Mindestunterhalt: So viel Unterhalt steht Kindern zu
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Die wichtigsten Fakten
- Der Mindestunterhalt ist der Kindesunterhalt, den ein Kind mindestens zur Sicherung des Existenzminimums braucht.
- Anspruch auf den Mindestunterhalt haben minderjährige Kinder und privilegiert volljährige Kinder.
- Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Steuerfreibetrag für Kinder.
- Die Höhe des Mindestunterhalts kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.
- Unterhaltspflichtige müssen nur so viel zahlen, dass ihnen noch genügend Selbstbehalt verbleibt.
Was ist Mindestunterhalt?
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes, den sogenannten Betreuungsunterhalt.
Der Mindestunterhalt beschreibt die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Wer bekommt Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt gilt für alle minderjährigen Kinder des Unterhaltspflichtigen. Unter Umständen haben jedoch auch volljährige Kinder einen Anspruch auf den Mindestunterhalt. Das ist der Fall, wenn es sich um sogenannte „privilegierte Volljährige“ handelt. Um als solche zu gelten, müssen volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- unverheiratet sein,
- unter 21 Jahre alt sein,
- im Haushalt eines Elternteils leben und
- sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?
Maßgeblich für die Berechnung des Mindestunterhalts ist das „steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum“ von minderjährigen Kindern. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Der sperrige Begriff bedeutet im Klartext, dass es sich um den Betrag handelt, der für die finanzielle Versorgung eines Kindes mindestens notwendig ist.
Dieser Betrag wird regelmäßig (in der Regel alle zwei Jahre) von der Bundesregierung neu ermittelt und ist die Grundlage für den steuerlichen Kinderfreibetrag. Der Mindestunterhalt, der sich auch aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen lässt, errechnet sich dann nach dem doppelten steuerlichen Kinderfreibetrag. Mit Stand vom 1. Januar 2024 beträgt der Kinderfreibetrag jährlich 3306 Euro, der Mindestunterhalt beträgt also das Doppelte: 6612 Euro. Pro Monat ergibt das 551 Euro.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt?
Die Höhe des Mindestunterhalts von 551 Euro entspricht jedoch nicht dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt und gilt nur für die zweite Altersstufe (Kinder von 6–11 Jahren). Kinder in der ersten Altersstufe (0–5 Jahre) erhalten nur 87 Prozent davon, also 480 Euro; Kinder der dritten Altersstufe (bis zum 18. Lebensjahr) erhalten 117 Prozent, also 645 Euro.
Von diesen Beträgen wird bei Minderjährigen die Höhe des Kindergeldes von 250 € (Stand: 2024) hälftig abgezogen. Bei Volljährigen wird das Kindergeld dagegen in voller Höhe abgezogen. Dadurch ergeben sich folgende Zahlbeträge für den Mindestunterhalt:
0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahren |
355 € | 426 € | 520 € | 439 € |
Wenn Sie den Mindestunterhalt nicht zahlen können
Vorab: Geringverdiener müssen nicht ihren letzten Groschen für den Kindestunterhalt ausgeben. Unterhaltspflichtige dürfen durch ihre Unterhaltszahlungen nicht selbst bedürftig werden. Ihnen muss deshalb immer noch genügend Geld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben – der sogenannte Selbstbehalt.
Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1450 Euro monatlich für Erwerbstätige und 1200 Euro monatlich für Nichterwerbstätige.
Aber: Als Unterhaltspflichtiger haben Sie eine gesteigerte Erwerbspflicht. Das bedeutet: Wenn Sie sich den Kindesunterhalt nicht leisten können, müssen Sie gegebenenfalls einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob annehmen. Sie müssen und dürfen jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, um das zu erreichen.
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Rechtstipps zu "Mindestunterhalt" | Seite 4
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17.08.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen„… des Kindes ermittelt. Bei einem Einkommen bis 1900 € ist der Bedarf der Einkommensgruppe 1 zu entnehmen. Bis zur Einkommensgruppe 10 wird der Bedarf auf einen Betrag von 160 % des Mindestunterhalts …“ Weiterlesen
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22.07.2021 Rechtsanwältin Tülay Koçer„… nach Düsseldorfer Tabelle aus? Für die Altersstufe von 0-5 Jahren ist ein Mindestunterhalt in Höhe von 283,50 € nach Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (sog. Zahlbetrag) zu zahlen. Für Kinder zwischen 6-11 …“ Weiterlesen
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17.06.2021 Rechtsanwältin Helicia H. Herman„… , in dem der Mindestunterhalt auf Basis des sächlichen Existenzminimums des Einkommensteuergesetzes definiert wurde. Zum 1. Januar 2016 wurde § 1612 a BGB neu gefasst. Mit dem Gesetz zur Änderung …“ Weiterlesen
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11.06.2021 Rechtsanwältin Katja Noltemeier„… als den Höchstbetrag der Unterhaltstabelle (160 % des Mindestunterhaltes, d.h. derzeit z.B. für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren 845 €) ) geltend machen, musste der Unterhaltsberechtigte darlegen und beweisen …“ Weiterlesen
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03.06.2021 Rechtsanwältin Jutta Beukenberg„… einer Scheidungsfolgevereinbarung. Ab 2019 verpflichtete er sich 160% des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle als Unterhalt zu zahlen. Der Vater wollte keine Auskunft über seinen Verdienst geben und erklärte …“ Weiterlesen
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31.05.2021 Rechtsanwältin Nicole Rinau„… Abgebildet ist in der Düsseldorfer Tabelle lediglich der Regelbedarf. Hier muss der Schuldner mindestens den Mindestunterhalt, also 100 %, bezahlen. Dies betrifft Unterhaltsschuldner mit einem Einkommen …“ Weiterlesen
