Vorsorgevollmacht: Definition, Inhalt und Tipps zur Erstellung
- 7 Minuten Lesezeit
Ein schwerer Unfall, eine unheilbare Krankheit: Es kann ganz schnell gehen und jeden treffen. Wenn Sie plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden können, brauchen Sie einen Vertreter. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer im Notfall für Sie handeln soll.
Die wichtigsten Fakten
Mittels Vorsorgevollmacht können Sie Personen bevollmächtigen, die für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie das nicht mehr können.
Die Vorsorgevollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden, sollte jedoch besser schriftlich erfolgen; in manchen Fällen ist die Schriftform vonnöten.
Der Bevollmächtigte ist nur in von Ihnen bestimmten Bereichen bevollmächtigt.
Die Auffindbarkeit wird durch eine Erfassung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer verbessert.
So gehen Sie vor
- Bestimmen Sie, in welchen Bereichen Sie jemand im Notfall vertreten soll.
- Überlegen Sie sich, wen Sie als Vertrauensperson auswählen.
- Reden Sie mit Ihrer Vertrauensperson über Ihr Vorhaben.
- Beginnen Sie mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihrem Geburtsdatum sowie den Daten des Vollmachtnehmers.
- Formulieren Sie genau, für welche Bereiche die Vorsorgevollmacht gelten soll.
- Vermerken Sie, ob die Vorsorgevollmacht über Ihren Tod hinaus wirksam sein soll.
- Nicht vergessen: Ort, Datum und Unterschrift.
- Registrieren Sie die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wer nicht mehr selbst rechtswirksame Entscheidungen treffen kann, bedarf einer oder mehrerer Personen, die das erledigen können. Dazu dient die sogenannte Vorsorgevollmacht. Die Wirksamkeit der Vollmacht kann im Innenverhältnis auf den Eintritt einer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Erkrankung beschränkt werden – hierbei muss nicht auf die Geschäftsunfähigkeit abgestellt werden. Im Außenverhältnis dürfen Sie die Vorsorgevollmacht nicht von einer Bedingung abhängig machen. Sie kann dadurch unwirksam werden!
Sie müssen die Vorsorgevollmacht aber zu einem Zeitpunkt erstellen, wenn Sie noch wissen, was Sie tun, wenn Sie also noch geschäftsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht verlangt Vertrauen in die Person, die Sie vertreten darf. Diese kann in Ihrem Namen rechtskräftige Erklärungen abgeben, die direkte rechtliche Folgen für Sie haben.
Sie können einen Generalbevollmächtigten einsetzen, der in allen rechtlichen Angelegenheiten entscheidet, oder aber Sie weisen der Person nur ganz bestimmte Aufgaben zu. Wer umfassende Vorsorgevollmacht hat, ist insbesondere zu Entscheidungen in den Bereichen
der Gesundheitsfürsorge,
des Aufenthaltsorts,
der Vermögensverwaltung,
des Behördenumgangs,
der Vertretung vor Gericht und
der Teilnahme an Post- und Telefonverkehr
ermächtigt. Die genannten Punkte sollten in jedem Fall bei der Vollmacht bedacht worden sein. Eine Handlungsbeschränkung ist möglich. Sie kann jedoch eine Betreuung erforderlich machen, wenn die bevollmächtigte Person dann nicht handeln kann.
Bei einigen Angelegenheiten, wie der Unterbringung des Vollmachtgebers oder bei anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts vonnöten. Höchstpersönliche Angelegenheiten hingegen, wie die Eheschließung, sind ausschließlich bei Geschäftsfähigkeit des Handelnden möglich. Ihr „Ja“ zum potenziellen Ehegatten kann nicht durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer und auch nicht durch eine gerichtliche Genehmigung ersetzt werden.
Wichtig ist, eine enge Vertrauensperson auszuwählen: Der Bevollmächtigte darf nämlich je nach Umfang seiner Bevollmächtigung in Ihrem Namen, gegenüber Ärzten, Behörden, Versicherungen, Banken oder dem Rententräger tätig werden und unterliegt dabei keiner Kontrolle. Anders ist es bei einer Betreuungsvollmacht. In dieser kann man dem Gericht einen Betreuer vorschlagen, der dann vom Gericht auf Eignung überprüft und fortlaufend überwacht wird.
Reden Sie mit der Vertrauensperson. Ein Vollmachtnehmer ist nämlich nicht dazu verpflichtet, die Vollmachtstätigkeit anzunehmen. Lehnt also Ihre gewünschte Vertrauensperson die Vollmacht ab, müssten Sie jemanden anderen als Bevollmächtigten ernennen.
