Urheberrecht: Das Wichtigste zum Schutz geistigen Eigentums!
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Inhaltsverzeichnis
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Urhebers dessen Werk, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht. Wird Ihnen folglich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, wie Sie gegen eine solche vorgehen können.
Die wichtigsten Fakten
- Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Werke, wie z. B. Filme, Bilder, Texte, Musikstücke sowie Software.
- Bei der Nutzung des geistigen Eigentums anderer muss stets deren Zustimmung eingeholt werden.
- Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers dessen Werk, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Ihnen droht eine Abmahnung oder sogar eine Geldstrafe.
- Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.
Welche Grundsätze gelten beim Urheberrecht?
Die durch das Urheberrecht geschützten Werke sind in den §§ 2 bis 6 UrhG festgehalten. Das sind vorrangig Werke aus den Bereichen der Wissenschaft, Kunst und Kultur, wie beispielsweise Texte, Fotografien, Filme, Bauwerke, Musikstücke und Software. Außerdem werden durch das Urheberrecht Tänze und Skizzen geschützt.
Damit ein Werk Urheberrechtsschutz genießt, muss es einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Der Urheber ist der Schöpfer des Werks. Nur derjenige, der das Werk persönlich erschaffen hat, erhält daran das Urheberrecht. Auch bei einem Werk im Auftrag oder für einen Arbeitgeber erhält nur der Urheber das Urheberrecht. Haben mehrere ein Werk gemeinsam erschaffen und lässt es sich nur gemeinsam verwerten, sind diese Miturheber.
Das Urheberrecht bedarf keiner Anmeldung wie etwa ein Patent oder Design. Es ist nicht auf Dritte übertragbar, hat über den Tod des Urhebers bestand, ist aber ausnahmsweise vererblich. Erben des Urhebers können bis zu 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrecht geltend machen.
Es existieren aber auch Werke, die das Urheberrecht nicht abdeckt. Darunter fallen beispielsweise
- wissenschaftliche Erkenntnisse,
- Theorien und Lehren, Ideen, die spontan aber nicht patentiert sind, sowie
- amtliche Werke, wie amtliche Bekanntmachungen, Gesetze und Verordnungen.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Werke | Beispiele |
---|---|
Sprachwerke | Bücher, Reden & Computerprogramme |
Filmwerke | Videos & Filme |
Musikwerke | Songtexte & Noten |
Lichtbildwerke | Fotografien |
Pantomimische Werke | Tanz & Schauspiel |
Werke der bildenden Künste | Bilder & Zeichnungen |
Technische und wissenschaftliche Darstellungen | Pläne, Karten, Tabellen & plastische Darstellungen |
Urheberrechtsverletzung: Abmahnung erhalten?
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wurden die Rechte des Urhebers beeinträchtigt, d. h. das Werk wurde beispielsweise unerlaubt genutzt oder vervielfältigt. Auch wenn das urheberrechtlich geschützte Werk entweder geändert oder bearbeitet wurde, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Haben Sie eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen, müssen Sie häufig mit einer Abmahnung rechnen.
Üblicherweise liegt einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung bei, die Sie als Abgemahnter unterschreiben sollen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich jedoch, der in der Unterlassungserklärung angegebenen Forderung nachzukommen. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Sie lebenslang bindet. Leisten Sie die Unterschrift und verstoßen Sie gegen die Unterlassungserklärung – sei es absichtlich oder nicht – trotzdem weiter, müssen Sie mit einer regelmäßig vereinbarten Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen.
Die wichtigsten Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
- Bewahren Sie Ruhe.
- Nehmen Sie am besten die Beratung eines Anwalts für Urheberrecht in Anspruch.
- Treten Sie mit dem Abmahner nicht in Kontakt.
- Liegt eine Unterlassungserklärung bei, unterschreiben Sie diese nicht ohne anwaltlichen Rat.
- Vermeiden Sie eine voreilige Überweisung von geforderten Kosten.
