Mahnung - was Sie wissen und beachten müssen!
- 8 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Mahnung vs. Zahlungserinnerung
- Wann erhält man eine Mahnung?
- Fristenrechner: Schuldner in Verzug setzen
- Wozu Verzug?
- Wie viele Mahnungen sind nötig?
- Wie sieht ein Mahnschreiben aus?
- Muster Zahlungserinnerung
- Mahnung: Vorlage
- Muster Letzte Mahnung
- Was passiert, wenn man die Mahnung ignoriert?
- Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
- Wann ist eine Mahnung nicht nötig?
- Keine Unterbrechung der Verjährungsfrist
Mahnung vs. Zahlungserinnerung
Bei einer Mahnung handelt es sich um eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erbringen. Kurz gesagt ist die Mahnung also eine Zahlungsaufforderung.
Oft erhalten säumige Kunden zunächst ein Schreiben mit der Überschrift „Zahlungserinnerung“. Entgegen der weitläufigen Meinung handelt es sich dabei nicht um eine Vorstufe zur Mahnung. Vielmehr haben eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung die gleiche Wirkung. Durch die mild formulierte Überschrift soll lediglich ein Wohlwollen gegenüber dem nichtzahlenden Kunden ausgedrückt werden.
Wann erhält man eine Mahnung?
Voraussetzung für eine Mahnung ist immer, dass der Schuldner tatsächlich im Verzug ist. Deshalb kann eine Mahnung erst erteilt werden, wenn die Zahlung fällig ist. Das Fälligkeitsdatum der Zahlung wird meist beim Vertragsschluss vereinbart und ist im Vertrag enthalten. Wird nichts Konkretes vereinbart, darf der Gläubiger nicht einfach nachträglich ein Fälligkeitsdatum in die Rechnung schreiben.
Um eine Zahlung verlangen zu können, muss die Forderung fällig sein. Wurde eine Zeit für die Zahlung nicht vereinbart, ist in der Regel eine Forderung sofort nach Erbringung der vertraglichen Leistung fällig. Ein gesonderter Hinweis auf der Rechnung „sofort fällig“ ist nicht erforderlich. Allerdings gelten bei bestimmten Vertragsarten Ausnahmen: So ist beispielsweise im Werkvertragsrecht eine Forderung erst nach Abnahme fällig. Bei einem Arbeitsvertrag wird in der Regel eine monatliche Vergütung vereinbart, und daher ist die Vergütung nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig. Wurde bei einem Darlehensvertrag eine Zeit nicht vereinbart, ist die Rückzahlung nach Kündigung des Darlehensvertrags fällig.
Wird bei Vertragsschluss nicht geregelt, wann die Zahlung fällig ist, tritt der Verzug gemäß § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei Geschäften mit Verbrauchern ist darauf zu achten, dass die Rechnung einen Hinweis darauf enthält, dass der Verzug eintritt, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Einen automatischen Verzug ohne einen solchen Hinweis gibt es nur bei B2B-Geschäften.
Fristenrechner: Schuldner in Verzug setzen
Ist die Forderung fällig, kann der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden. Zwar muss eine Mahnung nicht schriftlich erfolgen, aber es ist aus Gründen der Beweissicherung empfehlenswert, dem Schuldner per Einwurfeinschreiben, Fax und/oder E-Mail eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen. Dabei sollte dem Schuldner ein konkretes Datum (z. B.: 01.03.2017) gesetzt werden, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung zu erfolgen hat, und ein Konto benannt werden. Verstreicht diese gesetzte Frist, ohne dass der Schuldner Zahlung leistet, gerät der Schuldner in Verzug. Dabei ist ein Mahnschreiben ausreichend – eine zweite oder dritte Mahnung ist nicht erforderlich.
Wozu Verzug?
