Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
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Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
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Rechtstipps zu "Güterstand" | Seite 13
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14.11.2017 Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Thomas Staab„… auch die Vermögensaufteilung. Zugewinnausgleich als gesetzlicher Regelgüterstand Grundlage für die Vermögensaufteilung ist der eheliche Güterstand. Haben die Eheleute sich nicht für Gütertrennung …“ Weiterlesen
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10.11.2017 Rechtsanwältin Corinna Hoffmann„… Regelungsbereiche: 1. Güterstand: Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben die Eheleute nach deutschem Recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Damit hat der Ehegatte, dessen Vermögen in der Ehe stärker …“ Weiterlesen
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22.10.2017 Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen„… , der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht. In einer solchen „Standardehe“ kann also ein Ausgleichsanspruch auf Zugewinn entstehen. Der Begriff der „ Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
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25.01.2019 Rechtsanwältin Stephanie Metzger„… . Achtung: Es bestehen Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Hier erhöht sich der gesetzliche Erbteil um ein weiteres Viertel. Alternative …“ Weiterlesen
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07.10.2017 Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… Scheidungsfolgevereinbarung, eigenes ausreichendes Einkommen, den Güterstand mit dem Versorgungsausgleich geregelt, so kann der Scheidungsantrag schnellstmöglich fertigstellt, die zuvor überlassenen Gerichtskosten …“ Weiterlesen
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06.10.2017 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„… nicht möglich ist oder kein passender Wiedereinstieg in den Beruf gefunden werden kann. Für wen lohnt sich ein Ehevertrag? Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist besser als sein Ruf. Wählt …“ Weiterlesen
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25.09.2017 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… sprechen. Hier sind die 5 wichtigsten. 1. Zugewinngemeinschaft endet nicht Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch eine Trennung …“ Weiterlesen
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22.09.2017 Rechtsanwalt Jörg Streichert„… des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Hierzu gehört insbesondere die Auskunft über alle körperlichen Sachen, alle Forderungen und sonstigen Vermögensrechte, den Güterstand mit dem überlebenden Ehegatten …“ Weiterlesen
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05.09.2017 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… aus. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist separat geregelt. Er bekommt die Hälfte des Vermögens, wenn er im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet gewesen war. Den Kindern bleibt dann …“ Weiterlesen
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05.09.2017 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… statt. Durch diesen wird der Wertzuwachs des Vermögens innerhalb der Ehezeit unter den Ehegatten ausgeglichen – vorausgesetzt, die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
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04.09.2017 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„Wem gehört was in der Ehe? Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand. Dieser ist Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet aber nicht, dass die Eheleute nun alles miteinander teilen …“ Weiterlesen
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01.09.2017 Rechtsanwalt Christoph Blaumer„… kann sie trotzdem aufgrund der Steuerschuld des Ehemanns auch einen Nachteil erleiden, wenn die Steuern vor Scheidungsantrag fällig werden und der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht. Dann …“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… ), zum Zugewinn beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft, zum Erbrecht der Ehegatten untereinander, zum Hausrat, zur gemeinsam bewohnten Wohnung. All diese Regelungen existieren nur bezüglich der Ehe …“ Weiterlesen
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30.08.2017 Rechtsanwalt Burkhardt Jordan„… zur Vermeidung oder Verringerung des Pflichtteils aufgezeigt. Diesen finden Sie hier . Hinsichtlich der Vereinbarung ehelicher Güterstände gibt es noch ein weiteres Gestaltungsmodell zur Vermeidung …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Burkhardt Jordan„… des Pflichtteils ist bei Eheleuten die sogenannte Güterstandsschaukel. Das Prinzip der Güterstandsschaukel ist relativ einfach: Die Eheleute heben in einem notariellen Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand …“ Weiterlesen
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29.08.2017 Rechtsanwalt Gernot Wolter„… aber funktioniert: Drei Jahre nach der Trennung kann jeder ohne Begründung vom anderen Ehegatten verlangen, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet wird. Wer diesen Joker zieht (in der Praxis …“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… ? Im Wesentlichen konzentrieren sich die Reglungen in Eheverträgen auf den Güterstand, den Versorgungsausgleich sowie die Unterhaltspflicht unter den Ehegatten. 1. Güterstand Wird kein Ehevertrag geschlossen …“ Weiterlesen
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23.08.2017 Rechtsanwältin Barbara Brauck„… besteht im deutschen und im österreichischen Recht in der Hälfte der Erbquote. Die Erbquote selbst ist in beiden Ländern unterschiedlich. Zudem hat in Deutschland der Güterstand, in dem der Erblasser lebt …“ Weiterlesen
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12.06.2024 Rechtsanwalt Michael Welz„… oder ein beruflich genutzter Pkw. Darüber hinaus kann der verwitwete Ehegatte, soweit die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, unter Umständen die Erbschaft ausschlagen und stattdessen gegenüber …“ Weiterlesen
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18.08.2017 Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät„… beantragt und der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht, ist zu beachten, dass auch die Teilungsversteigerung nicht nur der Verkauf des Anteils, nur mit Zustimmung des anderen …“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… . So verbreitet diese Vorstellung ist, so falsch ist sie. Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen und dort einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) gewählt, leben …“ Weiterlesen
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15.08.2017 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… auch geltend macht. Beispiel Die im gesetzlichen Güterstand verheirateten Eltern Volker und Marion haben eine Tochter, Tanja. Die Eltern setzen sich gegenseitig zu Alleinerben auf den ersten Erbfall …“ Weiterlesen
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14.08.2017 Rechtsanwältin Hülya Senol„Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Die Zugewinngemeinschaft ist in den rechtlichen Kontext des ehelichen Güterrechts einzuordnen. Geregelt werden also die Auswirkungen der Ehe …“ Weiterlesen
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13.08.2017 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… begrenzt – wird. IV. Zugewinn Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag gemacht, leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand endet …“ Weiterlesen