Pauschalreise: Verbraucherrechte für einen stressfreien Urlaub
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Inhaltsverzeichnis
- Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
- Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
- Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
- Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
- Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
- Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Experten-Autorin dieses Themas
Eine Pauschalreise ist für viele Menschen die ideale Möglichkeit, dem stressigen Alltag für einige Tage oder Wochen zu entfliehen und neue Orte zu entdecken. Doch bei der Planung und Buchung eines Pauschalurlaubes gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu beachten. Verbraucher sollten sich vorab über ihre Rechte im Zusammenhang mit Pauschalreisen informieren und sich dadurch vor unliebsamen Überraschungen schützen.
Dieser Ratgeber erläutert die wesentlichen rechtlichen Aspekte rund um das Thema Pauschalreise und informiert über die wichtigsten verbraucherrechtlichen Grundlagen. Ob es um nervenaufreibende Flugverspätungen, frustrierende Annullierungen, ärgerliche Stornokosten oder die häufige Frage geht, ob es besser ist, eine Pauschalreise zu buchen oder die einzelnen Leistungen separat zu organisieren: In diesem Ratgeber finden Sie als Verbraucher Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Darum sind Pauschalreisen bei vielen Verbrauchern so beliebt
Eine Pauschalreise – auch Pauschalurlaub genannt – ist eine Reise, bei der verschiedene Leistungen wie Flug, Unterkunft, Verpflegung und zum Teil auch Unternehmungen von einem Reiseveranstalter als Gesamtpaket angeboten werden. Dieses Gesamtpaket wird zu einem Pauschalpreis verkauft, der in der Regel günstiger ist als der Einzelpreis der gebuchten Leistungen.
Der Vorteil für urlaubsreife Verbraucher liegt auf der Hand: Eine solche Reise bietet Komfort und Bequemlichkeit, da die Organisation und Planung weitgehend vom Reiseveranstalter übernommen werden.
Typische Rechtsfragen bei Pauschalreisen
Doch regelmäßig werden gebuchte Pauschalreisen unerwartet gestört. Der Flug zum Urlaubsziel verspätet sich um mehrere Stunden oder der Flug wird sogar komplett annulliert. Die Unterkunft entspricht nicht den Erwartungen an Hygiene oder Ausstattung. Oder der Transfer vom Flughafen zur Unterkunft verlief alles andere als reibungslos.
Ist die Urlaubsfreude erst mal dahin, fragen sich viele Pauschalreisende, welche Rechte sie als Verbraucher gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft haben. Es besteht oft Unsicherheit darüber, wer der richtige Ansprechpartner und Verantwortliche bei mangelhaften Leistungen im Falle einer gebuchten Pauschalreise ist.
Der Flug hat Verspätung oder wird annulliert: Welche Rechte haben Verbraucher?
Hat ein Flug Verspätung, der Teil einer Pauschalreise ist, so haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Pauschalreise kein Beförderungsvertrag zwischen dem Verbraucher als Reisendem und der Fluggesellschaft als Beförderer besteht. Gegenüber der Fluggesellschaft bestehen daher im Falle von Pauschalreisen keine Rechte wie der Rücktritt vom Beförderungsvertrag.
Ist die Flugverspätung bei einer Pauschalreise rechtlich als ein Reisemangel zu werten, können Verbraucher grundsätzlich den Reisepreis mindern, den Reisevertrag kündigen und/oder Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit geltend machen. Allerdings bestehen diese Verbraucherrechte nicht automatisch. Jeder Einzelfall muss konkret anhand der gesetzlichen Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe geprüft werden.
Die deutsche Rechtsprechung hat bereits zahlreiche Entscheidungen zu Rechtsfragen getroffen, die sich mit Fällen von Reisemängeln befasst haben. Dabei hat sich gezeigt, dass eine gewisse Erheblichkeit des Reisemangels vorliegen muss und nicht jeder (noch so kleine) Mangel einen Rechtsanspruch gegen den Reiseveranstalter begründet. Beispielsweise erachtet die Rechtsprechung bei Pauschalreisen in Bezug auf Flugverspätungen eine Verzögerung von bis zu vier Stunden noch für hinnehmbar. Bei mehr als vier Stunden dürfe der Reisepreis vom Verbraucher gemindert werden.
Zur Kündigung des Reisevertrages ist der Verbraucher nur dann berechtigt, wenn der Pauschalurlaub durch einen Mangel in erheblicher Weise beeinträchtigt wird. Hierzu zählen nach der deutschen Rechtsprechung Flugverspätungen jedoch in der Regel nicht, sondern sind regelmäßig nur als einfache Reisemängel zu bewerten. So oder so ist es aber ratsam, den Reiseveranstalter sofort über die eingetretene Flugverspätung zu informieren. Am besten erfolgt dies schriftlich (zum Beispiel über eine E-Mail), um die Anzeige des Reisemangels nachweisbar zu dokumentieren.