Es kann durchaus passieren, dass im Laufe der Jahre die in der Vollmacht genannte Person nicht mehr Ihr Vertrauen genießt. Dann müssen Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen: Fordern Sie dazu das Originaldokument zurück und löschen Sie die Registrierung beim Vorsorgeregister.
Bei allen Fragen die Vorsorgevollmacht betreffend können Sie sich selbstverständlich anwaltlicher Hilfe bedienen; ein Anwalt kann Ihnen eine rechtssichere Vorsorgevollmacht erstellen. Wir kennen Ihren Rechtsanwalt für Vorsorgevollmacht. Einige Rechtsanwälte bieten die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung im Paket an.
Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht kann jeder selbst verfassen. Sie ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit sowohl mündlich als auch schriftlich erstellt werden. Von der mündlichen Erteilung einer Vollmacht ist aus Beweisgründen abzuraten. In bestimmten Fällen muss die Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst sein. Ein Beispiel hierfür ist, dass Ihr Vollmachtnehmer über ärztliche Zwangsmaßnahmen entscheiden soll, § 1820 Abs. 2 BGB.
Der Gang zum Notar ist nicht notwendig, aber besonders bei umfassenden Vermögen und der gewünschten Vertretung in Grundstücksangelegenheiten zu empfehlen. Die notarielle Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht muss zwangsläufig vorliegen, wenn Ihr Vollmachtnehmer zum Beispiel ein Verbraucherdarlehen für Sie aufnehmen muss. Auch wenn Sie unternehmerisch tätig sind, etwa ein Handelsgewerbe betreiben, müssen Sie Ihre Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen, damit Ihr Vollmachtnehmer für Sie handeln kann. Auch für den Fall der Veräußerung von Grundstücken, Eigentumswohnungen etc. durch den Vollmachtnehmer sollten Sie die notarielle Beurkundung der öffentlichen Beglaubigung vorziehen. Durch öffentliche Beglaubigung bezeugt die Urkundsperson, dass Sie auch tatsächlich diejenige Person sind, die die Vorsorgevollmacht unterschreibt. In der Praxis bestehen jedoch große Unsicherheiten, denn die Urkundsperson – zum Beispiel bei der Betreuungsbehörde – prüft nicht die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Im Rahmen einer notariellen Beurkundung muss sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit überzeugen und mögliche Zweifel schriftlich festhalten. Die vom Notar beglaubigte Vollmacht hat damit einen viel höheren Beweiswert im Geschäftsverkehr als die öffentlich beglaubigte Vollmacht: Eine nur öffentlich beglaubigte Urkunde entfaltet keinen Gutgläubigkeitsschutz an die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers.
Banken erkennen Vorsorgevollmachten mitunter nicht an und verlangen eine von ihnen angebotene spezielle Vollmacht. Dieses Vorgehen ist unzulässig. Bei einer Weigerung kann sich die Bank schadensersatzpflichtig machen.
Trotzdem sollten Sie sich, um Unannehmlichkeiten vorzubeugen, an Ihre Bank wenden und nach speziellen Vollmachten fragen und diese gegebenenfalls unterzeichnen.
Sie haben als Vollmachtnehmer bereits Probleme mit der Anerkennung einer Vorsorgevollmacht durch die Bank des Vollmachtgebers? Dann kann Ihnen ein Rechtsanwalt helfen. Finden Sie Ihren Anwalt für Vorsorgevollmacht bei uns. Sie können eine Beratung und die Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht (gegebenenfalls mit Betreuungsverfügung) und einer Patientenverfügung auch direkt als Rechtsprodukt buchen.
Was beinhaltet die Vorsorgevollmacht?
Da sich die Vorsorgevollmacht auf alle rechtlichen Handlungen beziehen kann, sollte der Text so ausführlich wie möglich beschreiben, bei welchen Angelegenheiten der Bevollmächtigte Sie vertreten darf. Darf der Bevollmächtigte in medizinischen Angelegenheiten für Sie entscheiden, also z. B. die Krankenunterlagen einsehen und über ärztliche Zwangsmaßnahmen entscheiden? Oder soll er z. B. Zugriff auf Ihre Konten bekommen? Eine Vorsorgevollmacht beinhaltet aber nicht Ihre Wünsche über medizinische Behandlungen. Diese müssen Sie unbedingt in einer Patientenverfügung bestimmen.
Zudem sollten Sie klar festlegen, in welchen Wohn- und Vermögensangelegenheiten der Bevollmächtigte für Sie Entscheidungen treffen und ob er Sie vor Gericht sowie gegenüber Behörden vertreten darf.
