1.114 Anwälte für ALG II | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Aldebert
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Aldebert
Aldebert & Aldebert, Sankt-Gallen-Ring 247, 90431 Nürnberg 7009.1918048539 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Aldebert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 70 Bewertungen Ich bin ausführlich über meine Rechte beraten worden. Leider brauchte ich dann doch einen Anwalt. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Schorn-Heidkamp, Oberdorf 39a, 53804 Much 6704.5640697596 km
Vertrauen ist gut - Beratung ist besser.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Einen Rechtsstreit, wer möchte das schon ? Die Gedanken kreisen um den Sachverhalte zum Streitfall, der Magen spielt … (10.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Grasser Anwaltskanzlei, Stuttgarter Strasse 29, 73430 Aalen 6985.5626875105 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Grasser - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(26.10.2023) Frau Grasser rief umgehend zurück und nahm sich Zeit, mich in meiner ersten Aufregung geduldig anzuhören, bevor sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Döscher-Schmalfuß LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nadja Döscher-Schmalfuß LL.M.
Döscher-Schmalfuß & Partner, Hohe Straße 37, 09112 Chemnitz 7043.3792516028 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nadja Döscher-Schmalfuß LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Ich kann die Kanzlei von Frau Döscher -Schmalfuss nur weiter empfehlen! Sehr kompetente Beratung und Abwicklung der … (05.04.2024)
Profil-Bild Fachanwältin Anastasia Tyrrell LL.M.
sehr gut
Fachanwältin Anastasia Tyrrell LL.M.
Master of Laws in Workplace and Employment Law (Melbourne), Albertistrasse 1, 65385 Rüdesheim am Rhein 6786.473162914 km
Gemeinsam lösen wir Ihr juristisches Puzzle ⚖️
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin Anastasia Tyrrell LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 45 Bewertungen Ms Anastasia Tyrrell provided me with excellent legal support during my termination agreement negotiations, offering … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan
Kanzlei Senka Sarvan, Kaiser-Wilhelm-Str. 115, 20355 Hamburg 6719.056970849 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Senka Sarvan vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 15 Bewertungen Professionalität und Effizienz auf einem beneidenswerten Niveau! Eine echte Empfehlung! (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Trautmann
Rechtsanwalt Martin Trautmann
Trautmann Rechtsanwälte, Hans-Glück-Str. 19, 82380 Peißenberg 7107.0941136455 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Trautmann gerne zur Verfügung
(18.07.2023) Ich bekam eine schnelle Antwort auf meine Anfrage, die auch für einen Laien verständlich war.
Profil-Bild Rechtsanwalt Swen Büschel
Rechtsanwalt Swen Büschel
Kanzlei Swen Büschel, Margaretenstraße 6, 18057 Rostock 6812.8530296609 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Swen Büschel
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Booz, Südring 67, 45525 Hattingen 6665.4717938792 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent. Sie hat mir sehr geholfen- telefonisch und persönlich. Ich kann Sie nur weiter … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wagner
Kanzlei Thomas Wagner, Kreuzederstraße 6, 83395 Freilassing 7225.1200090223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Wagner
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Andruchowicz
Kanzlei Andruchowicz, Rohrbacher Str. 18, 69115 Heidelberg 6865.5004490812 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Angelika Andruchowicz gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Super Service! Schnell & Freundlich (08.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Michels
sehr gut
Anwaltskanzlei Michels, Maxstr. 3, 45127 Essen 6651.5626895913 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nadine Michels
aus 44 Bewertungen Der Erste Fall ist abgeschlossen, und einer ist noch auf. Ich bin sehr sehr zufrieden. Vielen Dank! (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Maurer
Rechtsanwältin Bettina Maurer
Anwaltssozietät Decker, Schad & Kollegen, L14 16-17, 68161 Mannheim 6847.3765530366 km
Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bettina Maurer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Geisthövel
Rechtsanwalt Bernd Geisthövel
Rechtsanwälte Carl - Brockhoff - Geisthövel in Paderborn und Telgte, Kamp 21, 33098 Paderborn 6744.1290180968 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Geisthövel
(14.03.2024) Ich denke also klappt, bei mor schwierig situation denke ich, lange geschichte aber ich denke kommt alles gut, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt, Bismarckstr. 54, 10627 Berlin 6969.5140704833 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen Herr Harald Genz-kuna ist ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Anwalt auf den man sich verlassen kann. … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechts -und Fachanwältin Zemfira Dlovani
Kanzlei Zemfira Dlovani, Kastorpfaffenstr. 5-7, 56068 Koblenz 6745.5273319082 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechts -und Fachanwältin Zemfira Dlovani - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Nelkowski
Rechtsanwalt Peter Nelkowski
nelkowski & coll., Hegelstr. 17, 39104 Magdeburg 6893.9121812098 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Nelkowski ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(06.10.2023) Herr Nelkowski ist in Sachen Arbeitsrecht aber insbesondere für Behinderte und deren Rechte sehr erfahren und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mailänder
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Mailänder
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1184267471 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Mailänder
aus 18 Bewertungen Auch für vertrackte Fälle im Mietrecht die top Adresse! Er ist sehr intelligent, schnell, erfasst die Sach- und … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dan Fehlberg
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Rechtsanwalt Dan Fehlberg
Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun & Fehlberg, Ulmenstr. 42, 09112 Chemnitz 7042.84459308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dan Fehlberg
aus 29 Bewertungen Herr Fehlberg hat mich in einer schweren gesundheitlichen Situation gegenüber einer Behörde erfolgreich vertreten. Er … (27.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Drewes
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Kanzlei Drewes, Woltersdorfer Straße 4, 16567 Mühlenbeck 6965.6929278934 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Drewes
aus 11 Bewertungen Kompetente und freundliche Beratung! (08.04.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Thier
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Rechtsanwältin Bärbel Thier
Kanzlei Bärbel Thier, Schneisberg 65, 45481 Mülheim an der Ruhr 6644.6135932529 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bärbel Thier
aus 16 Bewertungen Diese Anwältin ist die beste. Unsere ganze Familie geht zu ihr, ob Arbeit oder Mietrecht oder Familienrecht. Seit 20 … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Kömpf
Rechtsanwältin Margit Kömpf
Kömpf & Kollegen, Bischofstrasse 5, 75365 Calw 6906.8735465782 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Margit Kömpf ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schäfer
Rechtsanwalt Christian Schäfer
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Arbeitsrecht. Sozialrecht. Ihr Recht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Schäfer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 7 Bewertungen Herr RA Schäfer hat mich sehr kompetent beraten und vertreten. Das von mir gewünschte Ergebnis hat er sehr schnell … (29.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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