Auch wenn der Flug annulliert wurde, sollten Verbraucher ihren Reiseveranstalter sofort schriftlich und am besten unter Beisein von Zeugen über die Flugannullierung informieren. Verbraucher sollten den Reiseveranstalter auch dazu auffordern, ihnen gegenüber den Erhalt der Mängelanzeige schriftlich zu bestätigen.
Fällt der geplante Flug komplett aus, haben Verbraucher auch in diesen Fällen grundsätzlich gegenüber dem Reiseveranstalter aufgrund eines Reisemangels Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, auf Vertragskündigung und/oder Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeten Urlaubes. Aber auch insoweit gilt der Maßstab einer erforderlichen Erheblichkeit des Reisemangels und dass jeder Fall individuell rechtlich geprüft werden muss.
Müssen Verbraucher Stornokosten für eine Pauschalreise zahlen?
Wird eine Pauschalreise nicht „last minute“, sondern lange im Voraus gebucht, können sich zu einem späteren Zeitpunkt oder auch erst kurz vor Reiseantritt die Umstände unerwartet ändern. Die Gründe können vielfältig sein, von Krankheit des Reisenden über finanzielle Veränderungen bis hin zu politischen Unruhen am Reiseziel.
Ein Pauschalurlaub kann zu jeder Zeit gegenüber dem Reiseveranstalter abgesagt werden. Doch Verbraucher sind oft unsicher, ob und in welcher Höhe sie in einem solchen Fall mit Stornokosten rechnen müssen. Reiseveranstalter dürfen grundsätzlich eine Entschädigung für eine Stornierung der Pauschalreise verlangen. Allerdings regelt das Gesetz bestimmte Konstellationen, in denen die Forderung von Stornokosten unzulässig ist. In diesen typischen Beispielsfällen dürfen Reiseveranstalter vom Verbraucher keine Stornokosten verlangen:
Höhere Gewalt
Wann ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, definiert das Gesetz nicht konkret. In § 651h Abs. 3 BGB steht lediglich:
„[…] wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.“
Wann solche Umstände vorliegen, die für den Reisenden unkontrollierbar und deren Auswirkungen unvermeidbar sind, kann daher nicht pauschal beantwortet werden und bedarf stets einer Einzelfallbewertung. Sind sich der Reisende und der Reiseveranstalter uneinig, muss regelmäßig ein Zivilgericht die Frage klären, ob ein Umstand vorlag, der als höhere Gewalt zu werten ist und der dem Reisenden eine kostenfreie Stornierung der Pauschalreise ermöglicht.
Reisewarnungen
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts gelten in der Regel als ein belastbares Indiz für das Vorliegen solcher Umstände von höherer Gewalt. Reisewarnungen werden vom Ministerium zum Beispiel bei Terroranschlägen, politischen Unruhen in bestimmten Ländern oder Naturkatastrophen ausgesprochen. Viele Verbraucher konnten auch während der Hochzeit der Coronapandemie solche Reisewarnungen verfolgen.
Wesentliche Veränderung der Reise
Wird die Flugzeit geändert, ein abweichender Abflug- oder Ankunftsort bestimmt oder eine andere Unterkunft zugewiesen, ist in der Regel von einer wesentlichen Veränderung der gebuchten Pauschalreise auszugehen. In solchen Fällen regelt das Gesetz nach § 651g BGB, dass der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis für den Pauschalurlaub an den Verbraucher zurückzahlen muss, wenn der Verbraucher die Reise aus diesem Grund absagt. In solchen Fällen darf der Reiseveranstalter keine Entschädigung für den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Erheblich höhere Reisekosten
Eine kostenlose Stornierung der Pauschalreise ist nach dem Gesetz auch dann möglich, wenn der Verbraucher insgesamt über acht Prozent mehr zahlen soll, als ursprünglich mit dem Reiseveranstalter vereinbart worden war (vgl. § 651g Abs. 1 BGB). Auch in diesen Fällen kann die Reise kostenfrei storniert werden.
Keine gesetzliche Regelung für Höhe von Stornokosten
Das Gesetz regelt nicht, in welcher Höhe ein Reiseveranstalter Stornokosten im Falle einer Reiseabsage verlangen darf. Auch gibt es keine brancheneinheitlichen Vorgaben. Allgemein gilt, dass Reiseveranstalter nur solche Kosten erstattet verlangen dürfen, die nach dem Rücktritt durch den Verbraucher tatsächlich noch anfallen.
