversicherungsträgern, kann sich der Fachanwalt für Migrationsrecht kümmern. Ähnliches gilt für auftretende strafrechtliche Fragen mit migrationsrechtlichen Bezügen. Der Fachanwalt für Migrationsrecht kennt etwaige Besonderheiten bei den Rechtsschutzmöglichkeiten und den Folgeverfahren ebenso wie das notwendige Prozessrecht vor Gericht.
Besondere praktische Erfahrung im Migrationsrecht
Doch theoretische Kenntnisse allein reichen nicht aus, um den Titel des Fachanwalts für Migrationsrecht verliehen zu bekommen. Hinzukommen muss eine mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt sowie praktische Erfahrung im Migrationsrecht.
Hierfür müssen Fachanwälte für Migrationsrecht gemäß § 5 Abs. 1 w FAO mindestens 80 Fälle in den oben genannten Bereichen bearbeitet haben, wovon 30 oder mehr Fälle gerichtliche Verfahren gewesen sein müssen. Über die Zulassung als Fachanwalt für Migrationsrecht entscheidet schließlich die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer.
(ADS)
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