5.794 Anwälte für Kündigungsschutz | Seite 242

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Drößler
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Drößler
Schmidt & Drößler Kanzlei für Steuer- und Rechtsberatung, Kasseler Str. 4, 99310 Arnstadt 6924.6498460481 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kündigungsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Drößler
aus 24 Bewertungen Von Anfang an durfte ich eine sehr gute, kompetente, empathische Begleitung erfahren. Absolute Empfehlung (30.01.2024)
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Rechtsanwalt Uwe Jansen
Rechtsanwälte Lauterbach Jansen Lauterbach, Keldersstr. 8, 42697 Solingen 6666.1581282646 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Jansen – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kündigungsschutz
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sehr gut
Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Erbrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kündigungsschutz
aus 37 Bewertungen Ich bin rundum zufrieden (07.02.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kaiser
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Konrad-Adenauer-Straße 19, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.6610031272 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kaiser hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kündigungsschutz
aus 28 Bewertungen Die Überschrift sagt es bereits! Es hat alles gepaßt, ich würde Herrn Kaiser uneingeschränkt weiterempfehlen und … (21.09.2023)
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Rechtsanwalt David Vogel
Lamster & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Kaiser-Joseph-Str. 269, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8497559681 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt David Vogel im Bereich Kündigungsschutz bietet Beratung und Vertretung
(03.04.2024) Sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt, immer erreichbar und zeitnahe Rückinformationen. Jederzeit würde ich mich …
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Rechtsanwalt Dr. Peter Abramowski
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak, Adolfstr. 52, 38102 Braunschweig 6821.2885604413 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Abramowski hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kündigungsschutz
aus 9 Bewertungen Herr Dr. Abramowski hat mich effektiv und umfassend unterstützt. Sein kompetentes Fachwissen hat er in … (30.03.2022)
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Rechtsanwalt Ilja Borchers
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Ilja Borchers ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kündigungsschutz gerne behilflich
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Rechtsanwalt Martin Schaal
Kanzlei Schaal - Söder Rechtsanwälte Fachanwälte Mediatoren, Hochstr. 6, 87527 Sonthofen 7073.3951033198 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Öffentliches Baurecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kündigungsschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Schaal gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
M&S Moyal-Simon, 205, route d'Arlon, 1150 Luxemburg, Luxemburg 6690.6395463763 km
Rechtsrat muss verständlich sein
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kündigungsschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B. gerne zur Verfügung
(03.03.2021) Sehr gute und nette Beratung.Vielen Dank
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sehr gut
Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger
Regina Schwager-Feger, Bahnhofstr. 48, 75417 Mühlacker 6900.0778566335 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kündigungsschutz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger
aus 40 Bewertungen Sehr schnell, freundlich und kompetent (19.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kündigungsschutz

Fragen und Antworten

  • Kündigungsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kündigungsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kündigungsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kündigungsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kündigungsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Allgemein versteht man unter dem Kündigungsschutz alle Vorschriften, die den Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung seines Arbeitsvertrages schützen. Grundlage ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aufgrund seiner gegenüber dem Arbeitgeber meist wirtschaftlich unterlegenen Position und seiner finanziellen Abhängigkeit ihm gegenüber. Denn grundsätzlich ist das Arbeitseinkommen die Grundlage für das Bestreiten der Lebenshaltungskosten. Um dieses Ungleichgewicht abzuschwächen, gibt es zahlreiche Schutzgesetze zugunsten von Arbeitnehmern. Das bekannteste heute ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das gemäß § 23 seinen Schutzbereich derzeit auf Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern erstreckt. Neben gesetzlichen Regelungen können Schutzbestimmungen zugunsten des Arbeitnehmers auch im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart werden.
 
Aufgrund des Kündigungsschutzes bedarf die Kündigung der Schriftform (§ 623 BGB) und ist an bestimmte Fristen gebunden. Einerseits gelten bestimmte Fristen bis wann der Arbeitgeber die Kündigung erklären kann, so etwa die Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis der Pflichtverletzung bei der fristlosen Kündigung. Andererseits sind gesetzliche Mindestfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erklärung der Kündigung vorgesehen, z.B. in § 622 BGB.
Die Besonderheit des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht liegt außerdem darin, dass jede Kündigung "sozial gerechtfertigt" sein muss. Das heißt der Arbeitgeber muss die Kündigung auf bestimmte zulässige Kündigungsgründe stützen, die etwa im KschG verankert sind.
Es genügt also nie der bloße Wunsch des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag zu beenden. Zusätzlich muss die Kündigung durch einen zulässiger Kündigungsgrund sozial gerechtfertigt sein.
Der Kündigungsschutz unterscheidet drei Fallgruppen für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung:

  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung

Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, beim Arbeitsgericht die sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben, stellt das notwendige Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem er gegen eine zu unrecht ergangenen Kündigung vorgehen kann.
 
Ausfluss des Kündigungsschutzes sind ferner das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einer Kündigung gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Sozialauswahl-Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen und insbesondere auch der Sonderkündigungsschutz für einzelne Personengruppen, zum Beispiel für Frauen vor und während der Schwangerschaft (Mutterschutz) oder für schwerbehinderte Menschen, basieren ebenfalls auf dem Kündigungsschutz.

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