3.557 Anwälte für Waffengesetz | Seite 126

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Rellmann
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Rellmann
Rechtsanwalt Michael Rellmann, Friedrich-Ebert-Straße 4, 42103 Wuppertal 6669.8212698418 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Rellmann gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Ich war insgesamt sehr zufreiden mit Herrn Rellmann und habe mich sowohl fachlich als auch menschlich sehr gut … (02.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten E. Jakob
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten E. Jakob
Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte, Schuchardstr. 14, 64283 Darmstadt 6837.4182465066 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten E. Jakob bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 47 Bewertungen - Kompetent, Erreichbar, Fair. Sehr guter Anwalt! (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwaltskanzlei Dutsch, Heinrich-von-Kleist-Str. 5, 14482 Potsdam 6964.7385866313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Dutsch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Rechtsberatung ist am 21.02.2023 (20.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mertens
sehr gut
Thomas Mertens Rechtsanwaltskanzlei, Sendlinger Str. 47 / I, 80331 München 7119.0052459947 km
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Mertens - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 65 Bewertungen Schnelle und unkomplizierte Erledigung des Schadens mit 100% Beitrag Erstattung von den Versicherung. Eine klare … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmauser
Kanzlei Goller & Schmauser, Kronacher Str. 29, 96215 Lichtenfels 6971.5972642363 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schmauser ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Huebenthal
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Huebenthal
MH Kanzlei, Schulstraße 7, 64521 Groß-Gerau 6824.2064245544 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Huebenthal
aus 111 Bewertungen Bisher habe kann ich nur Gutes über Herr Hübenthal berichten. (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Garstenauer
Kanzlei Roland Garstenauer, Künstlerhausgasse 1, 5020 Salzburg, Österreich 7232.6943053137 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Roland Garstenauer
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
Kanzlei Joachim Gnaß, Herrenteichsstraße 1, 49074 Osnabrück 6671.9939815218 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
(25.07.2023) eine ruhige, sachliche, gute Beratung. Empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwälte Hartmann & Heieis, Am Sand 6, 36100 Petersberg 6864.4591948553 km
Strategisch denken, rechtliche Spielräume ausnutzen, kreative Lösungen finden und immer einen Plan B haben - dann kann man den eigenen Mandanten optimal vertreten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • StrafrechtJagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Hartmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 5 Bewertungen Sehr gut erklärt (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Seitel
sehr gut
Rechtsanwalt Till Seitel
Kanzlei Seitel, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt 6836.7024984794 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Till Seitel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 41 Bewertungen Sehr professionelle und freundliche Beratung. Vielen vielen Dank! (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Anwaltskanzlei Mahnke, Wilhelm-Nieswandt-Allee 123, 45326 Essen 6649.3139561213 km
Meine Spezialisierung ist Ihr Vorteil!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Mahnke
(17.11.2015) Seriös, Erfolgreich, Hilfsbereit, Zielstrebig!!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Constanze Dahmen
sehr gut
Rechtsanwältin Constanze Dahmen
Rechtsanwaltskanzlei Constanze Dahmen, Kirschallee 15, 04416 Markkleeberg 6984.6121139465 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Constanze Dahmen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 32 Bewertungen Frau Constanze Dahmen ist eine sehr liebevolle, einfühlsame und kompetente Anwältin. Alle Gespräche immer auf … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Engelking
Rechtsanwalt Bernhard Engelking
Kanzlei Bernhard Engelking, Brandteichstr. 20, 17489 Greifswald 6884.2013194427 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernhard Engelking
Profil-Bild Rechtsanwalt Talip Öz
sehr gut
Rechtsanwalt Talip Öz
Anwaltskanzlei Öz, Kilianstr. 19, 74072 Heilbronn 6913.434529163 km
Verlieren? Ich verliere doch nicht - ich gewinne! Ich gewinne! Ich bin Anwalt. Fälle zu gewinnen ist mein Job. Ich trete nicht an, um zu verlieren. (Kevin Lomax, Im Auftrag des Teufels, 1997)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Talip Öz
aus 112 Bewertungen Herr Öz konnte mir meine Angst bezüglich meines Anliegens nehmen und hat mich in meinen Möglichkeiten gut beraten. Ich … (23.08.2023)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Dipl.-Jur. Ali Senol
Fachanwalt für Strafrecht Dipl.-Jur. Ali Senol
Kanzlei Senol, Friedrichstr. 24, 33615 Bielefeld 6713.6819053242 km
Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Fachanwalt für Strafrecht Dipl.-Jur. Ali Senol gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Wir waren mit meinem Sohn vor ein Paar Tagen bei Herrn Senol im Büro. Wir waren emotional sehr geladen, als wir da … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
Rechtsanwälte Dr. Bauch & Kollegen, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung zu fairen Konditionen und maximalem Erfolg! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Töpfer
Rechtsanwalt Tobias Töpfer
Rechtsanwaltskanzlei Tobias Töpfer, Am Holzbrunn 23, 93194 Walderbach 7109.2802771215 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Tobias Töpfer
(03.06.2021) Das erste Gespräch war schon super nett und äußerst professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Pensel
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Pensel
PENSEL WIESLER SAHIN, Sattlerstr. 9, 97421 Schweinfurt 6925.5775949734 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Pensel
aus 15 Bewertungen Herr Pensel hat mich kompetent und sachlich Vertreten und mir meine rechtliche Situation hervorragend erläutert! … (04.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M.
ehrenfelder.legal, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln 6671.6863898728 km
Arbeitsrecht | Unternehmensrecht | Strafrecht |Verkehrsrecht
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M. bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 35 Bewertungen Ich bin beeindruckt von der Professionalität und Expertise von Dr. Öztürk im Bereich Steuerstrafrecht. Er hat meinen … (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bertram
Rechtsanwalt Markus Bertram
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8246535061 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Bertram
(07.04.2024) Erste Eindruck war sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwältin Antonia Lehmann
sehr gut
Kanzlei Lehmann, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Antonia Lehmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 14 Bewertungen Alles super gut gelaufen. Sehr emphatisch aber trotzdem sachlich ! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Nieweg
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Nieweg
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.337468678 km
Ich kämpfe für Ihr Recht!
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Nieweg gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Herr Nieweg ist ein sehr guter Anwalt und seine Mitarbeiter sind freundlich und hilfsbereit. Herr Nieweg wird immer … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rosenbaum
sehr gut
Kanzlei Rosenbaum, Karlstr. 1a, 69117 Heidelberg 6866.3866647334 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Rosenbaum im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Herr Rosenbaum hat uns sehr effektiv, zuverlässig und mit Erfolg vertreten. Durch seine professionelle Hilfe haben wir … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Martin
Kanzlei Clemens Martin, Danziger Str. 85, 65191 Wiesbaden 6800.6280057452 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Clemens Martin gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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