950 Anwälte für ALG II | Seite 3

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  • Rechtsanwältin Kerstin Güldner
    Sehr gut
    Anwaltskanzlei Güldner,Hochstr. 3 d, 47506 Neukirchen-Vluyn 6.625,2 km
    Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Mediation
    Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Güldner gerne zur Verfügung
    aus 23 Bewertungen Absolut zu empfehlen, schnelle, kompetente und sehr angenehme Hilfe, super freundliche Beratung im Vorfeld von der Recht … Absolut zu empfehlen, schnelle, kompetente und sehr angenehme Hilfe, super freun … (10.12.2024)
  • Rechtsanwalt Axel Kapust
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Axel Kapust
    Rechtsanwälte Kapust,Jägerallee 29, 14469 Potsdam 6.961,2 km
    Fachanwalt für Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
    Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Axel Kapust
    aus 21 Bewertungen Ohne viele Worte: Besser geht es nicht! Ohne viele Worte: Besser geht es nicht! (13.01.2025)
  • Rechtsanwalt Johannes Rothehüser
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Johannes Rothehüser
    ROGGE | ROTHEHÜSER | SCHIEDAT,Grindelhof 37, 20146 Hamburg 6.718,5 km
    Fachanwalt für Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
    Herr Rechtsanwalt Johannes Rothehüser ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
    aus 27 Bewertungen Vielen Dank für die freundliche Beratung, wir kommen sehr gerne auf Sie wieder zurück Vielen Dank für die freundliche Beratung, wir kommen sehr gerne auf Sie wieder … (28.03.2025)
  • Rechtsanwalt Johannes Kaiser
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Johannes Kaiser
    Kanzlei Kaiser,Auf dem Häslich 3, 57555 Brachbach 6.742,5 km
    Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Sozialrecht • Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Herr Rechtsanwalt Johannes Kaiser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
  • Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
    fritzundkollegen,Kartäuserstrasse 59, 79104 Freiburg im Breisgau 6.890,9 km
    Fachanwalt für Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
    Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
    aus 73 Bewertungen Obwohl die Kanzlei für meine Frage nicht zuständig ist, habe ich gute Auskünfte bekommen, was ich tun kann. Sehr kompete … Obwohl die Kanzlei für meine Frage nicht zuständig ist, habe ich gute Auskünfte … (12.02.2025)
  • Rechtsanwältin Jasmin Ralbofski
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Jasmin Ralbofski
    Trautmann Rechtsanwälte,Hans-Glück-Straße 19, 82380 Peißenberg 7.107,1 km
    Fachanwältin für Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
    Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Jasmin Ralbofski
  • Rechtsanwältin Brit Erdmann
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Brit Erdmann
    Kanzlei Brit Erdmann,Brauhausgasse 2, 06667 Weißenfels 6.966,1 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
    Frau Rechtsanwältin Brit Erdmann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
    aus 7 Bewertungen Kurze Terminvergabe Kurze Terminvergabe (09.08.2023)
  • Rechtsanwalt Volker Mispagel
    Kanzlei Volker Mispagel,Hannoversche Str. 36, 31134 Hildesheim 6.792,3 km
    Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt für Sozialrecht • Familienrecht
    Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Mispagel
    aus 9 Bewertungen Herr Mispagel hat in einer Mietsache sehr kompetent und erfolgreich beraten und den Prozess sehr gut begleitet. Herr Mispagel hat in einer Mietsache sehr kompetent und erfolgreich beraten und … (31.05.2025)
  • Rechtsanwältin Katharina Schelle
    SRA Schelle Rechtsanwältin,Berg 1a, 86971 Peiting 7.095,4 km
    Fachanwältin für Verkehrsrecht • Erbrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht
    Frau Rechtsanwältin Katharina Schelle im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
    (13.08.2024) Sehr professionell. Sehr professionell.
  • Rechtsanwältin Stefani Gromes
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Stefani Gromes
    GROMES Rechtsanwälte,Elisabethenstr. 29, 64283 Darmstadt 6.837,3 km
    Fachanwältin für Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Familienrecht • Betriebliche Altersversorgung • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
    Online-Rechtsberatung
    Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefani Gromes
    aus 36 Bewertungen Ich war Mandantin bei Frau Rechtsanwältin Gromes. Sie hat mich im mehreren fällen im Sozialrecht vertreten. Mit voll … Ich war Mandantin bei Frau Rechtsanwältin Gromes. Sie hat mich im mehreren fäl … (10.02.2025)
  • Rechtsanwalt Dominik Petereit
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Dominik Petereit
    Rechtsanwälte Petereit,Wilhelmstr. 24, 58511 Lüdenscheid 6.702,1 km
    Fachanwalt für Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
    Herr Rechtsanwalt Dominik Petereit ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
  • Rechtsanwalt Volker-Michael Haas
    Sehr gut
    Kanzlei Volker-Michael Haas,Kaiserallee 15, 76133 Karlsruhe 6.867,8 km
    Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
    Herr Rechtsanwalt Volker-Michael Haas hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
    aus 12 Bewertungen Sehr kompetent, freundlich… ein Fachmann! Sehr kompetent, freundlich… ein Fachmann! (30.03.2023)
  • Rechtsanwalt Dr. Aiko Petersen
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Dr. Aiko Petersen
    KSPP Rechtsanwälte Kanzlei Schmid, Petersen, Becker,Leopoldstr. 19, 80802 München 7.118,6 km
    Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Dienste richtet sich auf die Problem- und Fragestellungen im gesamten Arbeitsrecht. Bei individuellen sowie kollektiven Anliegen berate und vertrete ich Sie gerne.
