Wann verstößt eine Vervielfältigung gegen das Urheberrecht?
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Experten-Autor dieses Themas
Mit dieser Frage beschäftigt sich dieser Ratgeber. Machen Sie beispielsweise ein Foto im Urlaub und veröffentlichen Sie es in den sozialen Medien, sind Sie der Urheber dieses Werkes und genießen Schutz. Wenn jemand anders dieses Foto nutzen oder vervielfältigen möchte, benötigt derjenige Ihre Erlaubnis.
Auch das eigene Komponieren von Musikstücken, das Verfassen von Texten oder Ähnliches gehören dazu. Die Arten und Formen der Vervielfältigung sind vielschichtig und beschränken sich nicht nur auf Screenshots, das Kopieren oder das Scannen.
Um das relativ trockene Thema der Vervielfältigung und des Urheberrechts für Sie nicht zu technisch zu gestalten, werden zwischendurch Beispiele und Rechtsprechungen angeführt. Diese zeigen auf, wann und vor allem wie schnell eine illegale Vervielfältigung beziehungsweise eine Urheberrechtsverletzung vorliegt – und mit ihr auch eine strafbare Handlung – und wann Sie andererseits beruhigt drauflosvervielfältigen dürfen.
Was ist eine Vervielfältigung?
Salopp gesagt ist das Vervielfältigen im Grunde das Kopieren eines Werkes. Das Gesetz – hier das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG) – sagt dazu in § 15 Abs. 1 allgemein: Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht […].
Wenn von „körperlicher Form“ gesprochen wird, meint man, dass das sogenannte Werk mit etwas verbunden und mit einem Sinn wahrnehmbar ist. Das kann beispielsweise ein Stück Papier, ein USB-Stick oder eine Festplatte sein. Das Vervielfältigungsrecht und das Urheberrecht sind also eng miteinander verbunden. Der Urheber ist dabei immer derjenige, der ein bestimmtes Werk persönlich erschaffen hat und der auch selbst entscheiden darf, wie Vervielfältigungen von seinem Werk in Umlauf kommen.
Beispiele für Vervielfältigungen
Aufzeichnung von Konzerten
Endlich ist man auf dem tollen Konzert oder auf dem Festival, auf das man sich schon so lange gefreut hat. Und da die heutigen Handys eine ausgesprochen gute Qualität bei Fotos und Videos erzeugen, werden natürlich Erinnerungen in Form von Mitschnitten des Konzerts geschaffen. Wieder zu Hause werden diese Mitschnitte auf eine Videoplattform oder in sozialen Netzwerken hochgeladen, um zu zeigen, wie großartig das Konzert war. Und schon haben Sie sich strafbar gemacht.
Denn Sie haben durch das Hochladen des Videos ohne die vorherige Einwilligung des Urhebers dessen Werk vervielfältigt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen. Auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.01.2006, Az.: I ZR 5/03, besagt, dass der Mitschnitt eines Konzertes eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts ist.
„Früher war mehr Lametta“ – Zitate als Vervielfältigung?
Einige unter Ihnen kennen wahrscheinlich noch den berühmten Satz „Früher war mehr Lametta“ aus einem bekannten Weihnachtsfilm, der zu den Klassikern gehört und bis heute beliebt ist. Das machte sich eine Firma, die unter anderem auch T-Shirts bedruckt, zunutze, indem sie ebendiesen Satz auf Kleidung druckte. Allerdings gefiel das den Erbinnen des 2011 verstorbenen Künstlers überhaupt nicht. Sie sahen in der nicht genehmigten Verwendung des Zitats eine Urheberrechtsverletzung, da es eine eigene Werkqualität gemäß § 2 (UrhG) – geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst – darstelle.
Das allerdings sahen sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht anders (LG München, Beschluss v. 18.07.2019, Az.: 33 O 9328/19, und OLG München, Beschluss v. 14.08.2019, Az.: 6 W 927/19). Nach Ansicht der Gerichte handelt es sich bei „Früher war mehr Lametta“ nicht um ein eigenes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, sondern vielmehr um einen alltäglichen Satz und eine Metapher, wobei schlichtweg ausgesagt werde, dass es früher von einer Sache – hier Lametta – mehr gab.
