Wann verstößt eine Vervielfältigung gegen das Urheberrecht?
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Experten-Autor dieses Themas
Mit dieser Frage beschäftigt sich dieser Ratgeber. Machen Sie beispielsweise ein Foto im Urlaub und veröffentlichen Sie es in den sozialen Medien, sind Sie der Urheber dieses Werkes und genießen Schutz. Wenn jemand anders dieses Foto nutzen oder vervielfältigen möchte, benötigt derjenige Ihre Erlaubnis.
Auch das eigene Komponieren von Musikstücken, das Verfassen von Texten oder Ähnliches gehören dazu. Die Arten und Formen der Vervielfältigung sind vielschichtig und beschränken sich nicht nur auf Screenshots, das Kopieren oder das Scannen.
Um das relativ trockene Thema der Vervielfältigung und des Urheberrechts für Sie nicht zu technisch zu gestalten, werden zwischendurch Beispiele und Rechtsprechungen angeführt. Diese zeigen auf, wann und vor allem wie schnell eine illegale Vervielfältigung beziehungsweise eine Urheberrechtsverletzung vorliegt – und mit ihr auch eine strafbare Handlung – und wann Sie andererseits beruhigt drauflosvervielfältigen dürfen.
Was ist eine Vervielfältigung?
Salopp gesagt ist das Vervielfältigen im Grunde das Kopieren eines Werkes. Das Gesetz – hier das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG) – sagt dazu in § 15 Abs. 1 allgemein: Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht […].
Wenn von „körperlicher Form“ gesprochen wird, meint man, dass das sogenannte Werk mit etwas verbunden und mit einem Sinn wahrnehmbar ist. Das kann beispielsweise ein Stück Papier, ein USB-Stick oder eine Festplatte sein. Das Vervielfältigungsrecht und das Urheberrecht sind also eng miteinander verbunden. Der Urheber ist dabei immer derjenige, der ein bestimmtes Werk persönlich erschaffen hat und der auch selbst entscheiden darf, wie Vervielfältigungen von seinem Werk in Umlauf kommen.
Beispiele für Vervielfältigungen
Aufzeichnung von Konzerten
Endlich ist man auf dem tollen Konzert oder auf dem Festival, auf das man sich schon so lange gefreut hat. Und da die heutigen Handys eine ausgesprochen gute Qualität bei Fotos und Videos erzeugen, werden natürlich Erinnerungen in Form von Mitschnitten des Konzerts geschaffen. Wieder zu Hause werden diese Mitschnitte auf eine Videoplattform oder in sozialen Netzwerken hochgeladen, um zu zeigen, wie großartig das Konzert war. Und schon haben Sie sich strafbar gemacht.
Denn Sie haben durch das Hochladen des Videos ohne die vorherige Einwilligung des Urhebers dessen Werk vervielfältigt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen. Auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.01.2006, Az.: I ZR 5/03, besagt, dass der Mitschnitt eines Konzertes eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts ist.
„Früher war mehr Lametta“ – Zitate als Vervielfältigung?
Einige unter Ihnen kennen wahrscheinlich noch den berühmten Satz „Früher war mehr Lametta“ aus einem bekannten Weihnachtsfilm, der zu den Klassikern gehört und bis heute beliebt ist. Das machte sich eine Firma, die unter anderem auch T-Shirts bedruckt, zunutze, indem sie ebendiesen Satz auf Kleidung druckte. Allerdings gefiel das den Erbinnen des 2011 verstorbenen Künstlers überhaupt nicht. Sie sahen in der nicht genehmigten Verwendung des Zitats eine Urheberrechtsverletzung, da es eine eigene Werkqualität gemäß § 2 (UrhG) – geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst – darstelle.