Bedenken Sie auch, dass die Vorsorgevollmacht nur dann Beachtung findet, wenn alle Beteiligten darüber informiert sind, dass ein solches Schriftstück existiert. Am besten bewahren Sie das Dokument in Ihren persönlichen Unterlagen auf. Der Bevollmächtigte muss von der Vorsorgevollmacht wissen. Er benötigt unbedingt das Originaldokument der Vorsorgevollmacht – Banken und Behörden akzeptieren keine Kopien.
Alternativ können Sie eine Vorsorgevollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Der Vorteil ist, dass die Vollmacht so im Notfall garantiert Beachtung findet. Ist nämlich eine Betreuung nötig, fragt das Gericht beim Register ab, ob und welche Urkunden angemeldet sind. Das macht im Ernstfall die Ernennung eines Betreuers durch ein Gericht überflüssig.
Wie können Ehepartner ohne Vorsorgevollmacht handeln?
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben mit Jahresbeginn 2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht erhalten. Dieses ersetzt jedoch nicht die umfassendere Vorsorgevollmacht. Zum einen aufgrund der inhaltlichen Beschränkung der Vertretung auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Zum anderen aufgrund der zeitlich beschränkten Geltung auf einen Zeitraum von sechs Monaten. Der Zeitraum beginnt mit der entsprechenden ärztlichen Bescheinigung. Mit Ablauf der sechs Monate endet das gesetzliche Notvertretungsrecht. In bestimmten Situationen besteht zudem von vornherein kein Notvertretungsrecht. Ausschlussgrund ist dem zugrunde liegenden § 1358 BGB zufolge das Getrenntleben der Ehegatten. Sie können auch der Vertretung durch Ihren Ehegatten widersprechen, wenn Sie diese nicht wünschen: Den sogenannten Ehegattenwiderruf können Sie auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.
Auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sollten sich deshalb besser um Vorsorgevollmachten für den jeweils anderen kümmern. Ein ausreichendes gesetzliches Vertretungsrecht aufgrund der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft existiert auch mit dem Notvertretungsrecht weiterhin nicht.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen eine Vorsorgevollmacht rechtssicher erstellen. Finden Sie Ihren Anwalt für Vorsorgevollmacht auf anwalt.de oder buchen Sie direkt das Rechtsprodukt Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
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Rechtstipps zu "Vorsorgevollmacht" | Seite 9
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08.04.2020 Rechtsanwältin Katrin Henß„… genannt, in der er genau für diesen Fall festlegt, dass er nicht beatmet werden möchte. Ein Patiententestament muss weder notariell noch handschriftlich gemacht werden. Vorsorgevollmacht Eine Person …“ Weiterlesen
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07.04.2020 Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große„… einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben. Die nachfolgenden Informationen verstehen sich als erste und schnelle Orientierungshilfe und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit …“ Weiterlesen
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06.04.2020 Rechtsanwältin Julia Bald„… darf, wenn ich hierzu im Ernstfall nicht in der Lage bin, muss ich rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen. Dann bedarf es keiner weiteren Maßnahme des Gerichts. Selbst wenn mein Ehepartner …“ Weiterlesen
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06.04.2020 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„… . Was aber, wenn Sie altersbedingt oder infolge eines Unfalls Ihre Dinge nicht mehr selbständig regeln können? Für diesen Fall gibt es die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung …“ Weiterlesen
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03.04.2020 Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle„… , aber für eine rechtssichere Umsetzung und Abstimmung mit anderen Vorsorgeregelungen wie z. B. einer Vorsorgevollmacht sind wir da.“ Weiterlesen
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01.04.2020 Rechtsanwalt Patrick M. Zagni„… keine (eigene) Vorsorge, wird das Vormundschaftsgericht einen Amtsbetreuer einsetzen, auf dessen Auswahl der Betroffene keinerlei Einfluss nehmen kann. Zweck einer Vorsorgevollmacht Aus den genannten …“ Weiterlesen
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31.03.2020 Rechtsanwalt Christoph Kleinherne„Gerade wegen der derzeitigen Corona-Pandemie erreichen mich und auch meine geschätzten Kollegen vermehrt Anfragen zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Brauche ich so etwas? Worüber …“ Weiterlesen
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28.03.2020 Rechtsanwältin Ira Franziska Vinnen„… , ist nicht ganz unwahrscheinlich. Gerade in diesen Zeiten der Unsicherheit ist es wichtig, selbst alles für die eigene Vorsorge geregelt zu haben. 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung …“ Weiterlesen