Wird der Schuldner in Verzug gesetzt, besteht für ihn die Gefahr, dass er Schadensersatz leisten und Zinsen zahlen muss. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass sobald der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, in Verzug gerät, der Gläubiger von diesem eine Pauschale von 40 € verlangen kann. Schalten Sie also nach Eintritt des Verzugs noch einen Anwalt ein, muss der Schuldner die entstandenen Rechtsanwaltskosten als Verzögerungsschaden erstatten, allerdings muss auf diese Kosten die 40-€-Pauschale angerechnet werden. Ab Eintritt des Verzugs besteht für den Schuldner auch die Gefahr, sämtliche Kosten einer Klage zahlen zu müssen.
Vorsicht: Wird der Anwalt vor Eintritt des Verzuges beauftragt und tätig, entstehen diese außergerichtlichen Anwaltskosten bereits vor Verzugseintritt und können nicht erstattet verlangt werden. Eine Besonderheit gilt noch für das Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht muss unabhängig des Verzugs bzw. der Berechtigung der Forderung oder des Ausgangs des Verfahrens jeder seine eigenen Anwaltskosten selbst bezahlen.
Handelt es sich um eine Forderung unter Kaufleuten aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft, ist die Forderung bereits ab Fälligkeit zu verzinsen.
Wie viele Mahnungen sind nötig?
Viele denken, dass man erst zwei oder drei Mahnungen erhalten haben muss, bevor der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kann. Das ist ein Irrtum! Es ist nur eine Mahnung notwendig, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Eine zweite oder dritte Mahnung ist zwar möglich, verpflichtet ist der Gläubiger hierzu aber nicht! Säumige Schuldner sollten deshalb spätestens nach der ersten Mahnung ihre Rechnung begleichen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Wie sieht ein Mahnschreiben aus?
Für eine Mahnung ist keine besondere Form vorgegeben. Das heißt, sie ist grundsätzlich auch mündlich möglich. Aus Beweisgründen sollte sie jedoch immer schriftlich ausgestellt werden. In dem Schreiben muss der Schuldner eindeutig und bestimmt zur Begleichung der Leistung aufgefordert werden. Es ist nicht erforderlich, die Mahnung als „Mahnung“ zu bezeichnen, aber sinnvoll. Es ist zulässig, den Schuldner darauf hinzuweisen, dass ihm mit Verzug weitere Kosten entstehen können. Wird der Schuldner auf diese Folgen hingewiesen, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner die Forderung vor Ablauf der Frist bezahlt.
Folgende Punkte sollten deshalb unbedingt enthalten sein:
- Name und Anschrift des Gläubigers
- Name und Anschrift des Schuldners
- Forderungsgrund
- Forderungshöhe/Rechnungsbetrag
- Rechnungsnummer
- Höhe und Begründung der Verzugszinsen (falls vorhanden)
- Höhe der Mahngebühren (falls vorhanden)
- Bankverbindung
- konkretes Zahlungsziel
Muster Zahlungserinnerung
Eine Zahlungserinnerung hat zwar die gleiche Wirkung wie eine Mahnung. Dennoch unterscheiden sich Schreiben, die mit „Zahlungserinnerung“ überschrieben sind, häufig von einer „Mahnung“. Sie sind in der Regel wohlwollender formuliert und unterstellen dem Schuldner eher ein Vergessen statt ein absichtliches Nichtzahlen der Rechnung. So könnte eine Zahlungserinnerung aussehen:
Zahlungserinnerung
Rechnung Nr. ... vom [DATUM]
Sehr geehrte(r) [NAME],
auf die o. g. Rechnung konnten wir noch keinen Zahlungseingang feststellen.
Falls unsere o. g. Rechnung Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist, haben wir Ihnen eine Kopie dieser Rechnung beigefügt. Wir bitten Sie, die Begleichung der Rechnung nachzuholen, und sehen dem Eingang Ihrer Zahlung entgegen.
Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich bereits beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Mahnung: Vorlage
Ein Schreiben, das mit „Mahnung“ überschrieben ist, schlägt meist bereits einen etwas strengeren Ton an und enthält konkretere Informationen zum Zahlungsziel, z. B. so:
Mahnung
Rechnung Nr. ... vom [DATUM]
Sehr geehrte(r) [NAME],
leider haben Sie auf unsere Zahlungserinnerung vom [DATUM] nicht reagiert. Wir bitten Sie daher, den überfälligen Betrag in Höhe von [BETRAG] bis zum [DATUM] auf unser unten angegebenes Konto zu überweisen. Sofern Sie den vorgenannten Termin nicht einhalten, werden wir Ihnen Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen müssen.
Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich bereits beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Muster Letzte Mahnung
Obwohl eine Mahnung bereits ausreicht, senden viele Gläubiger auch eine zweite oder dritte Mahnung an den Schuldner, bevor sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das letzte Schreiben vor dem Weg zum Gericht ist meist mit „Letzte Mahnung“ überschrieben:
Letzte Mahnung
Rechnung Nr. ... vom [DATUM]
Sehr geehrte(r) [NAME],
trotz unserer schriftlichen Zahlungserinnerung(en) vom [DATUM] (und vom [DATUM]) konnten wir bisher keinen Zahlungseingang feststellen.
Folgende Beträge sind zur Zahlung offen:
Rechnungsbetrag: ... Euro
Verzugszinsen (... %): ... Euro
Mahnkosten: ... Euro
Summe: ... Euro
Wir bitten Sie daher letztmalig, den fälligen Betrag bis zum [DATUM] auf unser Konto einzuzahlen.
Sollte auch dieser Termin ohne Geldeingang auf unserem Konto verstreichen, sehen wir uns gezwungen, ohne erneute Aufforderung gerichtliche Schritte einzuleiten. Beachten Sie bitte, dass dadurch für Sie erhöhte Kosten entstehen.
Hat sich diese Mahnung mit Ihrer Zahlung überschnitten, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Was passiert, wenn man die Mahnung ignoriert?
Reagiert der Schuldner nicht auf die Mahnung und bezahlt weiterhin die offene Forderung nicht, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten. Dabei kann er sich zwischen einem Mahnverfahren vor dem Mahngericht und einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht entscheiden.
Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
Es gibt keine festen gesetzlichen Regeln dafür, wie hoch die Mahngebühren pro Mahnung ausfallen. Grundsätzlich kann ein Gläubiger auch gänzlich auf Mahngebühren verzichten. Da der Schuldner bei der ersten Mahnung noch nicht im Verzug ist, enthält dieses Schreiben in der Regel noch keine Mahngebühren. Erst ab der 2. Mahnung werden regelmäßig Gebühren verlangt.
Die Mahngebühren darf der Gläubiger nicht beliebig hoch ansetzen. Sie sollten angemessen sein, um die durch die Mahnung entstandenen Mehrkosten des Gläubigers zu ersetzen, also Materialkosten, Druckkosten und Portokosten. Durchschnittlich liegen die Mahngebühren bei etwa 1 Euro bis 2,50 Euro pro Mahnung.
Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass etwa eine Mahnkostenpauschale von 5 Euro zu hoch angesetzt ist, so z. B. das Oberlandesgericht München im Jahr 2001 (Az.: 29 U 634/11).
Wann ist eine Mahnung nicht nötig?
Das Gesetz regelt, dass der Schuldner einer Zahlungsforderung spätestens dann in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet. Ist aber der Schuldner Verbraucher, so gilt diese 30-Tage-Klausel nur, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Rechtsfolge hingewiesen wird. Auch ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner ernsthaft und endgültig die Zahlung verweigert. Für die Annahme einer solchen Weigerung werden aber hohe Anforderungen gestellt. Eine Mahnung ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Schuldner sich bereits selbst gemahnt hat, also die Zahlung kurzfristig zugesagt hat, aber nicht bezahlt hat. In den letzten beiden Fällen sollte im Zweifel die Forderung gemahnt werden, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Auch ist eine Mahnung entbehrlich, wenn die Zahlung nach dem Kalender bestimmt ist. Das ist bei Arbeitsverhältnissen in der Regel der Fall. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn auch nur einen Tag zu spät, kann der Arbeitnehmer Zinsen und die 40-€-Pauschale verlangen.