Das allerdings sahen sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht anders (LG München, Beschluss v. 18.07.2019, Az.: 33 O 9328/19, und OLG München, Beschluss v. 14.08.2019, Az.: 6 W 927/19). Nach Ansicht der Gerichte handelt es sich bei „Früher war mehr Lametta“ nicht um ein eigenes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, sondern vielmehr um einen alltäglichen Satz und eine Metapher, wobei schlichtweg ausgesagt werde, dass es früher von einer Sache – hier Lametta – mehr gab.
Einschränkungen im Vervielfältigungs- und Urheberrecht
Dass das Urheberrecht geschützt ist, ist nun bekannt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die dieses Recht einschränken. In den §§ 44a bis 63a UrhG werden die sogenannten Schranken des Urheberrechts aufgeführt. Diese bestimmen, in welcher Art und Weise Werke von Urhebern auch ohne deren Zustimmung verwertet werden dürfen. Dabei gibt es erlaubnisfreie und/oder vergütungsfreie Verwertungen. In § 44a UrhG wird beispielsweise von vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen gesprochen. § 45 Urheberrechtsgesetz legt die gesetzlich erlaubten Nutzungen in der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit fest. Darin heißt es:
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.
Ist eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch erlaubt?
Ja, grundsätzlich sind gemäß § 53 UrhG Vervielfältigungen unter anderem für den privaten Gebrauch zulässig, „[…] sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
Private Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien heißt hier, dass dabei auch kein Zusammenhang zu einer beruflichen Tätigkeit, einer Ausbildung oder einem Studium bestehen darf. Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien dürfen nur in geringer Stückzahl erstellt und nur innerhalb des Familien- oder engen Freundeskreises weitergegeben werden, aber weder verkauft, verbreitet noch öffentlich wiedergegeben werden.
Welche Folgen haben unerlaubte Vervielfältigungen?
Unerlaubte Vervielfältigungen und Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind möglich. Auch der Versuch ist strafbar. Zusätzlich sind Schadensersatzansprüche denkbar, sofern die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
In vielen Fällen kommt es jedoch erst einmal zu außergerichtlichen Vereinbarungen wie der oft und gern genutzten Unterlassungserklärung, meist der sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei verpflichtet sich derjenige, der sich rechtswidrig verhalten hat, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine in der Unterlassungserklärung geforderte Summe als Strafe zu zahlen.
Für eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ist Voraussetzung, dass der Rechtsverstoß der Behörde bekannt wird. Dafür muss der Urheber den Verstoß anzeigen. Erst dann können die Ermittlungsbehörden tätig werden. Gemäß § 109 UrhG „[…] wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“
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Rechtstipps zu "Vervielfältigung" | Seite 7
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17.09.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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16.09.2021 Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla„… , mit denen man in Internet gute Verdienste erzielt. Dennoch unterliegen so gut wie alle Merchandiseprodukte der Lizensierung und dem Urheberschutz, weshalb eine Herstellung und Vervielfältigung …“ Weiterlesen
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10.09.2021 Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla„… und Vervielfältigung verschiedenster Künstler aus der Musikbranche verwiesen. Berühmte Vertreter unter ihnen sind (um nur einige zu nennen): - Genesis - Phil Collins - Pink Floyd -Jimmy Hendrix - Eric …“ Weiterlesen
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08.09.2021 Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt„… des Vorliegens einer Schenkung zunächst der Nießbrauch wertmindernd zu berücksichtigen. Die Kapitalisierung erfolgt durch Vervielfältigung der Lebenserwartung gemäß Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz …“ Weiterlesen
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08.09.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… worden sein. Die streitgegenständliche Fotografie soll eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichkeit gemäß § 19a UrhG darstellen. Für diese Verwendung habe …“ Weiterlesen
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06.07.2021 Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M.„… ] in der Rechtssache Hewlett Packard Belgien gegen Reprobel zurück, in dem eine belgische nationale Regelung, die eine pauschale Vergütung der Vervielfältigung an die Verleger vorsah, für unvereinbar …“ Weiterlesen
