AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 95
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17.06.2013 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„Viele Onlinehändler stolpern immer noch und immer wieder über die Formulierung einer Klausel über das Zustandekommen des Vertrages in den eigenen AGB. Der Unternehmer ist im Rahmen …“ Weiterlesen
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17.06.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… und/oder die Mehrkosten für z. B. Umbuchung nicht zahlt. Häufig sind die Mehrkosten in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Reiseveranstalter aber pauschaliert. Übrigens: Steht in den AGB …“ Weiterlesen
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12.06.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… Fortgeltungs- und Widerrufsklauseln beim Erwerb von Immobilien unwirksam sind. Voraussetzung dafür ist allerdings dass es sich dabei um AGBs, also allgemeine Geschäftsbedingungen handelt muss …“ Weiterlesen
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11.06.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… " des Vertrages erfolgt in aller Regel nicht. Damit handelt es sich bei Arbeitsverträgen meistens um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitsgebers. Nach § 307 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches …“ Weiterlesen
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04.06.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… zulässig. Von dieser Möglichkeit wird auch gerne beim Gebrauchtwagenverkauf Gebrauch gemacht. Ist die verkürzte Verjährung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem sogenannten „Kleingedruckten …“ Weiterlesen
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31.05.2013 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… vor. Dem Beschuldigten wird in dieser Abmahnung vorgeworfen, mit den auf seiner Internetseite befindlichen AGB gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs zu verstoßen. Der Verbraucherschutzverein gegen …“ Weiterlesen
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28.05.2013 Rechtsanwalt Tobias Reber„… Untersagung der Haltung von Hunden und Katzen in AGB hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr.1 BGB nicht stand, da diese den Mieter unangemessen benachteiligt. Eine generelle …“ Weiterlesen
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28.05.2013 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und Verstöße gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung. Nach meiner Erfahrung fordert die Wettbewerbszentrale üblicherweise …“ Weiterlesen
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28.05.2013 Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy„… , wenn ein Verstoß gegen das AGB-Recht (§ 309 BGB) vorliegt. Ferner ist dieser unwirksam, wenn ein Verkäufer wider besseres Wissen eine vorhandene Eigenschaft zusichert oder eine Garantie übernimmt. Auf jeden …“ Weiterlesen
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27.05.2013 Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker„Der Oberste Gerichtshof stärkt wiederum die Rechte der Konsumenten und stellt fest, dass eine Bank in ihren AGB nicht vereinbaren darf, dass sie Entgelte und Leistungen unbegrenzt ändern …“ Weiterlesen
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27.05.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… sechs Verstöße gerügt. Neben der vermeintlichen Verwendung rechtswidriger AGB Klauseln (5 AGB Klauseln), wird ein Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz gerügt. Hiernach habe unser Mandant keine …“ Weiterlesen
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24.05.2013 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Darüber hinaus mahnt der Verein jedoch auch das Fehlen von Pflichtinformationen in Internetauftritten ab, wie z.B. das Fehlen von Informationen …“ Weiterlesen
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21.05.2013 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„Ein Handelsvertreter im Nebenberuf muss keine in AGB vereinbarte lange Kündigungsfrist hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 21.03.2013 eine 12-monatige Kündigungsfrist für …“ Weiterlesen
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15.05.2013 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.[..... für jeden Verstoß ist Borussia berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 EUR zu verlangen. Aus diesem Grunde machen wir hiermit …“ Weiterlesen
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13.05.2013 Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass„… auch das Amtsgericht Mönchengladbach am 20.03.2013 (Az. 36 C 25/13). Der Richter entschied, dass die Festlegung einer Bearbeitungsgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB …“ Weiterlesen
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08.05.2013 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… . Der Wettbewerbsverein mahnt seit einiger Zeit Online-Händler wegen fehlerhafter Informationen zum Widerrufsrecht, unzulässiger AGB-Klauseln und fehlenden Pflichtinformationen ab. In den mir vorliegende Fällen …“ Weiterlesen
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07.05.2013 Rechtsanwalt Tobias Kläner„… des Mindestpreises. Keine entgegenstehenden eBay-AGB Den Bietern ist dieser Umstand klar, ihnen wird in der eBay-Angebotsmaske nach Gebotsabgabe angezeigt, ob der Mindestpreis bereits erreicht wurde …“ Weiterlesen
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26.04.2013 Hager Hülsen Rechtsanwälte„… dar, so das Landgericht Aschaffenburg (Beschluss vom 07.01.2013, 1 HK O 3/13, rechtskräftig). Jeder Online- und eBay-Händler sollte in regelmäßigen Abständen prüfen (lassen), ob Widerrufsbelehrung, AGB …“ Weiterlesen
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19.04.2013 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„… die AGB bzw. Nutzungsbedingungen verstoßen hatte. So war es nach den Nutzungsbedingungen insbesondere verboten, Bot-Software zur Umgehung von kostenpflichtigen Optionen des Spiels einzusetzen sowie …“ Weiterlesen
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17.04.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… oder von einem Patent. Der Praxistest Egal, welche Geschäftsidee man hatte, man sollte sich AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zulegen und zuvor juristisch geprüfte Verträge für den Fall …“ Weiterlesen
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12.04.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… kann, nach dem AGB-Recht unwirksam. Fazit Der Hinweisbeschluss arbeitet gut die Verteidigungslinien ab, die regelmäßig in Schadenersatzprozessen gegen Lebensversicherer und Vertriebsorganisationen …“ Weiterlesen
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11.04.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… und damit eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB). Unklarheiten der Klausel gehen damit zulasten des Verwenders, also des Arbeitgebers. Da es im Arbeitsvertrag heiße, dem Arbeitnehmer werde …“ Weiterlesen
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04.04.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… bestätigen lassen - was wegen Verstoß gegen das AGB-Recht unwirksam ist - einige nur gesondert belehren, und wenn die Belehrung in den Schadenformularen erfolgt, dies teilweise vor den Fragen stehen …“ Weiterlesen
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04.04.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… unwirksame Regelungen. Sämtliche Arbeitsverträge werden seit dem 1. Januar 2002 in die AGB-Kontrolle einbezogen. Diese Kontrolle (AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen) wird durch eine richterliche …“ Weiterlesen