Einschränkungen im Vervielfältigungs- und Urheberrecht
Dass das Urheberrecht geschützt ist, ist nun bekannt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die dieses Recht einschränken. In den §§ 44a bis 63a UrhG werden die sogenannten Schranken des Urheberrechts aufgeführt. Diese bestimmen, in welcher Art und Weise Werke von Urhebern auch ohne deren Zustimmung verwertet werden dürfen. Dabei gibt es erlaubnisfreie und/oder vergütungsfreie Verwertungen. In § 44a UrhG wird beispielsweise von vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen gesprochen. § 45 Urheberrechtsgesetz legt die gesetzlich erlaubten Nutzungen in der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit fest. Darin heißt es:
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.
Ist eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch erlaubt?
Ja, grundsätzlich sind gemäß § 53 UrhG Vervielfältigungen unter anderem für den privaten Gebrauch zulässig, „[…] sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
Private Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien heißt hier, dass dabei auch kein Zusammenhang zu einer beruflichen Tätigkeit, einer Ausbildung oder einem Studium bestehen darf. Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien dürfen nur in geringer Stückzahl erstellt und nur innerhalb des Familien- oder engen Freundeskreises weitergegeben werden, aber weder verkauft, verbreitet noch öffentlich wiedergegeben werden.
Welche Folgen haben unerlaubte Vervielfältigungen?
Unerlaubte Vervielfältigungen und Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind möglich. Auch der Versuch ist strafbar. Zusätzlich sind Schadensersatzansprüche denkbar, sofern die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
In vielen Fällen kommt es jedoch erst einmal zu außergerichtlichen Vereinbarungen wie der oft und gern genutzten Unterlassungserklärung, meist der sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei verpflichtet sich derjenige, der sich rechtswidrig verhalten hat, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine in der Unterlassungserklärung geforderte Summe als Strafe zu zahlen.
Für eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ist Voraussetzung, dass der Rechtsverstoß der Behörde bekannt wird. Dafür muss der Urheber den Verstoß anzeigen. Erst dann können die Ermittlungsbehörden tätig werden. Gemäß § 109 UrhG „[…] wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“
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Rechtstipps zu "Vervielfältigung" | Seite 8
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04.03.2021 Rechtsanwalt Cornel Pottgiesser„… oder diese Bücher zu vervielfältigen. Sie machen geltend, dass diese Tätigkeiten Urheberrechte ihrer Mitglieder an diesen E-Books verletzten. Da im Rahmen dieses Leseklubs „gebrauchte“ E-Books zum Verkauf angeboten …“ Weiterlesen
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03.03.2021 Rechtsanwalt Timm Drouven„… zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 16, 19a UrhG) übertragen worden sein. Die vier Lichtbilder sollen von der abgemahnten Unternehmerin unerlaubt vervielfältigt …“ Weiterlesen
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22.02.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… -kochbuch.de abrufbaren Fotografien. Somit steht es nur ihr zu, diese zu vervielfältigen und öffentlich im Internet zugänglich zu machen, sowie einfache Nutzungsrechte an Dritte zu vergeben …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… verwendet wird, ist für die Verwendung der Musik auch das Filmherstellungsrecht einzuholen. Bei dem Filmherstellungsrecht handelt es sich um das Recht der Vervielfältigung und der Bearbeitung, welches …“ Weiterlesen
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16.02.2021 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… gilt für facebook und Co.) in einer Zwischenablage abzuspeichern und sodann in einem separaten neuen Posting erneut zu veröffentlichen. Durch diese Veröffentlichung liegt eine Vervielfältigung …“ Weiterlesen
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13.02.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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03.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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24.01.2021 Rechtsanwalt Felix Müller„… aus einem für die Schadensregulierung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung eingereichten Unfallgutachtens eine unberechtigte Vervielfältigung i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG darstellt …“ Weiterlesen
