Wann verstößt eine Vervielfältigung gegen das Urheberrecht?
- 5 Minuten Lesezeit
Experten-Autor dieses Themas
Mit dieser Frage beschäftigt sich dieser Ratgeber. Machen Sie beispielsweise ein Foto im Urlaub und veröffentlichen Sie es in den sozialen Medien, sind Sie der Urheber dieses Werkes und genießen Schutz. Wenn jemand anders dieses Foto nutzen oder vervielfältigen möchte, benötigt derjenige Ihre Erlaubnis.
Auch das eigene Komponieren von Musikstücken, das Verfassen von Texten oder Ähnliches gehören dazu. Die Arten und Formen der Vervielfältigung sind vielschichtig und beschränken sich nicht nur auf Screenshots, das Kopieren oder das Scannen.
Um das relativ trockene Thema der Vervielfältigung und des Urheberrechts für Sie nicht zu technisch zu gestalten, werden zwischendurch Beispiele und Rechtsprechungen angeführt. Diese zeigen auf, wann und vor allem wie schnell eine illegale Vervielfältigung beziehungsweise eine Urheberrechtsverletzung vorliegt – und mit ihr auch eine strafbare Handlung – und wann Sie andererseits beruhigt drauflosvervielfältigen dürfen.
Was ist eine Vervielfältigung?
Salopp gesagt ist das Vervielfältigen im Grunde das Kopieren eines Werkes. Das Gesetz – hier das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG) – sagt dazu in § 15 Abs. 1 allgemein: Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht […].
Wenn von „körperlicher Form“ gesprochen wird, meint man, dass das sogenannte Werk mit etwas verbunden und mit einem Sinn wahrnehmbar ist. Das kann beispielsweise ein Stück Papier, ein USB-Stick oder eine Festplatte sein. Das Vervielfältigungsrecht und das Urheberrecht sind also eng miteinander verbunden. Der Urheber ist dabei immer derjenige, der ein bestimmtes Werk persönlich erschaffen hat und der auch selbst entscheiden darf, wie Vervielfältigungen von seinem Werk in Umlauf kommen.
Beispiele für Vervielfältigungen
Aufzeichnung von Konzerten
Endlich ist man auf dem tollen Konzert oder auf dem Festival, auf das man sich schon so lange gefreut hat. Und da die heutigen Handys eine ausgesprochen gute Qualität bei Fotos und Videos erzeugen, werden natürlich Erinnerungen in Form von Mitschnitten des Konzerts geschaffen. Wieder zu Hause werden diese Mitschnitte auf eine Videoplattform oder in sozialen Netzwerken hochgeladen, um zu zeigen, wie großartig das Konzert war. Und schon haben Sie sich strafbar gemacht.
Denn Sie haben durch das Hochladen des Videos ohne die vorherige Einwilligung des Urhebers dessen Werk vervielfältigt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen. Auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.01.2006, Az.: I ZR 5/03, besagt, dass der Mitschnitt eines Konzertes eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts ist.
„Früher war mehr Lametta“ – Zitate als Vervielfältigung?
Einige unter Ihnen kennen wahrscheinlich noch den berühmten Satz „Früher war mehr Lametta“ aus einem bekannten Weihnachtsfilm, der zu den Klassikern gehört und bis heute beliebt ist. Das machte sich eine Firma, die unter anderem auch T-Shirts bedruckt, zunutze, indem sie ebendiesen Satz auf Kleidung druckte. Allerdings gefiel das den Erbinnen des 2011 verstorbenen Künstlers überhaupt nicht. Sie sahen in der nicht genehmigten Verwendung des Zitats eine Urheberrechtsverletzung, da es eine eigene Werkqualität gemäß § 2 (UrhG) – geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst – darstelle.
Das allerdings sahen sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht anders (LG München, Beschluss v. 18.07.2019, Az.: 33 O 9328/19, und OLG München, Beschluss v. 14.08.2019, Az.: 6 W 927/19). Nach Ansicht der Gerichte handelt es sich bei „Früher war mehr Lametta“ nicht um ein eigenes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, sondern vielmehr um einen alltäglichen Satz und eine Metapher, wobei schlichtweg ausgesagt werde, dass es früher von einer Sache – hier Lametta – mehr gab.
Einschränkungen im Vervielfältigungs- und Urheberrecht
Dass das Urheberrecht geschützt ist, ist nun bekannt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die dieses Recht einschränken. In den §§ 44a bis 63a UrhG werden die sogenannten Schranken des Urheberrechts aufgeführt. Diese bestimmen, in welcher Art und Weise Werke von Urhebern auch ohne deren Zustimmung verwertet werden dürfen. Dabei gibt es erlaubnisfreie und/oder vergütungsfreie Verwertungen. In § 44a UrhG wird beispielsweise von vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen gesprochen. § 45 Urheberrechtsgesetz legt die gesetzlich erlaubten Nutzungen in der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit fest. Darin heißt es:
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.
Ist eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch erlaubt?
Ja, grundsätzlich sind gemäß § 53 UrhG Vervielfältigungen unter anderem für den privaten Gebrauch zulässig, „[…] sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
Private Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien heißt hier, dass dabei auch kein Zusammenhang zu einer beruflichen Tätigkeit, einer Ausbildung oder einem Studium bestehen darf. Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien dürfen nur in geringer Stückzahl erstellt und nur innerhalb des Familien- oder engen Freundeskreises weitergegeben werden, aber weder verkauft, verbreitet noch öffentlich wiedergegeben werden.