Keine Unterbrechung der Verjährungsfrist
Auch wenn der Schuldner wirksam gemahnt wurde, läuft die Verjährungsfrist weiter. Dabei darf die Mahnung nicht mit dem gerichtlichen Mahnverfahren verwechselt werden. Mit der Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids an den Schuldner wird die Verjährung unterbrochen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Mahnung?
Rechtstipps zu "Mahnung" | Seite 14
-
21.04.2022 Rechtsanwalt Markus Sebald„Seit wenigen Tagen erreichen uns gehäuft Anfragen von Mandanten, welche eine „Vorgerichtliche Mahnung“ der Kanzlei Schmidt und Kollegen erhalten haben. In dem Mahnschreiben wird im Auftrag der Euro …“ Weiterlesen
-
07.04.2022 Rechtsanwalt Boris Zimmermann„Aktuell erhalten Mandanten vorgerichtliche Mahnungen von „KS Kanzlei Schmidt und Kollegen Anwaltssozietät, RA Benjamin Kowalski, RA Michael Schmidt.“ Sie werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer …“ Weiterlesen
-
08.06.2023 Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser„… keinerlei Mahnungen zu der Forderung erhalten habe. Vielmehr habe sie erst nach Kenntnis des Schufa-Eintrages von den Vorgängen erfahren. In der Folge war es für die Betroffene im Übrigen …“ Weiterlesen
-
12.10.2023 Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann„Aktuell melden sich häufig Betroffene bei mir, die Mahnungen des Inkassounternehmens Euro Collect GmbH erhalten haben. Die Schreiben sind überschrieben mit „SCHULDNER.NRW“ , wodurch offenbar …“ Weiterlesen
-
29.03.2022 Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser„… Branch die Rückführung ihrer offenen Beträge zu 2% bis 3% im Monat vereinbart haben. Wenn es dann zum Ausfall mehrerer Raten kommt, versendet die Barclays Bank eine „Mahnung und Androhung der Kündigung …“ Weiterlesen
-
25.05.2022 Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann„… das Unternehmen unterstützen. Da ich täglich mit Rechnungen und Mahnungen von Anbietern von Datingseiten und ähnlichen digitalen Produkten zu tun habe, weiß ich, welche Schritte erforderlich sind.“ Weiterlesen
-
19.04.2023 Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann„… unverzüglich. Eine Mahnung über eine offene Forderung oder einen Hinweis über einen zukünftigen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG bei Nichtzahlung hatte der Betroffene nicht erhalten. Widerruf …“ Weiterlesen
-
22.06.2023 Rechtsanwalt Robin Nocon„… verwendet werden (siehe § 31 Abs. 2 BDSG). Zudem würden sehr wahrscheinlich weitere Mahnungen etc. durch das Inkassobüro folgen, wenn Sie überhaupt nicht reagieren. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen …“ Weiterlesen
-
15.03.2022 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„Die Kanzlei bocklegal verschickt im Namen ihrer Auftraggeberin der Bottega Veneta S.r.l. aus Italien markenrechtliche Mahnungen. Was ist Gegenstand der Abmahnung? Zunächst wird in der Abmahnung …“ Weiterlesen
-
14.03.2022 Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann„Immer wieder melden sich Betroffene bei mir, die Mahnungen (meist per E-Mail) der Compay GmbH aus Langenfeld erhalten haben. Darin fordert die Compay GmbH Zahlungen für Mitgliedbeiträge …“ Weiterlesen
-
04.03.2022 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„… Persönlichkeitsrecht verletzt. Daran ändere auch die Unzustellbarkeit der Mahnungen nichts. Diese sei für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ohne Belang. Das Landgericht bejahte hier das Vorliegen …“ Weiterlesen
-