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22.01.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… eines Werkes über die Vervielfältigung verfügen könne, habe der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen (§§ 15, 16, 19a UrhG). Forderungen aus der Abmahnung: Der Abgemahnte Anschlussinhaber …“ Weiterlesen
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21.01.2021 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… um Filesharingprogramme handelt. Somit würde auch bei dem angeblichen streamen über diese Plattformen eine Vervielfältigung stattfinden. Was wird gefordert? Zunächst fordern die Rechtsanwälte Waldorf …“ Weiterlesen
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03.02.2021 Rechtsanwalt André Rosner„… Vervielfältigungen, wie Fotokopien und Faxe, in der Regel einfache Abschriften dar. Diesen fehlt es demnach an der Urkundenqualität, wenn sie nach außen als reine Reproduktion erscheinen. Ausnahmsweise …“ Weiterlesen
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03.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers“ Weiterlesen
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25.06.2021 Rechtsanwältin Bettina Glaab„… und es wird suggeriert, dass aufgrund der Dotierung für Renten, die auf den Vervielfältiger von 10 bzw. 11 beschränkt ist, bereits zum 75. Lebensjahr der Arbeitgeber bei Rentenbeginn zum 65. Lebensjahr …“ Weiterlesen
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01.12.2020 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… wird zudem ausgeführt, die Berlin Media Art JT e.K. habe erhebliche Einbußen durch die nicht erlaubte Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Filme im Internet. Um dieser rechtswidrigen Verbreitung …“ Weiterlesen
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27.11.2020 Rechtsanwalt Timm Drouven„… Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Zudem wird die Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts aus § 13 UrhG beklagt. Forderungen der Knieper Verwaltungs GmbH …“ Weiterlesen
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13.11.2020 Rechtsanwalt Andreas Biernath„… auf den Jahreswert errechnet. Der Jahreswert wird sodann mit dem sog. Vervielfältiger multipliziert. Letzterer findet sich in der Anlage 9A des Bewertungsgesetzes. Jeder Restlaufzeit der vereinbarten Erbpachtdauer …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… durch Verbreitung oder Vervielfältigung des Bildmaterials), können daraus zusätzlich Schadensersatzansprüche entstehen, die sich auf 10.000 € und mehr belaufen können. Sie haben gegen § 201a StGB verstoßen …“ Weiterlesen
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06.11.2020 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… von 1975 bis 1986 sei, sowie die Inhaberin der Rechte zur Aufnahme, Verbreitung und Vervielfältigung jener Darbietungen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf eBay einen CD-Tonträger "Pink Floyd …“ Weiterlesen
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29.10.2020 Rechtsanwalt David Werner Vieira„… der Vervielfältigung und Veröffentlichung primär dem Urheber bzw. Rechteinhaber zusteht, §§ 16, 19a UrhG. Ich habe den Film nicht öffentlich zugänglich gemacht? „Batman: Hush“ wurde durch das Anschauen über …“ Weiterlesen
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28.10.2020 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… ) und Rechteinhaber an dem Film „Elen Million— Verrückt nach Sex“. Weiter ist in der Abmahnung aufgeführt, dass sie durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen der Filmwerke im Internet sehr …“ Weiterlesen
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20.10.2020 Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse„… , denen einzelne Nutzungsrechte (zum Beispiel Vervielfältigung, Aufführung, Verbreitung, etc.) eingeräumt worden sind oder sei es von anderen Personen, die das Werk ohne vertragliche oder gesetzliche Erlaubnis …“ Weiterlesen
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07.10.2020 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… Zugänglichmachung und gegen das Recht der Vervielfältigung verstoßen worden sein. Der Vorwurf: Das betroffene Bild hätte nicht ohne die Zustimmung der Image Professionals GmbH verwendet werden dürfen …“ Weiterlesen
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30.09.2020 Rechtsanwalt Sebastian Geidel LL.M.„… . Damit lag der Abmahnung folgender Vorwurf zugrunde: Rechtswidrige Vervielfältigung des Bildes zu gewerblichen Zwecken, § 16 UrhG; Rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Fotos im Internet …“ Weiterlesen
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24.09.2020 Rechtsanwalt Robert Gäßler„… behauptet, dass die Verwendung des Bildmaterials urheberrechtswidrig erfolgt; konkret soll gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und das Recht der Vervielfältigung verstoßen worden …“ Weiterlesen