Üblich ist, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter bestimmte Staffelsätze für den Fall eines Reiserücktritts festgelegt werden. Häufig orientiert sich die Staffelung danach, wie lange vor der geplanten Reise der Rücktritt erklärt wird. Je kurzfristiger die Absage erfolgt, desto höher fallen die Stornokosten dann aus. Für Verbraucher kann daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, wenn die Pauschalreise lange im Voraus gebucht wird.
Ratenzahlung bei Pauschalreisen: Vertragskonditionen vorab prüfen
Es ist möglich, Pauschalreisen nicht auf einmal, sondern in Raten zu bezahlen. Einige Reiseveranstalter bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, den Reisepreis in mehreren Teilzahlungen zu begleichen, um die finanzielle Belastung zu verteilen. Dies kann besonders für Verbraucher mit begrenztem Budget oder für längere und kostspieligere Reisen von Vorteil sein. Die genauen Modalitäten der Ratenzahlung können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.
Für Verbraucher ist es wichtig, die Zahlungsbedingungen und mögliche Zinsen oder Gebühren im Voraus sorgfältig zu prüfen. Bei der Buchung einer Pauschalreise sollten Reisende sich daher nach den Ratenzahlungsoptionen erkundigen und sicherstellen, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen erfüllen können.
Pauschalreise oder doch lieber einzeln buchen?
Es ist ratsam, die eigenen Bedürfnisse und Prioritäten sorgfältig abzuwägen und zu prüfen, welches Buchungssystem besser zu den individuellen Reiseplänen passt. In vielen Fällen kann eine Pauschalreise eine bequeme und kostengünstige Option sein, insbesondere für Reisende, die eine stressfreie Urlaubserfahrung wünschen. Bei Problemen oder Störungen gibt es einen zentralen Ansprechpartner in Form des Reiseveranstalters.
Wenn jedoch Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen, kann die separate Buchung einzelner Leistungen die bessere Wahl sein. Kommt es zu einzelnen Störungen während der Reise, müssen Verbraucher sich dann an den jeweiligen Vertragspartner wenden, da nicht nur ein Pauschalreisevertrag, sondern mehrere voneinander unabhängige Verträge geschlossen worden sind.
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Rechtstipps zu "Pauschalreise" | Seite 15
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10.12.2014 anwalt.de-Redaktion„… unter anderem über das Internet Pauschalreisen: Zum Vertrag gehörten jeweils auch bestimmte Reisebedingungen. Diese sahen unter anderem eine Anzahlung von 40 % innerhalb einer Woche nach dem Erhalt …“ Weiterlesen
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16.10.2014 Rechtsanwältin Melanie Kesting„… , wenn sich der Anschlussflug dadurch pünktlich erreichen ließe. Wird dies seitens der Airline versäumt, kommen Schadenersatzansprüche wegen eines Organisationsverschuldens in Betracht. Pauschalreisende können …“ Weiterlesen
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17.09.2014 Rechtsanwalt Moritz Walprecht„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16.09.2014 (Az. X ZR 1/14) entschieden, dass die Reisebestätigung einer Pauschalreise keine genauen Uhrzeiten der Flüge enthalten muss. Geklagt hatte …“ Weiterlesen
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18.12.2013 Rechtsanwälte Queißer u. PartnerFrau G. schreibt: „Wir hatten eine Reise nach Griechenland gebucht. Wegen unserer Tochter hatten wir uns ein Hotel extra mit Süßwasser-Pool ausgesucht. Bei der Ankunft haben wir festgestellt, dass der … Weiterlesen
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06.11.2013 GKS Rechtsanwälte„… - und erhielt Recht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen nämlich (§ 651b BGB) dürfen bei Pauschalreisen noch bis zum Reisebeginn Ersatzpersonen benannt werden. Der Veranstalter darf hierfür …“ Weiterlesen
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12.09.2013 anwalt.de-Redaktion„… nur in Absprache mit dem Hauptarbeitgeber ausgeübt werden. Oft wird ohnehin eine Pauschalreise unternommen, entfernt wohnende Freunde und Verwandte besucht oder einfach nur entspannt in den Tag gelebt …“ Weiterlesen
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26.08.2013 Rechtsanwalt und Mediator Robin Wulff„… dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" streichen. Nunmehr darf es in Verträgen über Pauschalreisen auch nicht mehr heißen: „Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich." Der Veranstalter …“ Weiterlesen
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13.08.2013 Rechtsanwalt Dr. Hilmar de Riese„… es mittlerweile eine umfangreiche Zahl von Urteilen, aber wo finde ich die? Bei Pauschalreisen sind die Reisepreisminderungstabellen mittlerweile relativ bekannt und meist im Internet auch im Zugriff …“ Weiterlesen
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08.07.2013 Rechtsanwalt Dr. Hilmar de Riese„… aber nicht so ist, wie gebucht und wie nach dem Katalog vorgestellt, dann ist die Urlaubsfreude leicht dahin. Hat die Pauschalreise Mängel, entspricht sie also tatsächlich …“ Weiterlesen
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17.06.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… sich und ihre Begleitung eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter. Letztere konnte die Reise jedoch nicht antreten, sodass die Frau vom Reiseveranstalter verlangte, ihre Mutter als neue Mitreisende …“ Weiterlesen
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19.01.2013 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Im schönen Ägypten wollte ein Ehepaar seinen Traumurlaub verbringen. Sie buchten eine Pauschalreise mit Hin- und Rückflug, Unterbringung und Vollpension auf einem Nilschiff und anschließend …“ Weiterlesen
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Generalstreik in Spanien und anderen südeuropäischen Ländern am 14.11.: Was können Flugreisende tun?13.11.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Probleme im Flugverkehr sorgen. Mehr als ein Dutzend Flüge sind bereits gestrichen worden. Fluglinien raten ihren Passagieren, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen. Pauschalreisende sollten hingegen …“ Weiterlesen
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09.11.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… in Mauritius schlechthin werden: Schon während des Fluges wollten zwei Urlauber den größtmöglichen Komfort genießen. Darum buchten sie bei ihrer Pauschalreise für den Hin- und Rückflug zusätzlich …“ Weiterlesen
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17.07.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… . Es reicht nicht aus, wenn die Airline den Reiseveranstalter einer Pauschalreise, über den der Flug gebucht wurde, rechtzeitig in Kenntnis setzt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit …“ Weiterlesen
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13.07.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Lebensrisiko verwirklicht hat. Schließlich hat der Mann trotz seiner Gehbehinderung eine „normale" Pauschalreise gebucht. Der Reiseveranstalter war vertraglich somit nicht dazu verpflichtet, ihm …“ Weiterlesen
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03.05.2012 Heinz Rechtsanwälte„Sommerzeit ist Urlaubszeit und damit leider oft auch Zeit für Ärger über das berühmte Hotelzimmer mit Blick auf die Baustelle anstatt dem versprochenen Meeresblick. Reisen, gerade Pauschalreisen …“ Weiterlesen
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18.04.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Morgenstunden? Im konkreten Fall hatte eine Frau eine Pauschalreise in die Türkei gebucht; der Rückflug nach Deutschland sollte am späten Nachmittag erfolgen. Laut der in den Reisevertrag einbezogenen allgemeinen …“ Weiterlesen
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Wann verjähren Ansprüche von Passagieren wegen Überbuchung, Annullierung oder Verspätung von Flügen?12.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… Übereinkommens weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Allerdings ließ er die Frage offen, ob dies auch bei der Annullierung eines Fluges im Rahmen einer Pauschalreise gilt oder ob dann die zeitlichen …“ Weiterlesen
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04.04.2012 Pia Löffler, anwalt.de-Redaktion„… . So entschied das Amtsgericht (AG) München. Der Kläger, der für ca. 800 Euro eine Pauschalreise für zwei Erwachsene und ein Kind nach Ägypten gebucht hatte, verlangte gerichtlich die Erstattung …“ Weiterlesen
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13.03.2012 Heinz Rechtsanwälte„... beispielsweise bei einer Pauschalreise das Flugticket gleichzeitig Bahnfahrschein für die Fahrt vom Heimatort zum Flughafen ist. In einem Fall den der BGH entschieden hatte warb …“ Weiterlesen
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20.02.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… erstatten. Die Versicherung winkte wegen des betrügerischen Verhaltens jedoch ab. Das zuständige Gericht war sich nicht sicher, ob die zugrunde liegende europäische Richtlinie über Pauschalreisen …“ Weiterlesen
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20.01.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… ein Ehepaar eine Pauschalreise in die Karibik gebucht. Als der Flugverkehr wegen eines Vulkanausbruchs eingestellt wurde, konnten die Eheleute nicht mehr zurückbefördert werden. Der Reiseveranstalter …“ Weiterlesen
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19.12.2011 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… sich auch ein Verfahren vor dem Landgericht (LG) Berlin. Ein Urlauber hatte für seine Frau, sich und seine zwei Kinder eine Pauschalreise nach Dubai gebucht. Seine Frau war krank und musste regelmäßig bestimmte …“ Weiterlesen
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03.08.2011 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… sind die Nichtbeförderung bei Überbuchungen, die Annullierung von Flügen, größere Verspätungen und nicht durchgeführte Flüge innerhalb von Pauschalreisen. Verpflichtet werden seitens der EG-Verordnung …“ Weiterlesen