AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 78
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26.03.2024 Rechtsanwalt Christian Schilling„… von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen ist. Dies bedeutet, dass auch eine Abweichung in den AGB des Umzugsunternehmers insoweit nicht möglich ist. Ausnahme …“ Weiterlesen
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02.08.2016 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„… hatte der BGH eine entsprechende AGB-Klausel der Sparkassen bzw. Banken gekippt, da diese die Kunden unangemessen benachteilige. Auch damals wurde darauf abgestellt, ob das Erbrecht des Kunden …“ Weiterlesen
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01.08.2016 Rechtsanwalt Dr. Herwin Henseler„… Überraschungen“ bspw. durch eine wettbewerbs- oder markenrechtliche Abmahnung zu vermeiden. Schließlich können saubere AGB auch dazu beitragen, Ihnen künftige Streitigkeiten mit Ihren Kunden zu ersparen …“ Weiterlesen
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01.08.2016 Rechtsanwältin Nina Hiddemann„Mit Urteil vom 28.07.2016 (C‑191/15) hat der Europäische Gerichtshof zu Rechtswahlklauseln in AGB von Onlinehändlern Stellung genommen. Dem Verfahren lag eine Klage gegen Amazon zugrunde …“ Weiterlesen
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29.07.2016 anwalt.de-Redaktion„… , wenn sie einer AGB-Kontrolle standhält. Die stellt sicher, dass eine Vertragspartei nicht unangemessen benachteiligt wird. Für unwirksam erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) danach eine Klausel, die dem Mieter …“ Weiterlesen
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20.07.2016 Rechtsanwalt Guido Lenné„… , wenn der Reiseveranstalter insgesamt wie ein Vertragspartner auftritt. In einem solchen Fall kann sich der Reiseveranstalter auch nicht durch eine „Vermittlerklausel“ in den AGB einer Haftung entziehen. Hinsichtlich …“ Weiterlesen
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19.07.2016 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… . Wir sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz auf den Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert und kennen daher alle Fallstricke. Wir bieten Ihnen mit unserem AGB-Update Paket einen vollumfänglichen …“ Weiterlesen
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12.07.2016 anwalt.de-Redaktion„… für jedes der beiden Gepäckstücke. Der Ticketkäufer war damit nicht einverstanden. Er hielt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluglinie für nicht wirksam in den Kaufvertrag einbezogen …“ Weiterlesen
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09.07.2016 Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg„… ist eine Freistellungsklausel in einem frei verhandelten Handelsvertretervertrag zulässig. Stellt die Klausel eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (AGB), so ist nach der Rechtsprechung …“ Weiterlesen
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08.07.2016 Rechtsanwalt Jan Bergmann„Haftungsbegrenzungen werden oft in AGB vereinbart. Dies ist tückisch, denn solche Klauseln können nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam sein. Besser ist es, Haftungsproblematiken …“ Weiterlesen
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29.06.2016 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… die AGB des Veranstalters darstellen. Zum anderen gehört das Gelände auch außerhalb der Saison nicht euch. Sofern es „befriedet“ ist, also z. B. umzäunt oder abgesperrt, läge sonst ein strafbarer …“ Weiterlesen
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28.06.2016 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… -Besucher. Als erstes hilft hier ein Blick in die AGB des jeweiligen Veranstalters. Oft finden sich dort Informationen dazu, wie der Veranstalter mit Ausfällen umgehen möchte. Manche Festival-Veranstalter …“ Weiterlesen
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28.06.2016 Rechtsanwalt Alexander Hufschmid„… -reg-services-ltd-vertrag-ueber_075066.html . Als Reaktion auf unser Anwaltsschreiben verweist die Gegenseite u. a. auf § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Sofern in diesen AGB …“ Weiterlesen
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24.06.2016 Rechtsanwalt Reinhard Liedgens„… Kreditinstitut vorliegend nicht berufen, sodass sich die Frage nach deren Wirksamkeit nicht stellte. Eine Klausel, die dem üblichen Muster von Nr. 5 der AGB-Sparkassen nachgebildet war, hatte der BGH …“ Weiterlesen
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22.06.2016 Rechtsanwalt Thorsten Marowsky„… im Vertragsverhältnis erbracht wurden, nichts verloren. Durch die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), welche bei Vertragsabschluss selbstverständlich nicht bis ins Kleinste gelesen werden, basteln …“ Weiterlesen
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22.06.2016 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… mindestens diesen Zeitraum. Bei Fitnessstudios mit kundenfreundlicheren Bedingungen ist das Recht auf Kündigung im Umzugsfall in den AGB geregelt. Eine Anmeldebestätigung der neuen Stadt …“ Weiterlesen
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17.06.2016 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… den Onlinehändler. Mit dieser einstweiligen Verfügung kam der Mandant dann zu uns. Gegenstand der einstweiligen Verfügung waren die zuvor abgemahnten Verstöße im Rahmen der verwendeten AGB und der Widerrufsbelehrung …“ Weiterlesen
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17.06.2016 Rechtsanwältin Katrin Freihof„… muss er sich wettbewerbskonform verhalten. Wegen einer wettbewerbsrechtlichen Verletzung kann man beispielsweise wegen fehlerhafter AGB, fehlerhafter Widerrufsbelehrung, irreführenden Angaben …“ Weiterlesen
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17.06.2016 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Daher muss bei Vorliegen einer Abmahnung zunächst geprüft werden, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Ticket-Kaufvertrag einbezogen wurden. Was fordert die Kanzlei …“ Weiterlesen
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16.06.2016 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… eine Alternative für diesen eingreifen (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.05.2015, Az.: 2-06 O 203/15, http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2-06%20O%20203/15 ) . 3. Unzulässige AGB …“ Weiterlesen
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16.06.2016 anwalt.de-Redaktion„… Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung. Beide waren nicht nur sehr umfangreich, sondern auch wenig leserfreundlich in der Darstellung. Wer die Bedingungen tatsächlich lesen wolle …“ Weiterlesen
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15.06.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„… -Betreiber stolpern können. Der Internet-Experte rät, Shops – hier insbesondere die AGB – regelmäßig auf die aktuelle Rechtslage abzustimmen! Abmahnungen sind überflüssig, teuer und vermeidbar! Mehr …“ Weiterlesen
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20.02.2018 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… in der Regel um AGB handelt, unterliegen die Vertragsklauseln der AGB-Kontrolle gemäß der §§ 305 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach sind Klauseln unwirksam, die dem Vermieter ein uneingeschränktes …“ Weiterlesen
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13.06.2016 Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann„… die Schönheitsklinik. Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Die AGB der Schönheitsklinik seien unwirksam. Die von der Klinik geforderte Stornogebühr übersteige den normalerweise zu erwartenden Schaden und sei …“ Weiterlesen