49 Anwälte für Europäische Verfassung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Europäische Verfassung
Fragen und Antworten
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Europäische Verfassung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Europäische Verfassung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Europäische Verfassung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Europäische Verfassung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Europäische Verfassung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Hinter der Idee zur Schaffung einer Europäischen Verfassung stand die bereits weit fortgeschrittene Integration europäischer Staaten in der Europäischen Union. Die im Völkerrecht bisher beispiellose Verbindung zwischen Staaten durch das EU-Recht, sollte mit der Einführung der Europäischen Verfassung eine weitere Stufe erreichen.
Scheitern der Europäischen Verfassung
Der entsprechende Vertrag über eine Verfassung für Europa scheiterte aber 2005, weil es an der notwendigen Zustimmung aller Mitgliedstaaten fehlte. Wesentlicher Grund war insbesondere, dass Volksbefragungen zur Einführung der Europäischen Verfassung in Frankreich und den Niederlanden negativ endeten. Daraufhin sagten diese und weitere Länder, in denen ebenfalls Referenden über die Europäische Verfassung geplant waren, eine Ratifizierung ab.
Kritik am Europäischen Verfassungsvertrag
Kritikpunkte waren unter anderem die Länge des Vertragstextes der Verfassung und die von vielen als zu gering beurteilte Beteiligung der Öffentlichkeit bei dessen Erarbeitung. Das trug dazu bei, dass Europarecht viele weniger demokratisch als eher fremdbestimmtes Recht empfinden. Außerdem sahen viele die Bezeichnung Verfassung, die für die grundlegende Rechtsordnung eines Staates steht, als nicht angemessen für den bis dato bestehenden Zustand der Europäischen Union. Andere befürchteten, dass die Verfassung zu einem Staatsorganisationsrecht führe, das einen europäischen Bundesstaat verwirklicht unter Verlust der eigenen staatlichen Souveränität. Des Weiteren erntete die Europäische Verfassung Kritik, da sie nach Ansicht bestimmter politischer Gruppen nicht genug auf soziale Aspekte einging. Nicht zuletzt spielten Auseinandersetzungen über das Für und Wider eines Gottesbezugs in der Verfassung eine Rolle.
Vertrag von Lissabon als Folge
Nach einer Phase der Neuorientierung wurden im Rahmen einer Vertragsänderung einige der in der Verfassung aufgegriffenen Ideen im Vertrag von Lissabon verwirklicht. So etwa ein EU-Außenminister sowie ein ständiger EU-Ratspräsident. Beim Vorschlag der Person für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission ist das Ergebnis der Europawahl zu berücksichtigen. Auch ein freiwilliger Austritt ist im EU-Recht nun vertraglich geregelt.
Ausblieb dabei zunächst die geplante Verschlankung der EU-Organisation. Entsprechende Ideen wie eine verkleinerte EU-Kommission, in der nicht jedes Land mit einem EU-Kommissar vertreten ist, sollten angesichts der kommenden Erweiterungen der EU-Entscheidungsprozesse praktikabel halten. Außerdem blieb es weiterhin bei mehreren Vertragswerken, dem EU-Vertrag und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Auch die Bezeichnungen der Rechtssetzungsinstrumente wie EU-Verordnung und EU-Richtlinie blieben bestehen.
(GUE)
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