Mindestunterhalt: So viel Unterhalt steht Kindern zu
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Die wichtigsten Fakten
- Der Mindestunterhalt ist der Kindesunterhalt, den ein Kind mindestens zur Sicherung des Existenzminimums braucht.
- Anspruch auf den Mindestunterhalt haben minderjährige Kinder und privilegiert volljährige Kinder.
- Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Steuerfreibetrag für Kinder.
- Die Höhe des Mindestunterhalts kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.
- Unterhaltspflichtige müssen nur so viel zahlen, dass ihnen noch genügend Selbstbehalt verbleibt.
Was ist Mindestunterhalt?
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes, den sogenannten Betreuungsunterhalt.
Der Mindestunterhalt beschreibt die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Wer bekommt Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt gilt für alle minderjährigen Kinder des Unterhaltspflichtigen. Unter Umständen haben jedoch auch volljährige Kinder einen Anspruch auf den Mindestunterhalt. Das ist der Fall, wenn es sich um sogenannte „privilegierte Volljährige“ handelt. Um als solche zu gelten, müssen volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- unverheiratet sein,
- unter 21 Jahre alt sein,
- im Haushalt eines Elternteils leben und
- sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?
Maßgeblich für die Berechnung des Mindestunterhalts ist das „steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum“ von minderjährigen Kindern. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Der sperrige Begriff bedeutet im Klartext, dass es sich um den Betrag handelt, der für die finanzielle Versorgung eines Kindes mindestens notwendig ist.
Dieser Betrag wird regelmäßig (in der Regel alle zwei Jahre) von der Bundesregierung neu ermittelt und ist die Grundlage für den steuerlichen Kinderfreibetrag. Der Mindestunterhalt, der sich auch aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen lässt, errechnet sich dann nach dem doppelten steuerlichen Kinderfreibetrag. Mit Stand vom 1. Januar 2024 beträgt der Kinderfreibetrag jährlich 3306 Euro, der Mindestunterhalt beträgt also das Doppelte: 6612 Euro. Pro Monat ergibt das 551 Euro.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt?
Die Höhe des Mindestunterhalts von 551 Euro entspricht jedoch nicht dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt und gilt nur für die zweite Altersstufe (Kinder von 6–11 Jahren). Kinder in der ersten Altersstufe (0–5 Jahre) erhalten nur 87 Prozent davon, also 480 Euro; Kinder der dritten Altersstufe (bis zum 18. Lebensjahr) erhalten 117 Prozent, also 645 Euro.
Von diesen Beträgen wird bei Minderjährigen die Höhe des Kindergeldes von 250 € (Stand: 2024) hälftig abgezogen. Bei Volljährigen wird das Kindergeld dagegen in voller Höhe abgezogen. Dadurch ergeben sich folgende Zahlbeträge für den Mindestunterhalt:
0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahren |
355 € | 426 € | 520 € | 439 € |
Wenn Sie den Mindestunterhalt nicht zahlen können
Vorab: Geringverdiener müssen nicht ihren letzten Groschen für den Kindestunterhalt ausgeben. Unterhaltspflichtige dürfen durch ihre Unterhaltszahlungen nicht selbst bedürftig werden. Ihnen muss deshalb immer noch genügend Geld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben – der sogenannte Selbstbehalt.
Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1450 Euro monatlich für Erwerbstätige und 1200 Euro monatlich für Nichterwerbstätige.
Aber: Als Unterhaltspflichtiger haben Sie eine gesteigerte Erwerbspflicht. Das bedeutet: Wenn Sie sich den Kindesunterhalt nicht leisten können, müssen Sie gegebenenfalls einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob annehmen. Sie müssen und dürfen jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, um das zu erreichen.
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Rechtstipps zu "Mindestunterhalt" | Seite 11
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11.12.2014 Rechtsanwältin Judith Weidemann„… zu unternehmen hat, was geeignet ist, ein Einkommen zu erzielen, das es ihm ermöglicht, den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind sicherzustellen. Dieser Obliegenheit kann sich auch derjenige …“ Weiterlesen
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05.12.2014 Rechtsanwältin Bettina Bachinger„… ist. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu bezahlen, darf er auch keine zusätzliche Altersvorsorge betreiben. Der Unterhaltspflichtige muss gegebenenfalls versuchen, hinsichtlich anfallender …“ Weiterlesen
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03.04.2014 Rechtsanwalt Lars Possin„… unterbreiteten Stellenangebote beworben hat. Soweit dem Unterhaltsschuldner dieser Nachweis nicht gelinge, so werde bei einem für den Mindestunterhalt weiterhin unzureichenden Einkommen zu prüfen sein, ob …“ Weiterlesen
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21.03.2014 Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten„… nicht zutreffen, beträgt in der Regel 1.200 €. Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen beim Mindestunterhalt gegenüber Minderjährigen. Der Unterhaltspflichtige hat sich mit allen …“ Weiterlesen
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21.02.2014 KÜHNE Rechtsanwälte„… den Mindestunterhalt zahlen zu können? In diesem Fall trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich die Verpflichtung, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen. Gegenüber Minderjährigen …“ Weiterlesen
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07.01.2014 Rechtsanwältin Ulrike Köllner„… nach §1612a BGB angepasst, da sich der Mindestunterhalt am steuerlichen Existenzminimum orientiert. Das doppelte steuerliche Existenzminimum (2.284,00 EUR x 2) entspricht dem Jahresbetrag …“ Weiterlesen