Wer die Unterlassungserklärung nicht oder nicht wie verlangt abgibt, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Mit einer einstweiligen Verfügung lässt sich die Abgabe der Unterlassungserklärung gerichtlich durchsetzen. Deshalb muss immer eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Anspruch auf Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung
Wurden Sie hingegen durch eine Urheberrechtsverletzung geschädigt, steht Ihnen in der Regel ein finanzieller Ausgleich in Form von Schadensersatz zu. Somit können Sie vom Rechtsverletzer Ihre finanziellen Einbußen zurückfordern. Sie müssen aber nachweisen können, dass der Verletzer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die Höhe des finanziellen Schadens kann jedoch nicht pauschal festgelegt werden, sondern es handelt sich stets um eine individuelle Berechnung. Der Verletzte hat die Wahl zwischen folgenden drei Möglichkeiten, um seinen Schadensersatz zu erhalten:
- Ersatz des entgangenen Gewinns
- Herausgabe des Verletzergewinns
- Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr
Entgangener Gewinn wird erstattet
Ist der Urheber durch einen Verstoß gegen das Urheberrecht von einer Vermögenseinbuße betroffen, kann ihm der tatsächliche Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns erstattet werden. Folglich wird dem Rechtsverletzer der entsprechende Geldbetrag in Rechnung gestellt. Der Verletzte muss dazu offenlegen, was er tatsächlich verdient hätte.
Verletzergewinn wird herausgegeben
Die Einnahmen, die ein Rechtsverletzer durch die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten hat, können ihm wieder abgesprochen werden. Man spricht dann vom Verletzergewinn. Diesen muss der Verletzer als Schadensersatz an den Verletzten zahlen, wobei er aber eigene Kosten abziehen darf, z. B. für die Herstellung von Raubkopien.
Lizenzgebühr wird gezahlt
Mittels der Lizenzgebühr wird der Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzer als Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er sich die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts im Voraus eingeholt hätte. Grundlage für die Lizenzgebühr ist der Lizenzvertrag.
Welche dieser drei Möglichkeiten der Schadensberechnung in Ihrem Fall am besten ist, sollten Sie am besten mithilfe eines Anwalts für Urheberrecht entscheiden.
Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing
Filesharing ist eine technische Möglichkeit, Dateien online im Internet zu tauschen. Das kann sowohl auf legalem als auch auf illegalem Weg geschehen. Legales Filesharing liegt vor, wenn die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt oder wenn es sich um lizenzfreie Werke handelt.
Werden jedoch Lieder, PC-Spiele, Musikalben oder Filme über Tauschbörsen im Internet ohne diese Voraussetzungen angeboten, ist das meistens illegal. Oftmals ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Dateien, die heruntergeladen werden, auch gleichzeitig automatisch für andere Nutzer zum Downloaden freigegeben werden. Schnell wird aus einem Download ein illegaler Upload. Dieses Anbieten, d. h. der Upload, von urheberrechtlich geschützten Inhalten wird in der Regel von darauf spezialisierten Kanzleien geahndet.
Illegales Filesharing wird in der Regel mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geahndet. Liegt eine gewerblich motivierte Urheberrechtsverletzung vor, droht zudem oft ein Strafverfahren. Je nach Tatbestand sieht das Urheberrechtsgesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vor.
In den meisten Fällen ist Filesharing illegal. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie schnell handeln! Mehr Informationen zum genauen Vorgehen erhalten Sie auf unserer Seite Abmahnung Filesharing.
Wie schützen Sie sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung?
- Lizenzen prüfen: Wird Ihnen beispielsweise eine Grafik oder ein Video von einem Kunden zur eigenen Verwendung überlassen, sollten Sie die zugehörigen Lizenzen dazu prüfen. Denn die Rechte gehen nicht immer automatisch auf Sie über.
- Lizenz erwerben: Sie sollten immer die Lizenz des Rechteinhabers erwerben, wenn Sie z. B. Bilder für Werbematerial, Videos oder auch Tonaufnahmen benötigen.
- Namen nennen: Wichtig ist es, bei der Veröffentlichung eines jeden Bilds stets die Quellenangabe zu nennen.
- Inhalte kontrollieren: Falls Sie Links auf externe Inhalte publizieren möchten, sollten Sie die Inhalte, auf die Sie verweisen, gewissenhaft prüfen. Wenn sich auf der betreffenden Seite urheberrechtliche Verstöße befinden, kann es passieren, dass Sie bezüglich der Verlinkung haften müssen. Eine Überprüfung der Inhalte kann jedoch unzumutbar sein.