Welche Folgen haben unerlaubte Vervielfältigungen?
Unerlaubte Vervielfältigungen und Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind möglich. Auch der Versuch ist strafbar. Zusätzlich sind Schadensersatzansprüche denkbar, sofern die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
In vielen Fällen kommt es jedoch erst einmal zu außergerichtlichen Vereinbarungen wie der oft und gern genutzten Unterlassungserklärung, meist der sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei verpflichtet sich derjenige, der sich rechtswidrig verhalten hat, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine in der Unterlassungserklärung geforderte Summe als Strafe zu zahlen.
Für eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ist Voraussetzung, dass der Rechtsverstoß der Behörde bekannt wird. Dafür muss der Urheber den Verstoß anzeigen. Erst dann können die Ermittlungsbehörden tätig werden. Gemäß § 109 UrhG „[…] wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Vervielfältigung?
Rechtstipps zu "Vervielfältigung" | Seite 6
-
10.03.2023 Rechtsanwältin Julia Maris„… Rechteinhaber hat das ausschließliche Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung der Fotografie im Internet und deren Vervielfältigung. Ohne Einwilligung des Rechteinhabers ist die Veröffentlichung …“ Weiterlesen
-
16.05.2022 Rechtsanwalt David Werner Vieira„… . Die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des PC-Spieles obliegt allein der Rechteinhaberin, vgl. §§ 15, 16, 19a UrhG. Filesharing von geschützten PC-Spielen ist generell verboten. Bekannte Filesharing …“ Weiterlesen
-
08.02.2022 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung und Verwendung (Copy/Paste) geschützter Werke, Texte, Bilder, Logos u.a. Was tun wir für Sie bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung? Und genau …“ Weiterlesen
-
02.02.2022 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… sein soll. Die Verwendung soll ohne die Zustimmung des Fotohaus LLC erfolgt sein und Herr Daniel Foster nicht als Urheber gekennzeichnet worden sein. Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung, veröffentliche …“ Weiterlesen
-
21.01.2022 Rechtsanwalt Timm Drouven„… Facebook bspw. zur Bebilderung von Online-Speisekarten. Den Abgemahnten wird ein Verstoß gegen das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vorgeworfen …“ Weiterlesen
-
19.01.2022 Rechtsanwalt Timm Drouven„… die Beseitigung der beanstandeten Nutzung von dem Internetauftritt es zu unterlassen , die Fotografie künftig unberechtigt zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen hierüber …“ Weiterlesen
-
10.01.2022 Rechtsanwältin Dagmara Döll LL.M.(Limerick)„… in der Regel Nutzungsrechte nicht übertragen haben wird. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch die Urheberrechtsschranke aus § 53 UrhG. Die Norm erlaubt einzelne Vervielfältigungen eines Werks …“ Weiterlesen
-
07.01.2022 Rechtsanwalt Robert Gäßler„… eine unzulässige Verwertungs- bzw. Nutzungshandlung im Sinne des Urheberrechts liegen. Framing stellt keine Vervielfältigung dar Nach der ständigen Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes …“ Weiterlesen
-
Brückenteilzeit (temporäre Teilzeit) - wie beantrage ich diese richtig, wann und mit welchem Inhalt?07.01.2022 Rechtsanwalt Karsten Zobel„… hierfür einen Antrag in Textform vor, d.h. er muss zum Ausdrucken, Speichern und Vervielfältigen geeignet sein (d.h. z.B. Brief, E-Mail). Allerdings ist der Arbeitnehmer dafür darlegungs …“ Weiterlesen
-
10.01.2022 Rechtsanwältin Dagmara Döll LL.M.(Limerick)„… veröffentlichen oder vervielfältigen dürfen. Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für die Bearbeitung nach § 3 UrhG. Denn auch Werke, welche den Schutz nach § 3 UrhG besitzen, dürfen erst dann …“ Weiterlesen
-
15.12.2021 Rechtsanwalt Timm Drouven„… bezeichnet, ist seit Jahren für Abmahnungen wegen vermeintlicher Verletzungen des Urheberrechts bekannt. Im vorliegenden Fall lautet der Vorwurf, auf unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche …“ Weiterlesen
-
24.11.2021 Rechtsanwalt Arne Fleßer„… - und Verwertungsrechte an seiner Schöpfung. Das heißt, er kann darüber entscheiden, wie mit dem Werk verfahren wird und wer es vervielfältigen oder veröffentlichen darf. Außerdem stehen dem Urheber …“ Weiterlesen
-
02.11.2021 Rechtsanwalt Andreas Gerstel„… urheberrechtlich geschützt. Die vorliegende Einbindung des streitgegenständlichen Bildmaterials stelle eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Hierunter falle insbesondere das Speichern …“ Weiterlesen
-
31.10.2021 Rechtsanwältin Iris Schuback„… die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung ist nur mit schriftlicher vorheriger Genehmigung der Verfasserin zulässig.“ Weiterlesen
-
19.08.2023 Rechtsanwalt Peter Koch„… Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
-
20.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
-
17.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
-
11.10.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… der Toolport GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Produktbildern zu. Durch die Vervielfältigung des Bildmaterials und dessen Verwertung innerhalb der eigenen Angebote, verletze der Abgemahnte …“ Weiterlesen
-
10.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
-
09.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
-
08.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
-
06.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
-
03.10.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
-
19.09.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… . Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen