2.532 Anwälte für AGB | Seite 106

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Uhlenbrock
Rechtsanwältin Stephanie Uhlenbrock
Rechtsanwaltskanzlei Uhlenbrock, Mollwitzer Straße 12, 44141 Dortmund 6678.5631185994 km
“Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.”
Verkehrsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stephanie Uhlenbrock hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich AGB
(16.01.2024) Ich möchte mich nochmals bei der Rechtsanwältin bedanken. Alles lief reibungslos, per Email und Telefon alle …
Profil-Bild Avv. Dr. Saskia Leistner
Kanzlei Saskia Leistner, Via Malfer, 15, Garda, Italien 7216.1066001874 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin Frau Avv. Dr. Saskia Leistner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich AGB
(17.01.2017) Kompetenz, klare Analyse und wirtschaftlich tragbare Lösungsvorschläge mit sinnvoll knappen Sätzen haben mich als …
Profil-Bild Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano
Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano
Kanzlei Patrizia Di Stefano, Via Molinelli, 19, Bologna, Italien 7325.1123758204 km
Vom Beginn meines Rechtsanwaltsberufs an bin ich für Mandanten tätig gewesen, deren Muttersprache deutsch ist.
Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich AGB bietet Frau Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano
(22.03.2022) Für den Immobilienkauf in Italien haben wir uns einen Rechtsbeistand gesucht und Frau Di Stefano gefunden. Sie ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Göllrich
Rechtsanwältin Diana Göllrich
advobas AG, Gellertstrasse 55, 4052 Basel, Schweiz 6899.1087716265 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich AGB hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Diana Göllrich
aus 9 Bewertungen Ich habe Frau Göllrich im Zuge meiner Grenzgängertätigkeit um rechtliche Beratung und Vertretung gebeten. Meine … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin JUDr. Anna Daňková LL.M.
JUDr. Anna Daňková, LL.M., Vinohradská 17, Prag 12000, Tschechien 7179.5783607569 km
Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin JUDr. Anna Daňková LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich AGB
Profil-Bild Rechtsanwalt Notash Taheri
sehr gut
Rechtsanwalt Notash Taheri
TAHERI Rechtsanwaltskanzlei, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Ich verhelfe Ihnen zur Augenhöhe gegenüber der Gegenseite und dass Sie nicht nur gehört und verstanden werden, sondern auch bekommen, was Ihnen zusteht.
Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Notash Taheri hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich AGB
aus 28 Bewertungen Herr Taheri hat mich letztes Jahr in Sache Arbeitsrecht vertreten. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis und die … (05.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Klostermann
Daniel Klostermann, Im Gier 5, 53604 Bad Honnef 6706.9785484785 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Klostermann bietet im Bereich AGB Rechtsberatung und Vertretung
(14.04.2023) Habe bei Herrn Klostermann angerufen und habe gleich eine sehr gute Beratung bekommen ohne das ich ein Termin hatte. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Gniß
Rechtsanwalt Christian Gniß
Habicht • Nispel • Hillebrand • Schmidt Partnerschaftsgesellschaft mbB, Weningser Str. 14, 63688 Gedern 6841.2497559608 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich AGB beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Gniß
aus 5 Bewertungen Ein absolut sympathischer und kompetenter Anwalt. Alle Angelegenheiten wurden zuverlässig bearbeitet. Eine gute … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Banzhaf
Rechtsanwalt Holger Banzhaf
Banzhaf Partnerschaft, Calwer Str. 27, 70173 Stuttgart 6930.8476503204 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Banzhaf – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich AGB
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lutz
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Lutz
SCHARNAGL & LUTZ, Ludwigstraße 9, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6849.1753850008 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich AGB bietet Herr Rechtsanwalt Markus Lutz
aus 37 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme (08.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Langer
Rechtsanwältin Johanna Langer
Rechtsanwaltskanzlei Johanna Langer, Sachsentor 8, 21029 Hamburg 6736.0116132127 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich AGB unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Johanna Langer
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Agethle
Rechtsanwalt Dr. Andreas Agethle
Anwaltskanzlei Agethle Buratti Piccolruaz, Poststr., 16, Bozen, Italien 7202.1829028407 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Agethle ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um AGB

Rechtstipps von Anwälten zum Thema AGB

Fragen und Antworten

  • AGB: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit AGB sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • AGB: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema AGB umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema AGB und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bezeichnet man alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

Es ist dabei gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in der Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden. Ebenso ist für die Qualifizierung als AGB ohne Bedeutung, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat, vgl. § 305 BGB.

Jedoch gibt es auch Einschränkungen. So muss bei der Verwendung von AGB auf diese deutlich hingewiesen werden. Wichtig ist, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Nur dann werden AGB auch Bestandteil des Vertrages. Von einer wirksamen Einbeziehung der AGB kann dann ausgegangen werden, sofern

(1)     die andere Vertragspartei auf die AGB ausdrücklich hinweist; sofern ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist,  hat die Vertragspartei durch deutlich sichtbaren Anhang der AGB am Ort des Vertragsschlusses auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und

(2)     der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen.

Für AGB, die gegenüber einem Unternehmer gem. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verwendet werden, gilt dies jedoch nach § 310 Abs. 1 BGB nur mit Einschränkungen: Zur wirksamen Einbeziehung reicht hier unter Umständen auch nur eine stillschweigende Willensübereinstimmung.

Ferner dürfen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sich aus der zweiten Voraussetzung ebenfalls ergibt, keine überraschenden, unklar formulierten Regelungen getroffen werden. AGB müssen für den Kunden verständlich sein. Nur Regelungen die die dem Transparenzgebot entsprechen, werden daher Vertragsinhalt. Die Einbeziehung einer Klausel scheitert, wenn sie in ihrem Kernbereich unklar oder für einen Durchschnittskunden unverständlich ist.

AGB unterliegen nach §§ 307-309 BGB einer Inhaltskontrolle. In §§ 308, 309 Bürgerliches Gesetzbuch wird eine Vielzahl von möglichen Klauseln aufgezählt, die gem. § 308 BGB nach entsprechender Wertung oder gem. § 309 BGB jedenfalls unwirksam sind.  

Sofern sich eine Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bereits nach § 308 BGB und/oder § 309 BGB ergibt, sind diese entsprechend § 307 BGB und § 305 c BGB zu überprüfen. Nach         § 307 BGB sind Regelungen in AGB unwirksam, sofern sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche Benachteiligung kann sich wiederum daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist (Verstoß gegen das Transparenzgebot). Eine solche unangemessene Behandlung ist aber auch anzunehmen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten eines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ohne ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Ebenso verhält es sich, wenn aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

§ 305 c BGB schützt vor überraschenden und mehrdeutigen Klauseln, sofern sie nicht bereits gem. § 305 II Nr.2 Bürgerliches Gesetzbuch unwirksam sind; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die im Grundsatz verständliche Klausel in Einzelpunkten mehrdeutig ist.   

Sofern individuelle Vertragsabreden bestehen, haben diese gegenüber den Regelungen in den AGB jedenfalls Vorrang, § 305b BGB. Demzufolge sind auch Klauseln in AGB unwirksam, die in direktem Widerspruch zu einer Individualabrede stehen. Ebenso verhält es sich bei einem mittelbaren Widerspruch zwischen der AGB-Klausel und der Individualabrede. In diesem Zusammenhang sind auch Schriftformklauseln unwirksam. Sie verstoßen gegen § 305b BGB und § 307 BGB, soweit sie für die Vertragsänderung konstitutiv die Einhaltung der Schriftform fordern; AGB-Klauseln können eine nachträglich getroffene, höherrangige individuelle Abrede nicht außer Kraft setzen. Entsprechendes gilt für Klauseln, nach denen mündliche Nebenabreden unwirksam sein sollen. Diese sind lediglich als sog, Vollständigkeitsklauseln wirksam, d.h. wenn sie lediglich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde wiederholen.

Ist eine AGB-Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, hat dies zur Folge, dass sich der Inhalt des Vertrags hinsichtlich dieser unwirksamen Bestimmung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften regelt. Im Übrigen bleibt der Vertrag jedoch wirksam.

Verstößt der Inhalt einer AGB-Klausel teilweise gegen §§ 307 ff. BGB, ist die Klausel grundsätzlich im Ganzen unwirksam. 

Die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet des Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrechts sowie auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Bei der Anwendung auf Arbeitsverträge sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen, vgl. § 310 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch.

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