3.535 Anwälte für Waffengesetz | Seite 132

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Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Schulte
Kanzlei Schulte, Kissinger Str. 17, 97762 Hammelburg 6900.7383323398 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Schulte ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Alvermann|Schmidt|Kuldszun|Dallmann Rechtsanwälte Steuerberater PartG, Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid 6676.4137078177 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Daniel Schmidt
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, meine Fragen konnten hilfreich beantwortet werden ! (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kabut
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kabut
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Andreas Kabut vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 25 Bewertungen Freundliche und professionelle Beratung. Effektive, zielstrebige Analyse und Fallbearbeitung bzgl. Strafrecht. Voller … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Nicole Kovarik, Mankhauser Str. 7 b, 42699 Solingen 6666.7274949243 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nicole Kovarik
aus 9 Bewertungen Der Kontakt war sehr Schnell (05.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Exner
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Exner
Rechtsanwaltskanzlei Exner, Oberdörnen 69, 42283 Wuppertal 6672.2199990595 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Yvonne Exner
aus 23 Bewertungen Liebe Leserinnen und Leser, ich hatte das außerordentliche Privileg, Frau Yvonne Exner als meine Anwältin in … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häusele
Rechtsanwalt Michael Häusele
Anwaltskanzlei Hubich, Häusele & Trautner, Raudtener Str. 11, 90475 Nürnberg 7019.2510159855 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Häusele im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Smollich
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Smollich
Jan Smollich & Kollegen, Südergraben 47, 24937 Flensburg 6623.5264462457 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Smollich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Sehr gute Leistung und Erfahrung (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolai Doszna
sehr gut
Rechtsanwalt Nikolai Doszna
Kanzlei Doszna, Neupforte 24, 52062 Aachen 6629.04850566 km
Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Nikolai Doszna im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 19 Bewertungen I had 2 traffic law cases with Mr. Doszna: one as an accused of a traffic violation and the other as a victim of an … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Fisch
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Fisch
Anwaltskanzlei Pintsch & Fisch, Hanauerstr. 98, 63755 Alzenau 6851.0953140693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Fisch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 14 Bewertungen Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt. Der junge, sehr kompetente Anwalt hat sich stets äußert bemüht, das Beste für … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Janzen
Rechtsanwaltskanzlei Jörn Janzen, Grotestr. 8, 44263 Dortmund 6680.131337064 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Jörn Janzen
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Köther
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Köther
Rechtsanwälte Köther und Schmitt, Senningsweg 9, 58239 Schwerte 6686.0480514627 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Köther
aus 15 Bewertungen Sehr kompetent, holt auch den letzten möglichen Cent von der gegnerischen Versicherung. Das ganze Team sehr engagiert … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Kanzlei Dr. Ahmadi, Kluckstraße 36, 10785 Berlin 6973.3952241216 km
Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Werkvertragsrecht • eBay & Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wagner
Kanzlei Thomas Wagner, Kreuzederstraße 6, 83395 Freilassing 7225.1200090223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Wagner
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Kreuter
sehr gut
Rechtsanwalt Kristian Kreuter
Kanzlei Kreuter, Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier 6716.9271492542 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kristian Kreuter
aus 251 Bewertungen Sehr gute Beratung, absolut weiterzuempfehlen! (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schmidt
sehr gut
Anwaltskanzlei Christoph Schmidt, Westenhellweg 85-89, 44137 Dortmund 6675.9590650196 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Schmidt
aus 43 Bewertungen Herr Schmidt ist so kompetent, hilfsbereit, menschlich, freundlich und man fühlt sich sehr gut beraten, er hilft … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt George Steffen Andreas
sehr gut
Rechtsanwalt George Steffen Andreas
Kanzlei George Steffen Andreas, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg 7013.9768000165 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt George Steffen Andreas – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 84 Bewertungen Ich wurde stets über aktuelle Entwicklungen in meinem Prozess kurzfristig informiert. Auf meine Anfragen wurde … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Strasser
Kanzlei A. STRASSER, Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut 7131.9516406545 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Strasser ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Bin der Frau Strasser sehr dankbar. Danke (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer
Kanzlei Maximilian Strohmayer, Yorckstraße 22, 93049 Regensburg 7098.0705709334 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mediation • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Herr Strohmayer hat mich gut beraten und das beste Erreicht! Die Betreuung war freundlich, kompetent, unkompliziert … (22.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Shervin Ameri
sehr gut
Rechtsanwalt Shervin Ameri
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstr. 26, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Wirtschaftsrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Shervin Ameri gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Großes Lob an Herrn Ameri, ist sofort zur Stelle wenn man ihn braucht. Setzt sich für seine Mandanten ein, als wären … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tristan Weiß
sehr gut
Rechtsanwalt Tristan Weiß
Rechtsanwaltskanzlei Tristan Weiß, Frankfurter Straße 15, 35390 Gießen 6799.8330516897 km
Ausländerrecht & Asylrecht • StrafrechtJagdrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Tristan Weiß
aus 14 Bewertungen Ein wirklich sehr fähiger Rechtsanwalt und hat mich nicht enttäuscht. Zudem hat er mich vom Erstgespräch bis zur … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Gerken
sehr gut
Kanzlei Thomas Gerken, Schützenstr. 3, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.1225759916 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Gerken bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 19 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Vorgehensweise. Herr Gerken hat uns, aus dem Stehgreif, buchstäblich "den Hals aus … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Häusling
Rechtsanwältin Sarah Häusling
Kanzlei Gudrun Meyer | Rechtsanwältin Fachanwältin, Königstor 23, 34117 Kassel 6810.0181193852 km
Familienrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Sarah Häusling
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichmann
Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichmann
Kanzlei Dr. Clemens Illichmann, Alpenstr. 54, 5020 Salzburg, Österreich 7234.0318542441 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Clemens Illichmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Egbert Degner & Kollegen, Auwiesenstr. 30, 72770 Reutlingen 6946.8938233246 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
(20.09.2022) Es gibt nichts negatives zu sagen Bin voll und ganz zufrieden

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.