50 Anwälte für Grundgesetz | Seite 3

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Jahndorf
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Steuerrecht • Verfassungsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Jahndorf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Grundgesetz
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Rechtsanwalt Michael Vogelsang
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Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Grundgesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Vogelsang
(09.09.2022) Sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt der zuhören kann und hilft. Vielen Dank

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Grundgesetz

Fragen und Antworten

  • Grundgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grundgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Grundgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Grundgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Grundgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist das höchstrangige deutsche Gesetz und wird GG abgekürzt, vereinzelt auch GrundG. Es besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung. Um die Vorläufigkeit des neuen Rechtes im geteilten Deutschland zu betonen, wollte man den Begriff Verfassung vermeiden.

Das Grundgesetz ist am 23.05.1949 in Kraft getreten und wurde seither mehrfach angepasst, unter anderem in Bezug auf die Europäische Gemeinschaft (EG) bzw. Europäische Union (EU). Auch nach der Wiedervereinigung von Ost und West wurde das Grundgesetz entgegen Artikel 146 GG beibehalten und gilt nun für Gesamtdeutschland.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Daneben gibt es gemäß Art. 79 Abs. 3 GG eine Ewigkeitsklausel für Art. 1 GG und Art. 20 GG sowie für das Bestehen und die Mitsprache der Bundesländer bei der Gesetzgebung. Diese Normen können nicht geändert werden. Insgesamt ist das Grundgesetz folgendermaßen gegliedert:

  • Präambel
  • Die Grundrechte
  • Der Bund und die Länder
  • Der Bundestag
  • Der Bundesrat
  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Der Bundespräsident
  • Die Bundesregierung
  • Die Gesetzgebung des Bundes
  • Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
  • Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit
  • Die Rechtsprechung
  • Das Finanzwesen
  • Verteidigungsfall

Am bekanntesten und für den Einzelnen am relevantesten dürfte der Grundrechtsteil sein. Hier stehen im Grundgesetz die Grundrechte, die sich in Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte unterteilen. Art. 1 und 2 GG beginnen mit dem Schutz der Menschenwürde, dem Persönlichkeitsrecht und der allgemeinen Handlungsfreiheit. Dazu gehören inzwischen auch Fragen in Bezug auf den Datenschutz. In Art. 3 GG findet sich der allgemeine Gleichheitssatz und weitere Regeln gegen Diskriminierung. Art. 4 GG enthält die Glaubensfreiheit und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Freiheiten bezogen auf Meinung, Presse, Kunst und Wissenschaft finden sich in Art. 5 GG. Die beiden folgenden Artikel widmen sich dem Schutz von Ehe, dem Familienrecht und Schulrecht. Die Freiheit von Versammlung und Vereinigung, unter anderem auch jeder Gewerkschaft ist in Art 8 GG und Art. 9 GG gewährleistet. Dem folgt das Briefgeheimnis und die Freizügigkeit im Bundesgebiet. Von Art 12 GG bis Art. 14 GG wird die Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und die Eigentumsfreiheit geregelt.

(ADS)

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