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Kurz und knapp 35 (Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Ausländerrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

 
Mieter muss Falschberechnung rügen

Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung kann der Mieter nur innerhalb von zwölf Monaten geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Vermieter Nebenkosten ohne vertragliche Grundlage berechnet hat.

Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Mieter muss die falsch berechneten Kosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Erhalt einer formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung geltend machen. (Az.: VIII ZR 279/06)

 
Wohnungsausbau bei Schwiegereltern

Hat der Schwiegersohn im Haus der Eltern eine Etage zur gemeinsamen Ehe-Wohnung ausgebaut, so hat er bei einer Trennung gegenüber den Schwiegereltern einen Anspruch auf Bezahlung seiner Arbeitsleistung. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. 

Denn durch die Trennung der Eheleute ist der Rechtsgrund für seine Arbeitsleitung entfallen. Er hat dann einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung. (Az.: 15 U 19/07)

 
Bei Busfahrten immer gut festhalten

Eine Frau war bei einer Fahrt im Bus des öffentlichen Nahverkehrs gegen eine Glasscheibe vor ihrem Sitz geprallt, als der Bus eine Vollbremsung machen musste. 

Das AG München wies jedoch ihre Klage auf Schadensersatz für Arztkosten und die beschädigte Brille sowie Schmerzensgeld von 600 Euro ab. Die Richterin erklärte, dass jeder Fahrgast selbst für sicheren Halt bei der Fahrt sorgen muss, der auch für stets mögliche Bremsmanöver reicht. (Az.: 345 C 11858/07) 

 
Behörde muss Dolmetscher einschalten

Die Arbeitsagentur hatte einen ausländischen Arbeitslosen zur Unterzeichnung einer Erklärung gedrängt, dass er von seiner Frau dauerhaft getrennt lebe. Ein Dolmetscher  wurde ihm nicht zur Verfügung gestellt, obwohl der Mann weder deutsch, noch lesen und schreiben konnte. 

Das Hessische Landessozialgericht hat nun dieses Vorgehen der Agentur für Arbeit für rechtswidrig erachtet und die unterzeichnete Erklärung des Mannes für wirkungslos erklärt. (Az.: L 6 AL 19/05)

(WEL)


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