3.505 Anwälte für Tatort | Seite 147

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Juristische Fragen im Bereich Tatort beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Endemann
aus 26 Bewertungen Sehr freundlicher und kompetenter Fachmann, der schnell handelt. Herr Endemann zeichnet sich durch ein großes … (02.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tatort

Fragen und Antworten

  • Tatort: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tatort umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tatort und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tatort: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tatort sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der auch als Begehungsort bezeichnete Tatort hängt dem Strafgesetzbuch (StGB) zufolge von verschiedenen Kriterien ab. Der Tatort ist demnach der Ort, an dem ein Täter handelt, an dem der tatbestandsmäßige Erfolg bzw. die konkrete Gefahr einer Tat eintritt oder an dem der Taterfolg bzw. die Gefährdung nach Vorstellung eines Täters eintreten sollte. Bei einer Tat, die auf einem strafbaren Unterlassen wie etwa eine unterlassene Hilfeleistung beruht, ist der Tatort der Ort, an dem ein Täter hätte handeln müssen.

Unterschiedliche Orte der Tathandlung und des Taterfolgs

Umstritten ist die Tatortermittlung insbesondere beim Einsatz von Mitteln der Telekommunikation zur Begehung einer Straftat. Das gilt insbesondere bei über das Internet begangenen Taten, bei denen es sich trotz der Verwendung von Hardware und Software nicht allein um Computerstraftaten handelt. Die Tatortermittlung erschwert hierbei, dass Ort der Tathandlung und des Taterfolgs auseinanderfallen. Vor allem, wenn die Tat Auslandsbezug aufweist, kann sich das auf die Verfolgbarkeit auswirken. Denn das Strafgesetz beschränkt die bei Inlandstaten unbeschränkte strafrechtliche Ahndung bei Auslandstaten auf bestimmte Straftaten. Zu diesen zählen neben Staatsschutzdelikten wie Hochverrat unter anderem Betrug zur Erlangung von Subventionen, das unerlaubte Abbrechen einer Schwangerschaft, Fälle strafbarer Umweltverschmutzung, Falschaussagen unter Eid oder der Betäubungsmittel betreffend, deren unbefugter Vertrieb. Auf Schiffen und Luftfahrzeugen unter deutscher Flagge begangene Straftaten unterliegen - wie etwa auch Fälle, in denen ein im Ausland tätiger Beamter dort eine Straftat begeht - besonderen Regeln.

Gerichtsstand unter anderem an Tatort geknüpft

Der Tatort spielt insbesondere bei einem späteren Strafverfahren für die Zuständigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaft eine Rolle. Der Gerichtsstand liegt demnach bei dem Gericht, in dessen Bezirk eine Straftat begangen wurde. Eine Zuständigkeit kann sich daneben allerdings auch für ein Gericht ergeben, in dessen Bezirk ein Beschuldigter ergriffen wurde, wo also dessen Festnahme bzw. Verhaftung erfolgte.

(GUE)

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