    Fachanwalt für Sozialrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
    Online-Rechtsberatung
    Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Aiko Petersen
    aus 12 Bewertungen Top Top (01.10.2024)
  • Rechtsanwältin Ute Nayel
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Ute Nayel
    Rechtsanwaltskanzlei Nayel,Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg 7.012,0 km
    Fachanwältin für Familienrecht • Fachanwältin für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwältin für Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Sozialrecht
    Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Ute Nayel
    aus 5 Bewertungen Umfangreiches Wissen über jedes kleine Problem das dazu kam. Umfangreiches Wissen über jedes kleine Problem das dazu kam. (30.03.2021)
  • Rechtsanwältin Bärbel Thier
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Bärbel Thier
    Kanzlei Bärbel Thier,Schneisberg 65, 45481 Mülheim an der Ruhr 6.644,6 km
    Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht
    Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bärbel Thier
    aus 17 Bewertungen Eine super Anwältin Eine super Anwältin (17.09.2024)
  • Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
    Kanzlei Lutz Eberhardt,Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6.792,5 km
    Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
    Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
    aus 47 Bewertungen Dieser RA ist sehr zu empfehlen, da er kompetent und verständlich sich um die juristische Angelegenheit kümmert ! Bin fr … Dieser RA ist sehr zu empfehlen, da er kompetent und verständlich sich um die ju … (20.05.2025)
  • Rechtsanwältin Cornelia Oster
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Cornelia Oster
    Kanzlei Breiter,Dalbergstr. 20, 67122 Altrip 6.851,5 km
    Fachanwältin für Arbeitsrecht • Fachanwältin für Sozialrecht • Versicherungsrecht • Mediation
    Online-Rechtsberatung
    Frau Rechtsanwältin Cornelia Oster im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
    aus 62 Bewertungen Ich habe mich in einem arbeitsrechtlichen Fall von Frau Oster und dem Team der Kanzlei Breiter vertreten lassen und kann … Ich habe mich in einem arbeitsrechtlichen Fall von Frau Oster und dem Team der K … (21.06.2025)
  • Rechtsanwalt Dirk Linack
    Sehr gut
    Kanzlei Dirk Linack,Industriering 44, 41751 Viersen 6.620,4 km
    Fachanwalt für Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
    Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dirk Linack
    aus 89 Bewertungen Herr Linack hat mich in vielen Angelegenheit vertreten und tolle Arbeit geleistet, auch vor Gericht. Danke dafür Herr Linack hat mich in vielen Angelegenheit vertreten und tolle Arbeit geleiste … (23.05.2024)
  • Rechtsanwältin Gundula Klie
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Gundula Klie
    Fuest & Klie GbR -Kanzlei am Schloss-,Steinweg 37, 38100 Braunschweig 6.820,6 km
    Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
    Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Gundula Klie
    aus 7 Bewertungen Ich habe bereits mehrfach Frau Klie beauftragen müssen. Sowohl in Miet als auch in Familienrecht hat sie mit super Exp … Ich habe bereits mehrfach Frau Klie beauftragen müssen. Sowohl in Miet als auch … (25.10.2024)
  • Rechtsanwalt Guido Wiegandt
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwalt Guido Wiegandt
    Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt,Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6.962,8 km
    Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
    Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt
  • Rechtsanwältin Franziska Benthien
    Sehr gut
    Kanzlei-Logo von Rechtsanwältin Franziska Benthien
    Kanzlei Franziska Benthien,Haldesdorfer Str. 27a, 22179 Hamburg 6.721,9 km
    Die Würde des Menschen ist unantastbar - und dies setzen wir für Sie durch.
    Fachanwältin für Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Schwerbehindertenrecht
    Online-Rechtsberatung
    Frau Rechtsanwältin Franziska Benthien im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
    aus 121 Bewertungen Probleme mit der BG Bau wurden schnell und zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Probleme mit der BG Bau wurden schnell und zu unserer vollsten Zufriedenheit gel … (17.06.2025)
  • Rechtsanwältin Amrei Schäning
    Schäning Nümann Speckin PartGmbB,Strandstr. 85, 18055 Rostock 6.813,8 km
    Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
    Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
    aus 7 Bewertungen Wir hatten am 8.5.25 unser erstes Gespräch bei Frau Schäming und wir fühlten uns sehr gut aufgehoben. Wir waren sehr emo … Wir hatten am 8.5.25 unser erstes Gespräch bei Frau Schäming und wir fühlten uns … (11.05.2025)
  • Rechtsanwalt Jens Berger
    Kanzlei Jens Berger,Bahnhofstr. 45a, 12555 Berlin 6.988,6 km
    Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
    Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Berger
    (29.05.2025) Danke für die Entscheidungshilfe. Danke für die Entscheidungshilfe.
  • Rechtsanwalt Holm Budde
    Kanzlei Budde,Crottendorfer Str. 1, 04317 Leipzig 6.984,4 km
    Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
    Herr Rechtsanwalt Holm Budde ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

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