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27.03.2020 Rechtsanwalt Dipl. Ing. Miguel Ribas , LL.M.„… und Unsicherheiten. Sorgen Sie vor und entscheiden Sie mit, wie es danach weitergeht. Wirksames Vorsorgeinstrument ist die Errichtung eines Testaments für den Todesfall. Zum anderen eine Vorsorgevollmacht …“ Weiterlesen
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24.03.2020 Rechtsanwalt Roger Gabor„… passiert, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, es zu verwalten. Hier kann es ratsam sein, sich mit Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man von Elementen wie Vorsorgevollmacht …“ Weiterlesen
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24.03.2020 Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle„Vorsorgevollmachten sind in Zeiten steigender gesundheitlicher Risiken eine unabdingbare Vorsichtsmaßnahme. Gerade ältere Menschen trifft die Corona-Krise durch das höhere Risiko einer Erkrankung …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt und Notar Volker Starken„… Satzungsregelungen z. B. hinsichtlich Form und Auswahl des Vertreters zu berücksichtigen. Alternativ kann eine Unternehmer-General- und Vorsorgevollmacht aufgesetzt werden. Diese kann zugleich den privaten …“ Weiterlesen
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04.05.2024 Rechtsanwältin Stephanie Bröring„… , Freiheitsentziehenden Maßnahmen, Ärztlichen Schweigepflichtsentbindungen gegenüber bestimmten Personen, Gewünschten Sterbeort u. a. 2. Vorsorgevollmacht Ist eine Person so erkrankt …“ Weiterlesen
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17.03.2020 Rechtsanwalt Tim Ladwig„… worden ist. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen sie jemanden, der im Ernstfall für Sie handeln darf und kann. Dieser kann mit den Ärzten kommunizieren, kann bei einer unzureichenden Behandlung für …“ Weiterlesen
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13.03.2020 Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel„Das alte Jahr ist zu Ende. Das neue Jahr hat begonnen, und zwar für viele Menschen mit neuen Vorsätzen. Vielleicht gehört zu Ihren Vorsätzen auch, eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung …“ Weiterlesen
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04.03.2020 Rechtsanwalt Oliver Worms„… und der behandelnde Arzt oder Ihr Hausarzt eine Kopie haben. Sinnvoll ist auch, wenn Sie in Ihrer Brieftasche beispielsweise eine Notfallkarte vorhalten. Welche Bedeutung hat eine Vorsorgevollmacht …“ Weiterlesen
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04.03.2020 Rechtsanwalt Dirk Wittstock„… am besten in der Vorsorge immer mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an. Wenn der Virus da ist, dann braucht man diese Dokumente zuerst. Dann kann man sich auch gleich umfassend beraten lassen …“ Weiterlesen
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09.01.2020 Rechtsanwältin Beate Sobisch„… , wenn der Konflikt bereits eingetreten ist, sondern bereits im Vorfeld. In meinem Rechtstipp „Warum benötige ich eine Vorsorgevollmacht?“ habe ich Ihnen einige Informationen gegeben, wie Sie vorsorgen …“ Weiterlesen
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03.12.2019 Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt„… Lebenssituation nicht der Richter über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden muss, sondern der Wille schriftlich niedergelegt ist. Die Patientenverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht für einen nahen …“ Weiterlesen
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28.10.2019 Rechtsanwalt Azur Prnjavorac„… – wie Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament –, die Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie auch der Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Abrundung …“ Weiterlesen
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12.09.2019 Rechtsanwältin Doris Reichel„… hat das internationale Privatrecht für Vorsorgevollmachten neu geregelt und stellt bei Patientenverfügungen entweder auf die Staatsangehörigkeit oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfassers ab. So …“ Weiterlesen
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04.09.2019 Rechtsanwalt Michael Bürger„… . Die Selbstbestimmung auch der letzten Schritte im Leben ist deshalb so wichtig geworden. Worum geht es im Wesentlichen? In der Vorsorgevollmacht wird ein Vertreter bestimmt, der in allen finanziellen Angelegenheiten für …“ Weiterlesen
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23.08.2019 Rechtsanwalt Michael Scholz„Vorsorgevollmachten sind ein gutes Gestaltungselement, um auch im Alter selbstbestimmt zu leben. Was aber ist, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird, die Vorsorgevollmacht aber widerrufen …“ Weiterlesen
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21.08.2019 Rechtsanwalt Michael Scholz„… . Mithilfe einer Vorsorgevollmacht kann ein Betreuungsverfahren vermieden und die gesetzlich nicht vorgesehene Vertretungsmacht „künstlich“ hergestellt und eine Person zur Vornahme rechtswirksamer Handlungen …“ Weiterlesen