1.114 Anwälte für ALG II | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Schütt
Rechtsanwältin Angela Schütt
Lieske + Schütt, Weidenallee 26a, 20357 Hamburg 6717.4849743381 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Angela Schütt
(14.04.2024) Frau Schütt hat uns professionell und erfolgreich vertreten. Einwandfrei! Sie ist sehr erfahren als Mensch und in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Hoder
sehr gut
Anwaltskanzlei Susann Hoder, Krappgartenstr. 37-41, 99310 Arnstadt 6924.926600017 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Susann Hoder bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Ich bekam auf meine Anfrage schnell eine Antwort und einen kurzfristigen Termin. Frau Hoder begegnete mir sehr … (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vicky Jennifer Paesen
sehr gut
Rechtsanwältin Vicky Jennifer Paesen
humanius Rechtsanwälte Fachanwälte, Kaiserstr. 91-97, 53721 Siegburg 6697.5652402388 km
„Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere morgen…“(Dalai Lama)
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Vicky Jennifer Paesen
aus 36 Bewertungen Sehr professionelle Arbeit, die in kurzer Zeit zum Erfolg führte. Gute Beratung im Vorgehen mit guter Kommunikation. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Litschner
Anwaltskanzlei Litschner, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt René Litschner
aus 9 Bewertungen René Litschner hat mir auf meine Fragen zeitnah und ausführlich geantwortet und mir einen guten Überblick über meine … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Nirschl
Rechtsanwalt Klaus Nirschl
Kanzlei Klaus Nirschl, Große Ulrichstr. 59, 06108 Halle (Saale) 6949.8640022163 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Nirschl gerne zur Verfügung
(24.09.2020) Herr Nirschl hat uns erstklassig vertreten und unsere Forderung eingetrieben, die wir schon fast aufgegeben hatten. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl
sehr gut
Kanzlei Kirsten Petereit-Fredl, Worthstr. 29a, 58511 Lüdenscheid 6702.5247139312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl
aus 96 Bewertungen Freundlich, Hilfsbereit und konnte meine Fragen schnell beantworten. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Benthien
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Benthien
Kanzlei Franziska Benthien, Haldesdorfer Str. 27a, 22179 Hamburg 6721.9038352005 km
Die Würde des Menschen ist unantastbar - und dies setzten wir für Sie durch.
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Franziska Benthien
aus 75 Bewertungen vielen Dank! (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffi Kristina Hübner
Rechtsanwaltskanzlei Hübner, Aachener Str. 48, 53925 Kall 6670.5367971525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Steffi Kristina Hübner
(21.01.2024) Frau Hübner ist sehr gut in ihrem Job. Sie gewinnt ihre Fälle immer. Ich kann sie sehr empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Theresa Beyer
Bürogemeinschaft Dobers & Beyer, Arndtstr. 1, 01099 Dresden 7081.0572656633 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Theresa Beyer
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Rolfes
Kanzlei Christine Rolfes, Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld 6715.0147548904 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Rolfes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(01.03.2021) Frau Rolfes ist eine sehr hilfsbereite und engagierte Rechtsanwältin. Bei einer Beantragung von Waisengeld hat sie …
Profil-Bild Rechts -und Fachanwältin Zemfira Dlovani
Kanzlei Zemfira Dlovani, Kastorpfaffenstr. 5-7, 56068 Koblenz 6745.5273319082 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechts -und Fachanwältin Zemfira Dlovani ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Karczewski
sehr gut
Kanzlei Winfried Karczewski, Marktstr. 83, 56564 Neuwied 6733.1054370284 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Winfried Karczewski
aus 11 Bewertungen Das Verfahren läuft noch. Der Anwalt hat uns verständlich aufgeklärt. (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar
Kanzlei Andrea Gehlhaar, Brandenburgische Str. 73, 10713 Berlin 6971.6913091918 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(18.06.2021) Verständnisvoll Versteht was von Ihrem Fach
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilka Kotte
Rechtsanwältin Ilka Kotte
Rechtsanwältin Ilka Kotte, Marktplatz 11, 06108 Halle (Saale) 6949.9271846661 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Ilka Kotte - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Haug
Rechtsanwältin Anette Haug
Kanzlei Haug, Pariser Str. 120, 55268 Nieder-Olm 6807.2713967123 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Anette Haug ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Frau Haug ist äußerst kompetent und sehr freundlich, schnell und zuverlässig in der Kommunikation. Mit meinem Anliegen … (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Koppmann
Rechtsanwältin Iris Koppmann
Kanzlei Koppmann.Krzefky, Goebenstr. 3, 50672 Köln 6673.6343316003 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Iris Koppmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klaus
Rechtsanwalt Oliver Klaus
Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB, Hohenzollernring 57, 50672 Köln 6673.8440610137 km
Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Klaus vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
(13.09.2021) Obwohl unsere Rechtsschutzversicherung eine telefonische Erst-Rechtsberatung übernommen hätte, hat Herr Ostheim diese …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Becker
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Georg Becker, Rechtsanwälte & Fachanwälte, Ahornweg 14, 57518 Betzdorf 6741.2366762746 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Becker bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 79 Bewertungen In allen Belangen perfekt. Nur zu empfehlen. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Blöcher
Rechtsanwalt Bernd Blöcher
Kanzlei Alberts & Büttner, Hagener Str. 35, 58642 Iserlohn 6693.2295514549 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Blöcher bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
(01.12.2020) Erster eindruck sehr positiv und halt das Ende abgewarten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Flume
Rechtsanwälte Börner und Flume, Bredeneyer Straße 2b, 45133 Essen 6652.6329734073 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Roland Flume - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
(07.11.2020) wurde eingehend informiert
Profil-Bild Rechtsanwältin Zülfü Altun-Yildirim
Zülfü Altun-Yildirim, Königstr. 34, 47051 Duisburg 6637.7042421762 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Zülfü Altun-Yildirim hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Ich würde sie jederzeit wieder beauftragen.Sie ist sehr verständnisvoll und … (04.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Esmée Greve
Kanzlei Greve, Winklpainerstr. 8, 83278 Traunstein 7202.3030322477 km
Sozialrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Esmée Greve unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Frau Greve hat sich voll und ganz und engagiert meines Falles angenommen.Auch sehr präzise das falsche Gutachten … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pfoser
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pfoser
Herrmann Menn | Rechtsanwälte, Berger Allee 7, 86609 Donauwörth 7034.8700798431 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 19 Bewertungen H. Pfoser begleitete mich über Jahre hinweg in meinem sehr harten Scheidungskampf. Er hatte sehr viel Geduld und wir … (16.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Smolenaers
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Smolenaers
Kanzlei Daniel Smolenaers, Nordwall 117, 47798 Krefeld 6629.5858126189 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Daniel Smolenaers für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 52 Bewertungen Ich wurde in der Angelegenheit Rente sehr gut beraten. (15.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.