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Rechtsanwalt Dr. Erich Kaltenbrunner
Kanzlei Dr. Erich Kaltenbrunner, Aubergstr. 63, 4040 Linz, Österreich 7276.8019250751 km
Verkehrsrecht • Sportrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Spedition bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Erich Kaltenbrunner
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Spedition

Fragen und Antworten

  • Spedition: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Spedition umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Spedition und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Spedition: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Spedition sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Spedition ist das Unternehmen eines Spediteurs. Der hat sich gemäß § 453 Handelsgesetzbuch (HGB) um die Versendung von Waren zu kümmern. Dafür erhält der Spediteur vom Versender eine Vergütung. Einzelheiten regelt neben dem HGB der konkrete Speditionsvertrag. Oft verwenden Speditionen die Allgemeinen Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp), welche als AGB wirksam in den Vertrag einbezogen sein müssen.

Wer beispielsweise im Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop oder sonstigem Versandhandel eine Waschmaschine bestellt, wird diese gegebenenfalls über eine Spedition geliefert bekommen. Daneben organisieren Speditionen vor allem aber Transport von Produkten und Produktteilen zwischen verschiedenen Unternehmen. Auch mit dem Versand von Gefahrgut werden regelmäßig Speditionen betraut, wobei über die Art der Gefahr und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen vom Versender in Textform unterrichtet werden muss.

Rechtlich gibt es einen Unterschied zwischen Frachtführer und Spedition, obwohl die Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch oft gleich verwendet werden. Den eigentlichen Transport übernimmt der Frachtführer, wobei dieser wiederum jemanden als Unterfrachtführer einschalten kann. Die Spedition erbringt im Wesentlichen eine Organisationsleistung und transportiert die Fracht nicht selbst, auch wenn das im Rahmen des Selbsteintrittsrechtes ebenfalls möglich ist. Die entsprechende Ausbildung des Spediteurs nennt sich im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung.

Der Spediteur muss sich im Rahmen seines Vertrags um Beförderungsmittel und Beförderungswege kümmern. Je nach Einzelfall kommt ein Transport per Lkw auf der Straße, ein Lufttransport oder Eisenbahntransport an. Dafür setzt er in der Regel weitere Unternehmer ein und schließt mit denen in eigenem Namen Verträge. Dabei kommen insbesondere ein Frachtvertrag mit dem Frachtführer, ein Vertrag zur Lagerhaltung oder auch ein weiterer Speditionsvertrag in Betracht. So kann die Spedition einen sogenannten Zwischenspediteur z. B. für einen Teil der Strecke beauftragen, oder einen Unterspediteur, der den Auftrag des Hauptspediteurs ausführt.

Nach § 454 HGB hat sich die Spedition gegebenenfalls auch um eine Speditionsversicherung, die Verpackung des Versandgutes, um Kennzeichnung und die Behandlung durch den Zoll zu kümmern. Die Spedition haftet dem Versender im Rahmen des § 481 HGB auf Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung des zu transportierenden Gutes. Außerdem hat die Spedition ein Pfandrecht für Forderungen aus dem Speditionsvertrag an dem Transportgut.

(ADS)

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