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Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet

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Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet

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Was ist ein Güterstand? 

Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat. 

Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben. 

Welche Güterstände gibt es? 

Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.  

Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden. 

Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand? 

Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.  

Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind. 

Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen 

Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung). 

Einfaches Beispiel zur Erläuterung: 

Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €  

Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 € 

Differenz = 50.000 € 

Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €. 

Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.  

Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll. 

Güterstandsschaukel 

Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen. 

Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht  

Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird. 

Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.  

Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. 

Foto(s): ©Adobe Stock/SZ Photos

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Rechtstipps zu "Güterstand" | Seite 14

  • 11.08.2017 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds
    „… es um einen Lottogewinn einer Ehefrau, diesmal – 2012 – hatte ein Ehemann das große Los gezogen. Worum es geht – der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Wer keinen notariellen Ehevertrag …“ Weiterlesen
  • 10.08.2017 Sommer und Partner Rechtsanwälte mbB
    „… (Tanten/Onkel des Erblassers) usw. Die Erbfolge kann also stark zersplittern. Mit der Eheschließung erhält auch der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht, dessen Höhe sich nach dem ehelichen Güterstand …“ Weiterlesen
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    „… . Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Zugewinn war nicht vorhanden. E. ging zum Notar, um seine Tochter als Alleinerbin einzusetzen. „Die Ehefrau …“ Weiterlesen
  • 01.08.2017 Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft
    „… , sofern die Ansprüche nicht gem. § 1933 Satz 1, 2 BGB ausgeschlossen sind. Sind sie nach dieser Vorschrift ausgeschlossen, hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte (unabhängig vom Güterstand) nach § 1933 …“ Weiterlesen
  • 30.06.2017 Rechtsanwältin Beatrix Voutta
    „… bei Ehen der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn kein Ehevertrag besteht. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich dem Ehepartner gehört, der es erwirtschaftet hat …“ Weiterlesen
  • 12.06.2024 Rechtsanwalt Michael Welz
    „… des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ergeben sich hier folgende Erbquoten für den Ehegatten: Sind keine Kinder vorhanden, erhält der Ehegatte 3/4 und die Eltern des Erblassers 1/4 …“ Weiterlesen
  • 12.06.2017 Rechtsanwalt Christoph Blaumer
    „… der Schutz der Interessen des erwerbstätigen Ehegatten gerade bei Führung eines eigenen Betriebs muss durch einen Wechsel des Güterstands und Vereinbarung der Gütertrennung Vorrang haben …“ Weiterlesen
  • 26.11.2019 anwalt.de-Redaktion
    „… der Ehevertrag? Was der Ehevertrag genau regelt, legen die Ehepartner fest. Der Ehevertrag kann deshalb sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Ganz allgemein gibt es mit dem Güterstand, dem Unterhalt …“ Weiterlesen
  • 21.04.2017 Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
    „… würde, wenn das gemeinschaftliche Vermögen aufgehoben und auseinandergesetzt wäre. Die Ehegatten können ihr Vermögen bereits im Vorhinein schützen, indem sie einen anderen Güterstand vereinbaren, und zwar …“ Weiterlesen
  • 27.05.2021 Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem
    „… bei gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Hauses, während die Kinder die andere Hälfte erben. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem überlebenden Elternteil …“ Weiterlesen
  • 06.01.2017 Rechtsanwältin Oleksandra Cofala
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  • 04.01.2017 Rechtsanwalt Dr. iur. Alexander Rathenau
    „… in Miteigentümergemeinschaft genehmigt hat Diese Regelung findet auch Anwendung, wenn deutsche Eheleute, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung leben, beabsichtigen, das Grundstück zusammen …“ Weiterlesen
  • 29.12.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci
    „… . Vermögensaufteilung und Unterhalt Wer keinen gesonderten Ehevertrag abgeschlossen hat, für den gilt nach deutschem Familienrecht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ausgangspunkt für die Verteilung …“ Weiterlesen
  • 21.12.2016 Rechtsanwalt Johannes Wuppermann
    „… wird. Da die Kinder aus der früheren Ehe mit dem zweiten Ehepartner ihrer Eltern nicht verwandt sind, können sie auch nicht deren Erben werden. Bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
  • 22.12.2022 Rechtsanwältin Katharina Scholz
    „… Ehevertrag geschlossen, dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass die Vermögensmassen von Ehefrau und Ehemann während der Ehe getrennt bleiben. Wenn die Ehe …“ Weiterlesen
  • 09.02.2018 Rechtsanwalt & Notar Philipp Wolfrum
    „… . Diese Regelung wird durch den jeweiligen Güterstand modifiziert. Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt Folgendes: Der Erbteil des überlebenden Ehegatten wird nach § 1371 …“ Weiterlesen
  • 23.10.2016 Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens
    „… gestellt wurde, die Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und das Haus/die Wohnung das gesamte Vermögen darstellt, §1365 I BGB. Der Antrag auf Teilungsversteigerung …“ Weiterlesen
  • 19.10.2016 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus
    „… : Nicht bei „klassischer“ Versorgerehe Ein Punkt, den man in einem Ehevertrag regeln kann, ist der sogenannte „Güterstand“. Im Ehevertrag kann man den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
  • 08.10.2016 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… ist die sogenannte Güterstandschaukel. In dieser Konstellation vereinbaren die im gesetzlichen Güterstand verheirateten Eheleute dazu notariell den Güterstand der Gütertrennung. Damit endet trotz Bestehens der Ehe …“ Weiterlesen
  • 07.10.2016 Anwalt Armin Gutschick
    „Wenn der Notar Sie bei dem notariellen Termin zu einem Immobilienkauf auf Ibiza fragt, welchen Güterstand Ihre außerhalb von Spanien geschlossene Ehe hat und er mit fragendem Blick unter anderem …“ Weiterlesen
  • 07.08.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci
    „… werden soll (§§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 4 LPartG). Wie in der „klassischen“ Ehe, so gilt auch in der „Homo-Ehe“ die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Abweichende Regelungen sind durch notariell …“ Weiterlesen
  • 13.07.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci
    „… auf Familienmitglieder ausgeweitet. In Italien gilt zudem im Gegensatz zu Deutschland der gesetzliche Güterstand der „Gütergemeinschaft“, die tatsächlich jedoch in vielen Punkten der deutschen …“ Weiterlesen
  • 29.06.2016 Rechtsanwalt Thomas Lehnik
    „… des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hat hier andere Rechtsfolgen, als oftmals von den Ehepartnern vermutet wird. Nicht selten wird erwartet, dass jeder den anderen Ehegatten zu 100 % beerbt …“ Weiterlesen
  • 21.06.2016 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach
    „… die ursprüngliche Regelung noch wirksam ist und wie sie angepasst werden kann. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft: Die verschiedenen Güterstände Unser Familienrecht kennt drei …“ Weiterlesen