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22.11.2013 Rechtsanwältin Bettina Bachinger„… - dem Sinn und Zweck des § 1605 BGB entsprechend - richtig. Der Umfang der Unterhaltsvorschussleistung beschränkt sich gemäß §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 UnterhVG auf den Mindestunterhalt, wobei das Kindergeld voll …“ Weiterlesen
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20.09.2013 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… , wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind nicht aufgebracht werden kann. Hier besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch des Kindes auf angemessene laufende Versorgung …“ Weiterlesen
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05.08.2013 Rechtsanwältin Oleksandra Cofala„… eines durch den gerichtlichen Vergleich titulierten Kindesunterhalts in Höhe von 200 % des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle nachgesucht und sich dabei auf fehlende Bedürftigkeit, mangelnde …“ Weiterlesen
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31.05.2017 KÜHNE Rechtsanwälte„Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.10.2003 (Aktenzeichen: XII ZR 115/01) entschieden, dass bei der Frage, ob der Unterhaltspflichtige Mindestunterhalt an ein Kind zu zahlen hat …“ Weiterlesen
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15.05.2013 Rechtsanwalt Michael Tuna„Kann ein Unterhaltsverpflichtender den Mindestunterhalt für sein minderjähriges Kind nicht in voller Höhe erbringen, so werden seine Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversorgung und einer Zusatzkrankenversicherung nicht einkommensmindernd berücksichtigt (BGH, v. 30.01.2013 Az.: XII ZR 158/10).“ Weiterlesen
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08.04.2013 Rechtsanwältin Julia Heims„… den Mindestunterhalt leistet? Antwort: „Nein!" Dies hat der BGH nun klar entschieden. Grundsätzlich sind Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig, dabei bleibt es auch: Der BGH stellte zunächst klar, dass Aufwendungen für …“ Weiterlesen
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28.03.2013 GKS Rechtsanwälte„… in einem Angestelltenverhältnis im Betrieb seines Bruders fort. Schon während dieser Zeit verweigerte der Vater die Zahlung des Mindestunterhaltes für seine Kinder mit dem Argument, kein entsprechendes Einkommen zu haben …“ Weiterlesen
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10.01.2013 Rechtsanwalt Robin Schmid„… als Grundlage für die Unterhaltsberechnung und als Orientierungshilfe anerkannt ist; auch vom Bundesgerichtshof. Mindestunterhalt Bei minderjährigen Kindern ist von dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich …“ Weiterlesen
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14.12.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… von ihrem Großvater die Zahlung von Unterhalt. Der weigerte sich jedoch; schließlich könne die Mutter auch mehr arbeiten und so den Mindestunterhalt für ihre Kinder sicherstellen. Der Streit endete vor Gericht …“ Weiterlesen
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06.12.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… zu gewährleisten. Grundlagen Grundlage ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder gemäß § 1612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dabei geht die Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Sind mehr …“ Weiterlesen
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23.10.2012 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… ist. Das heißt, er hat seine Arbeitskraft so einzusetzen, dass er in der Lage ist, zumindest den Mindestunterhalt sicherzustellen. Grund dafür ist, dass ein Kind seinen Unterhalt nicht selbst verdienen …“ Weiterlesen
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11.07.2012 Rechtsanwalt Christoph Brandt„… den Mindestunterhalt - also 100 % der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes - zu leisten. In der Rechtsprechung gibt es vor diesem Hintergrund die Tendenz …“ Weiterlesen
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11.01.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Der Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes darf nicht durch private Belange des Unterhaltspflichtigen - z. B. einen Umzug - gefährdet werden. Beide Elternteile sind gleichermaßen dazu …“ Weiterlesen
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21.01.2011 Gerold und Partner - Rechtsanwälte und Notar„… , Versicherungen, Sonstiges finanzieren kann. Wer einem minderjährigen Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, muss alles dafür tun, zumindest so viel zu verdienen, dass er jedenfalls den Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
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06.12.2010 Rechtsanwalt Rolf Hörnlein„… . Die Mindestunterhalte betragen deshalb weiter bis zum 6. Geburtstag 225,00 €, bis zum 12. Geburtstag 272,00 € und bis zum 18. Geburtstag 334,00 €, jeweils unter der Voraussetzung, dass der Elternteil, bei dem das Kind …“ Weiterlesen
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07.10.2010 Rechtsanwältin Janine D. Wagner„… den Mindestunterhalt des Kindes zu sichern, ist es dem Unterhaltsschuldner beispielsweise zuzumuten, zu seiner 8 km entfernten Arbeitsstätte mit dem Fahrrad zu fahren, sowie die dreistündige Mittagspause …“ Weiterlesen
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20.04.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… Mindestunterhalt für Kinder. Wenn der Abzug der privaten Altersvorsorge den Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder beeinträchtigt, muss die ergänzende Altersvorsorge zurückstehen und darf …“ Weiterlesen
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26.10.2009 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… des Mindestunterhaltes, den der Elternteil, der nicht mit seinen Kindern zusammenlebt, an Barunterhalt zahlen muss. Das BVerfG leitet aus dem staatlichen Wächteramt des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG …“ Weiterlesen