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28.04.2021 Rechtsanwältin Sabine Hermann„… , den der barunterhaltspflichtige alleine zahlen muss. Für die Bedarfsbemessung gilt die Düsseldorfer-Tabelle. Sie stellt bis zur Einkommensgruppe 10 auf ein Betrag von 160 % des Mindestunterhaltes ab. Die Einkommensgruppe 10 …“ Weiterlesen
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28.07.2022 Rechtsanwältin Gülistan Özgül„… der Unterhaltspflichtige die Pflicht, eine Tätigkeit aufzunehmen, damit der Mindestunterhalt gewährleistet wird. Die Höhe des Unterhaltes bestimmt sich dann nach dem Einkommen. Der Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
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24.03.2021 Rechtsanwalt Dr. Alexander Pleh„… . Bisherige Rechtsprechung BGH Kinder von Spitzenverdienern bzw. der Elternteil, der den Kindesunterhalt für das Kind verlangte, konnten sich deshalb bisher nicht auf einen konkreten Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
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07.03.2023 Rechtsanwalt Gerrit Beencke„… , eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Leitlinie, die die Unterhaltssätze an Einkommensgruppen koppelt. Bei einem Einkommen bis 1.900 € ist der Bedarf der Einkommensgruppe 1 (Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
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03.03.2021 Rechtsanwalt Oliver Worms„… auch den Kindesunterhalt regeln. Wichtig ist, auf welcher Berechnungsgrundlage der Kindesunterhalt festgesetzt wird. Nur so sind in Zukunft Abänderungen möglich. Der Kindesunterhalt kann auch als Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
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25.02.2021 Rechtsanwältin Ricarda Spiecker„… als auch das Kindergeld wurden im Januar 2021 angehoben. Soweit, so bekannt den meisten. Vom Grundsatz her muss der Unterhaltspflichtige zumindest den Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes …“ Weiterlesen
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14.01.2021 Rechtsanwältin Elke Christ„… Tabelle entsprechend fortzuschreiben. Das bedeutet, dass nunmehr z. B. bei der Einkommensgruppe 11 (5.501 - 5.900 €) ein pauschaler monatlicher Kindesunterhalt in Höhe von 168 % des Mindestunterhaltes …“ Weiterlesen
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05.01.2021 Rechtsanwalt René Jentzsch„… dass die Zahlbeträge unter Berücksichtigung des Kindergeldes beim Mindestunterhalt je nach Altersgruppe von bislang 267,00 EUR/322,00 EUR/395,00 EUR auf nunmehr 383,50 EUR/241,50 EUR/418,50 EUR …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Ermittlungsgrundlage für zu zahlenden Kindesunterhalt. Zum Jahresanfang sind die darin genannten Bedarfssätze erwartungsgemäß gestiegen. Der Mindestunterhalt beträgt demnach nun seit Jahresbeginn: 393 Euro …“ Weiterlesen
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07.01.2021 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„Der Mindestunterhalt (100 %) erhöht sich ab 01.01.2021 um 24 EUR und beträgt für Kinder bis 5 Jahre 393 EUR für Kinder von 6-11 Jahre 451 EUR für Kinder von 12-17 Jahren 528 EUR für Kinder ab 18 …“ Weiterlesen
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30.12.2020 Rechtsanwältin Tülay Kesen„… – und zwar mit demselben zeitlichen Aufwand, den er hätte, wenn er arbeiten müsste. Die Gerichte gehen zunächst davon aus, dass jeder den Mindestunterhalt seiner Kinder decken kann. Wer für …“ Weiterlesen
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24.12.2020 Rechtsanwalt Michael Scholz„Elter sind ihren minderjährigen Kindern nach § 1603 ABS. 2 BGB zum Unterhalt verpflichtet. Um den Mindestunterhalt leisten zu können, obliegt dem unterhaltspflichtigen Elternteil eine gesteigerte …“ Weiterlesen
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17.12.2020 Rechtsanwältin Jutta Beukenberg„… . Minderjährige Kinder Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt ab dem 1. Januar 2021 wie folgt: Altersstufe Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten 393 Euro statt 369 Euro …“ Weiterlesen
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08.12.2020 Rechtsanwalt Oliver Worms„… . Der Mindestunterhalt eines Kindes beträgt ab 1.1.2021: bis Ende des 6. Lebensjahres (1. Altersstufe) = 393 EUR monatlich (vorher 369 EUR), vom 7. bis zum Ende des 12. Lebensjahres (2. Altersstufe) = 451 EUR …“ Weiterlesen
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03.12.2020 Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer„… , sollte diesen zeitnah umstellen. 1. Minderjährige Kinder In der untersten Einkommensstufe ( Mindestunterhalt 100 %) sind folgende Zahlbeträge geschuldet: Für Kinder der 1. Altersstufe …“ Weiterlesen
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02.12.2020 Rechtsanwältin Cordula Alberth„Die bestehende Düsseldorfer Tabelle wird mit Wirkung zum 1.1.2021 aktualisiert. 1. Wie sind die Unterhaltssätze beim Mindestunterhalt? Kinder, die den Mindestunterhalt erhalten, bekommen …“ Weiterlesen
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02.12.2020 Rechtsanwalt Carsten Paulini„… Zum Januar 2021 werden sowohl der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle als auch das staatliche Kindergeld nebst Kinderfreibetrag erhöht werden. Der Mindestunterhalt wird dann abhängig vom Alter …“ Weiterlesen
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26.11.2020 Rechtsanwalt Dominik Steidle„… , dass sich die unterhaltspflichtigen Elternteile in besonderem Maße um eine ausreichende Einkommenssituation bemühen müssen. Zumindest der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle – die Unterhaltsleitlinie …“ Weiterlesen