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11.06.2021 Rechtsanwalt David Werner Vieira„… eines urheberrechtlich geschützten Bildes auf einer Internetseite ist eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG . Zugleich erfolgt durch die Speicherung auf dem Server eine Vervielfältigung …“ Weiterlesen
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02.06.2021 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… . Daneben wird aber auch das Recht zur Verbreitung und Vervielfältigung eingeräumt. Das heißt, dass YouTube das Video auch selbst nutzen und Möglichkeiten zum Teilen anbieten kann. Die gewährte Lizenz …“ Weiterlesen
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02.06.2021 Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.„… sein. Geschützte Filmwerke begründen für den Videohersteller u.a. das alleinige Recht, dessen YouTube-Videos öffentlich zugänglich zu machen und zu vervielfältigen (vgl. § 94 Abs. 1 S. 1 UrhG). Dieses Recht …“ Weiterlesen
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29.04.2021 Rechtsanwalt Lars Rieck„… Frommer. Gestützt ist die Abmahnung auf angeblich unlizenzierte Vervielfältigung & öffentliche Zugänglichmachung von Bildmaterial. Auf dieser Grundlage wird Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz …“ Weiterlesen
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28.04.2021 Rechtsanwalt Matthias Zachmann„… Last) nur einmal, aber mit dem höheren Vervielfältiger (§ 14 BewG) abgezogen werden. Die Mehrheit von Nutzungsberechtigten bedeutet keine zusätzliche Last, sondern allenfalls eine Verlängerung …“ Weiterlesen
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08.11.2022 Rechtsanwalt Michael Goldmaier„… einen umfassenden rechtlichen Schutz, ob und wie sein Werk verwendet wird. Das Urheberrecht von Künstlern lässt sich in drei Bereiche gliedern: Verwertungsrechte (Auswahl): Das Recht Vervielfältigungen …“ Weiterlesen
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30.03.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… das „Reposten“ eines Beitrags eine Vervielfältigung des Werkes im Sinne des Urheberrechts dar. Somit würden dem Urheber auch urheberrechtliche Abwehransprüche zustehen. Forderungen aus der Abmahnung …“ Weiterlesen
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23.03.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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22.03.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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21.03.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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18.03.2021 Rechtsanwalt Michael Dietz„… der Unternehmens- und Gesellschaftsgründung. (Dieser Beitrag ist durch Urheberrecht geschützt. Eine Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieses Beitrags ist ohne Zustimmung des Autors unzulässig.)“ Weiterlesen
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15.03.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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15.03.2021 Rechtsanwalt Peter Koch„… seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… ist die Vervielfältigung oder Verbreitung eines Werkes ohne die Zustimmung des Urhebers. In diesem Falle handelt es sich um die illegale Verbreitung von Software. Datenhehlerei gemäß § 202d StGB liegt …“ Weiterlesen
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17.03.2021 Rechtsanwalt Lars Rieck„… unter dem Urheberrecht. Microsoft darf daher als Inhaberin aller Nutzungs- und Verwertungsrechte daran über die Vervielfältigung, Verbreitung etc. entscheiden. Microsoft wird jedoch dem Kauf …“ Weiterlesen
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04.03.2021 Rechtsanwalt Cornel Pottgiesser„… oder diese Bücher zu vervielfältigen. Sie machen geltend, dass diese Tätigkeiten Urheberrechte ihrer Mitglieder an diesen E-Books verletzten. Da im Rahmen dieses Leseklubs „gebrauchte“ E-Books zum Verkauf angeboten …“ Weiterlesen
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03.03.2021 Rechtsanwalt Timm Drouven„… zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 16, 19a UrhG) übertragen worden sein. Die vier Lichtbilder sollen von der abgemahnten Unternehmerin unerlaubt vervielfältigt …“ Weiterlesen
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22.02.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… -kochbuch.de abrufbaren Fotografien. Somit steht es nur ihr zu, diese zu vervielfältigen und öffentlich im Internet zugänglich zu machen, sowie einfache Nutzungsrechte an Dritte zu vergeben …“ Weiterlesen