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Rechtstipps zu "Urheberrecht" | Seite 198
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18.03.2015 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… . Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Ihr Vorteil …“ Weiterlesen
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17.03.2015 Rechtsanwalt Björn Wrase„… – „Animals“, Family Of The Year – „Hero“, Stromae – „Papaoutai“, Yiruma – „River Flows In You“. Die in dieser Abmahnung enthaltenen urheberrechtlichen Ansprüche werden im Namen der DigiRights …“ Weiterlesen
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30.06.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… Frommer, die illegale Vervielfältigung deren urheberrechtlich geschützter Werke abzumahnen. Eine solche Abmahnung enthält regelmäßig die Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten …“ Weiterlesen
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17.03.2015 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… “ Allgemeine Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung Häufiges Missverständnis ist, dass die Abmahnung das unerlaubte Herunterladen der Datei betrifft. Tatsächlich geht es genau um den umgekehrten …“ Weiterlesen
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17.03.2015 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… . Mitbewohner oder Kinder, die Täter waren, lügen oft auf Nachfrage, da ihnen der Vorfall verständlicherweise peinlich ist. Die Verletzung der Urheberrechte kann auch durch Anschauen des Films auf Portalen …“ Weiterlesen
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17.03.2015 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… Einwilligung der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment, ist eine Rechtsverletzung an dem urheberrechtlich geschützten Werk zu bejahen. Die abgemahnten Anschlussinhaber werden von der Kanzlei Waldorf …“ Weiterlesen
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17.03.2015 VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten„… an dem Action-Thriller unter anderem mit Keanu Reeves, Michael Nyqvist und Alfie Allen. So erreichten nunmehr Anschlussinhaber urheberrechtliche Abmahnungen mit dem Vorwurf des illegalen Filesharings …“ Weiterlesen
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17.03.2015 Dr. Wachs Rechtsanwälte„… vor, denen im Rahmen einer Abmahnung zur Last gelegt wird, urheberrechtlich geschützte TV Serien in einem Netzwerk verbreitet zu haben. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht es um die Episoden …“ Weiterlesen
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17.03.2015 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie …“ Weiterlesen
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16.03.2015 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Ihr Vorteil: Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung Persönliche und enge Beratung und Betreuung …“ Weiterlesen
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13.03.2015 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Hilfe in Anspruch. Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, sodass ein Vorgehen im Fall einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ohne anwaltliche Hilfe bestenfalls als risikofreudig …“ Weiterlesen
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13.03.2015 Rechtsanwalt Robin Neuwirth„… , über den der urheberrechtlich geschützte Film zum Herunterladen angeboten worden sein soll. Die Kanzlei Fareds fordert den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung …“ Weiterlesen
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13.03.2015 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… auf. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Bezahlen Sie ohne rechtliche …“ Weiterlesen
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13.03.2015 Rechtsanwalt Fabian Heyse„Zurzeit mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) urheberrechtliche Verletzungen an dem Film „2 Guns“ ab. Hierzu wurde sie von der Rechteinhaberin …“ Weiterlesen
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12.03.2015 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München geht für deren Auftraggeber und Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken gegen Internetanschlussinhaber vor, die Rechte an den jeweiligen …“ Weiterlesen
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11.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs„… aus München Personen ab, denen im Rahmen einer Abmahnung zur Last gelegt wird, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verbreitet zu haben. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht es um den Film …“ Weiterlesen
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11.03.2015 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„… der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Konkret ging es um diverse Songs des 3CD-Samplers „Tomorrowland - Music Will Unite Us Forever 2014 …“ Weiterlesen
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10.03.2015 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… Forms of Fear” beauftragt. So erreichten nunmehr einige Anschlussinhaber urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalem Filesharing, in denen die Abgemahnten aufgefordert werden eine strafbewehrte …“ Weiterlesen
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10.03.2015 Rechtsanwalt Björn Wrase„Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber ab. Dem betroffenen Anschlussinhaber wird dabei vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten Film …“ Weiterlesen
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09.03.2015 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht. Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke Abmahnende Kanzlei: Waldorf …“ Weiterlesen
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09.03.2015 Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.„… ”t - der Jurist mag es eben gerne kompliziert). Was ich für Sie tun kann: Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört …“ Weiterlesen
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09.03.2015 Rechtsanwältin Simone Fischer„… sind. Vermögen ist dabei im Übrigen sehr weitreichend zu verstehen: darunter fallen Bankguthaben, Grundstücke, Bausparverträge, Gewerbebetriebe, Sparbücher, Urheberrechte und vieles mehr …“ Weiterlesen
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06.03.2015 BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB„… einer Abmahnung jederzeit gern zur Verfügung und berät Sie entweder persönlich oder am Telefon rund um das Thema Urheberrecht. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt.“ Weiterlesen