Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
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Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
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13.02.2018 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade„… werden können. Zu beachten ist außerdem, dass dem überlebenden Ehegatten, der im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft gelebt hat, aufgrund der Beendigung durch Tod des anderen …“ Weiterlesen
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12.02.2018 Rechtsanwältin Hülya Senol„… unwirksam sein. Besonders kritisch sind solche Vereinbarungen einzustufen, die etwa den Betreuungsunterhalt des gemeinsamen Kindes betreffen. Regelungen zum Güterstand sind jedoch in aller Regel wirksam! 3 …“ Weiterlesen
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08.01.2024 Rechtsanwalt Sergej Petrusenko„… hier aber nicht umfassend dargestellt werden können. Außerdem noch vom Familienstand des Käufers und Verkäufers, sowie deren Güterstand. Die Erstellung einer umfassenden, für alle Fallkonstellationen gültigen …“ Weiterlesen
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10.02.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„Leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist bei Trennung/Scheidung der Zugewinnausgleich durchzuführen. 1. Stichtage Die Zugewinnberechnung wird bei jedem Ehegatten …“ Weiterlesen
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05.02.2018 Rechtsanwalt Marco Körfgen„… des verstorbenen Ehegatten wiederfindet. Und Achtung: Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann es bei einem kinderlosen Ehepaar bei noch lebenden Eltern passieren, dass man …“ Weiterlesen
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31.01.2018 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… die Pflicht ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Dieses Nachlassverzeichnis muss auch sämtliche Nachlassschulden, den Güterstand des Erblassers sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten vorgenommenen …“ Weiterlesen
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23.01.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„1. Scheidung Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand und haben sie keine anderslautende notarielle Vereinbarung getroffen, so endet der gesetzliche Güterstand automatisch mit rechtskräftiger …“ Weiterlesen
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19.01.2018 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… vereinbart, gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Anfangs- als auch das Endvermögen der Ehepartner zu Beginn der Ehe als auch bei der Scheidung genau …“ Weiterlesen
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04.01.2024 Rechtsanwalt Sergej Petrusenko„… werden in der Regel der Güterstand und die Aufteilung des Vermögens nach Scheidung der Ehe, Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum Unterhalt getroffen. Die Ehegatten können …“ Weiterlesen
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18.01.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… Zugewinnausgleich (sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand leben) die anfallende Spekulationssteuer als Verbindlichkeit des jeweiligen Ehegatten (oder auch nur des einen Ehegatten der Alleineigentümer …“ Weiterlesen
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15.01.2018 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier„… vorverstorben war, dessen Nachkommen treten. Dessen Anteil verteilt sich dann auf seine Nachkommen zu gleichen Teilen. 3. Auswirkungen des Güterstandes Die bisherigen Ausführungen beziehen sich jedoch …“ Weiterlesen
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24.01.2018 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade„… (Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB). Anschließend müssten die Eheleute dann, wieder beschränkt auf diesen Grundbesitz, diesen vorstehend erläuterten Güterstand der fortgesetzten Gütergemeinschaft wählen (Art …“ Weiterlesen
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13.01.2018 Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider„Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes – in den meisten Fällen Gütertrennung – vereinbart haben. Bei der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
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08.01.2024 Rechtsanwalt Sergej Petrusenko„… . Scheidungsfolgen, Vermögensaufteilung, Versorgung und Unterhalt Es gilt in der Ukraine der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie auch in Deutschland. Die Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
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13.05.2022 Rechtsanwältin Angela Biek (geb. Voß)„… . Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Der gesetzliche Güterstand ist immer dann zwischen den Ehepartner gegeben, wenn durch Ehevertrag nichts anderes zwischen den Ehegatten vereinbart worden …“ Weiterlesen
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02.01.2018 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… werden. 3. Die Hälfte des Vermögens meines Partners gehört mir Auch diese weit verbreitete Annahme die Ehe betreffend ist unzutreffend. Selbst, wer während der Ehe im sogenannten Güterstand …“ Weiterlesen
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23.12.2017 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… verwendet werden, abweichende Vereinbarungen zum Güterstand zu treffen. Ein Rechtsanwalt kann Sie dahingehend beraten, ob Sie eine Gütertrennung vereinbaren sollten oder ob es ausreicht …“ Weiterlesen
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22.12.2017 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„… auf bestimmte Nachlassgegenstände. Der Anspruch richtet sich gegen den oder die Erben und besteht in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Ein Beispiel: Ein Ehepaar (im ges. Güterstand) mit zwei …“ Weiterlesen
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