3.414 Anwälte für Nebenkosten | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ahrens
Kanzlei Peter Ahrens, Bahnhofstr. 13, 49716 Meppen 6605.2442643645 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Ahrens unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Nebenkosten
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Rechtsanwältin Beate Calow
Anwaltskanzlei Beate Calow, Lange Str. 45, 32105 Bad Salzuflen 6723.9457548655 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Nebenkosten bietet Frau Rechtsanwältin Beate Calow
(18.04.2024) Ich hatte so ein typisches Rechtsproblem mit dem Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung. Natürlich wollte ich nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Lysann Berthold
Rechtsanwältin Lysann Berthold
Anwaltskanzlei Lysann Berthold, Theodor-Fontane-Straße 22, 38855 Wernigerode 6860.2127975897 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Lysann Berthold im Bereich Nebenkosten bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Gern empfehle ich Frau RA Lysann Berthold für Ihre schnelle, sehr kompetente und freundliche Beratung, mit der Sie … (16.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Rechtsanwalt Stefan Holzbock, Volkhartstr. 14, 86152 Augsburg 7062.3739098395 km
Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Holzbock ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Nebenkosten
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner
Kanzlei Dr. Carsten Brückner, Hermannstr. 161, 12051 Berlin 6979.3518938038 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Nebenkosten
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Severin Plattner
Rechtsanwalt Mag. Severin Plattner
Heid & Partner, Kundmanngasse 21, 1030 Wien, Österreich 7414.0063783813 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Severin Plattner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Nebenkosten
(30.07.2023) Schnell Klarheit geschaffen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nebenkosten

Fragen und Antworten

  • Nebenkosten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nebenkosten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nebenkosten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Nebenkosten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nebenkosten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Als Nebenkosten bezeichnet man im Mietrecht Kosten, die der Mieter neben dem eigentlichen Mietzins zu entrichten hat, insbesondere die Betriebskosten. Hierzu zählen alle laufenden Kosten. Keine Betriebskosten sind einmalige Reparaturkosten, Verwaltungskosten und Anschaffungskosten; sie sind bereits mit Zahlung der Miete abgegolten.

Ist im Mietvertrag eine Vereinbarung zu den Nebenkosten getroffen, so müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Gerade im Wohnraummietrecht gelten zugunsten des Mieters viele Sondervorschriften. Beispielsweise dürfen nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.

Umlagefähige Betriebskosten sind: Grundsteuer, Kanal- und Wassergebühren, Reinigungs- und Wartungskosten für Heizanlagen oder Kamine, Aufzugskosten, Kosten für Straßenreinigung, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Haftpflichtversicherung, Sachversicherungen u.v.m.

Hinweis: Auch bei einem Gewerbemietvertrag kann man auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) Bezug nehmen, dann gelten ihre Vorschriften für Mietverhältnisse von Geschäftsräumen entsprechend, abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Je nachdem, welche Vereinbarung im Mietvertrag getroffen ist, können die Nebenkosten bereits komplett im Mietzins enthalten sein (Bruttowarmmiete, eher selten). Von einer so genannten Nettokaltmiete spricht man, wenn alle Betriebskosten neben der Grundmiete vom Mieter zu bezahlen sind. Darüber hinaus können Mieter und Vermieter auch vereinbaren, dass die Betriebskosten nur teilweise vom Mieter zu tragen sind. Die Bezahlung erfolgt durch den Mieter entweder in Form einer Pauschale (Nebenkostenpauschale, Betriebkostenpauschale) oder als monatliche Vorauszahlungen und anschließender Abrechnung.

Hierbei spricht man auch von Umlage der Betriebskosten, d.h. der Vermieter kann die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen, wobei beide Mietparteien vereinbaren können, ob nur die vom Vermieter kalkulierten Kosten oder nur die tatsächlichen Kosten vom Mieter zu tragen sind. Achtung: Das gilt nicht für Heizkosten und Warmwasserkosten, die im Rahmen eines entgeltlichen Wohnraummietverhältnisses anfallen. Sie dürfen gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) nur nach Verbrauch dem Mieter berechnet werden.

Ist die Umlage der tatsächlichen Betriebskosten auf den Mieter vereinbart, so hat er einen Anspruch, dass der Vermieter eine Abrechnung über die Betriebskosten erstellt (Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung). Bei der Vermietung von Wohnraum beschränkt sich der Abrechnungszeitraum auf höchstens ein Jahr.

Für die Nebenkostenabrechnung gelten weitere Spezialvorschriften, beispielsweise muss die Abrechnung klar formuliert sein und Mindestangaben (Abrechnungszeitraum, Kostenarten, Gesamtbeträge, Umlageschlüssel etc.) enthalten. Vermieter und Mieter müssen auch spezielle Fristen bei Geltendmachung und Widerspruch der Nebenkostenabrechnung beachten.

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