Kurz und knapp 71 (Sozialrecht, Umweltrecht, Bankrecht, Arbeitsrecht)
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Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:
Verlust des Mehrbedarfszuschlages
Lassen Alleinerziehende ihr Kind von den Großeltern mitbetreuen, können sie den Mehrbedarfszuschlag zum Arbeitslosengeld II verlieren.
Aus einem Fall des SG Dortmund geht hervor, dass die für einen Mehrbedarfszuschlag erforderliche alleinige Sorge der Leistungsempfängerin nur dann vorliegt, wenn kein anderer ohne Bezahlung und gleichberechtigt in erheblichem Umfang mitwirkt. Großeltern können ihre Betreuung jedoch zum Beispiel mit Rechnungen belegen. (Az.: S 14 AS 206/07)
Bau einer Windkraftanlage erlaubt
Trotz der Möglichkeit durch den Bundesgesetzgeber, Konzentrationszonen für Windkraftanlagen anzulegen, besagt das Bayerische Landesplanungsgesetz, dass diese Anlagen nicht auf bestimmte Gebiete konzentriert und so aus anderen ausgeschlossen werden dürfen. Die Ausschlussgebiete müssen genug Positivflächen übrig lassen.
So gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einem Betreiber Recht, der sich nicht auf die konkret für Windkraftanlagen benannten Vorrangs- und Vorbehaltsgebiete beschränken wollte. (Az.: 2 BV 07.2226)
Kündigungsrecht bei Bankenfusion
Bei einer Bankenfusion entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, eine Kündigung eines Kredits ist aber aus wichtigem Grund möglich, hier entfällt die Verpflichtung zu einer Vorfälligkeitsentschädigung.
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe wiesen die Richter die Klage eines Kreditnehmers, dessen Bank mit einer weiteren fusioniert hatte, dennoch ab, da er mit 11 Monaten die Kündigungsfrist von maximal 2 Monaten deutlich überschritten hatte. (Az.: 9 U 143/00)
Urlaubsabbruch nicht rechtsgültig
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, die schon im Urlaub sind, nicht zurückrufen dürfen. Dies gilt auch bei Schwierigkeiten innerhalb des Betriebes und für anderslautende individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Diese würden gegen zwingendes Urlaubsrecht verstoßen.
In diesem Rechtsfall war die Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Arbeitsverweigerung unwirksam. (Az.: 9 AZR 404/99)
(WEL)
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