03.03.2022 Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser„… . Nachdem ein Zahlungsausgleich nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgte, wurde eine Mahnung zu der Forderung versandt und kurze Zeit später die gesamte Vertragsbeziehung gekündigt. Die Forderung …“ Weiterlesen
-
28.02.2022 Rechtsanwältin Katja Werner„… Sie zumindest sechs Wochen ab. Sollte das Fahrzeug dann noch immer nicht geliefert worden sein, müssen Sie dem Händler zunächst eine Mahnung schreiben. Aus Gründen der Nachweisbarkeit sollte die Mahnung …“ Weiterlesen
-
18.02.2022 Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.„… schriftliche Mahnungen erfolgt seien. Bis dahin habe man sich bei der Schufa also darauf verlassen dürfen, dass bereits eine entsprechende Prüfung durch die Telekom als übermittelnde Stelle erfolgt sei …“ Weiterlesen
-
16.02.2022 Rechtsanwalt Carsten Seeger„… wieder nach Mahnung des Auftraggebers tätig. Dann stellt er jedoch die Arbeiten ohne Begründung wieder ein. Die Parteien geraten über die Berechtigung eines vom Trockenbauer gestellten Nachtrags …“ Weiterlesen
-
20.11.2023 Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier„… zweimal schriftlich gemahnt worden ist, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt, der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung …“ Weiterlesen
-
09.02.2022 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… sind dem Schreiben bereits mehrere Mahnungen vorausgegangen. Forderungen aus dem Schreiben: Unser Mandant wird von der Legalisto Inkasso GmbH aufgefordert, die angebliche offene Forderung in Höhe von 1.360,00 …“ Weiterlesen
-
09.02.2022 Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann„… Mahnungen der Deutschen Gesellschaft für elektronische Zahlungssysteme mbH oder auch von dem Inkassounternehmen Jedermann Inkasso GmbH . Jetzt Deutsche Gesellschaft für elektronische Zahlungssysteme mbH …“ Weiterlesen
-
27.01.2022 Rechtsanwalt Oliver Keller„… mit Mahnungen, Kontopfändungen oder dem Besuch eines Gerichtsvollziehers rechnen. Zu berücksichtigen ist, dass diese neue gesetzliche Regelung für Verbraucher zunächst einmal befristet ist bis zum 30.06.2024 …“ Weiterlesen
-
25.01.2022 Rechtsanwalt Martin Loibl„… nötig. Den Betroffenen wird der Abschluss des extrem teuren Abos durch eine Rechnung/Mahnung oder durch Kreditkartenabbuchungen eröffnet. Erhält die D.I.E. GmbH die geforderten Beträge …“ Weiterlesen
-
24.01.2022 Rechtsanwalt Carsten Herrle„Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH aus Kaiserslautern verschickt Mahnungen für alte Filesharing Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte . Inhalt der alten Abmahnungen von FAREDS …“ Weiterlesen
-
28.07.2022 Rechtsanwältin Gülistan Özgül„… soll die Ansprüche des Vermieters absichern. Sollte die Mietzahlung vorzeitig eingestellt werden, tritt ohne vorherige Mahnung ein Zahlungsverzug ein. Aufgrund dieses Verzuges kann der Vermieter …“ Weiterlesen
-
18.01.2022 Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.„Anwaltliche Unterstützung bei Rechnung und Zahlungsaufforderung der BIZ-ZONE d.o.o. Tuzla & National Inkasso GmbH Sie haben eine Rechnung, Mahnung oder Zahlungsaufforderung der BIZ-ZONE d.o.o …“ Weiterlesen
-
17.01.2022 Rechtsanwalt Sascha David Weber ,LL.M.„… ? Welche Mahnungs- und Vollstreckungskosten sind noch hinzugekommen? Um diese Fragen beantworten zu können, schreiben wir Ihre Gläubiger an und bitten um Übersendung einer Forderungsaufstellung …“ Weiterlesen