414 Anwälte für Asyl | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alex Gaidash
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Rechtsanwalt Alex Gaidash
Kanzlei Gaidash, Vaalser Str. 259, 52074 Aachen 6627.8131609119 km
In recognizing the humanity of our fellow beings, we pay ourselves the highest tribute – Thurgood Marshall (US-amerikanischer Jurist und der erste afroamerikanische Richter am Obersten Gerichtshof)
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Asyl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alex Gaidash gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Ich habe vor 20 Monaten einen Einbürgerungsantrag gestellt und keine Antwort bekommen. Bei Herrn Gaidash habe ich nach … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enno Düe
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Rechtsanwalt Enno Düe
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4209830528 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Enno Düe ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Asyl
aus 13 Bewertungen Mein Name ist nexhat bajrami und ich lebe seit ca 10 Jahren in Deutschland. Ich leide seit meiner Kindheit an einer … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Fernández de Castillejo
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Rechtsanwältin Isabel Fernández de Castillejo
Trans & Law, Paul-Gruner-Str. 61, 04107 Leipzig 6982.5938117874 km
Erbrecht • Familienrecht • Migrationsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Isabel Fernández de Castillejo ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Asyl
aus 45 Bewertungen Sie hat mich durch den Prozess geführt und begleitet mich derzeit rechtlich bei der Beantragung einer … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
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Rechtsanwaltskanzlei Rainer Failenschmid, Hauptstrasse 20, 10827 Berlin 6974.0548998722 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Failenschmid bietet Rat und Unterstützung im Bereich Asyl
aus 11 Bewertungen RA Failenschmid hat mit sehr kurzer Frist einen Mietvertragsentwurf geprüft und stand anschließend für Rückfragen … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schwab
Rechtsanwalt Matthias Schwab
Kanzlei DSSD, Landauer Str. 66, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6834.656007572 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Schwab unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Asyl
aus 9 Bewertungen Ein sehr guter Anwalt mit langjähriger Erfahrung auf seinem Gebiet, schnell in seiner Arbeit und kreativ, der in allen … (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülay Tasli
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Rechtsanwältin Gülay Tasli
Kanzlei Gülay Tasli, Marktstr. 16, 40213 Düsseldorf 6648.7383245982 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Gülay Tasli bietet Rat und Unterstützung im Bereich Asyl
aus 20 Bewertungen Dear Frau Tasli, With the greatest respect, I am reaching out to ask if you can assist with a recommendation or … (20.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Asyl

Fragen und Antworten

  • Asyl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Asyl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Asyl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Asyl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Asyl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) genießen in ihrem Herkunftsland politisch verfolgte Personen. Als einziges Grundrecht steht das Asylrecht nur Ausländern zu. Grundsätzlich muss der Asylantrag im Einreiseland gestellt werden. Das heißt, wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist ist, erhält in Deutschland regelmäßig kein Asyl. Stattdessen muss der Asylsuchende den Antrag in dem ersten sicheren Drittstaat stellen, in den er eingereist ist. Zuständig für Asylfragen in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Anspruch auf Asyl hat, wer wegen seiner politischen Überzeugung im Herkunftsland verfolgt worden ist bzw. dem bei Abschiebung dorthin Verfolgung droht. Zudem gibt es sogenannten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn Leben oder Freiheit wegen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht ist. Als Verfolgung gelten insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das kann die Anwendung von Gewalt, Diskriminierung durch unverhältnismäßige Strafverfahren oder diskriminierende Strafen sein. Dabei müssen die Maßnahmen nicht zwingend von einer Behörde, einem Gericht oder der Polizei ausgehen. Auch mangelnde Hilfe von staatlicher Seite kann im Einzelfall einen Asylanspruch auslösen, wenn Gewalt beispielsweise von anderen religiösen oder politischen Gruppen ausgeübt und von staatlicher Seite geduldet wird.

Wer seinen Asylanspruch geltend machen will, muss den Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF stellen. Regelmäßig erfolgt die erste Meldung bei der örtlichen Polizei, Ausländerbehörde oder sonstigen staatlichen Stelle. Die verweisen den Antragsteller dann an die nächstgelegene Außenstelle des BAMF weiter, wo sich dieser umgehend zu melden hat. Dort wird der Asylbewerber registriert. Dabei können bereits Daten zu Person und Familie, zu Herkunftsland und dem Weg nach Deutschland erhoben werden.

Während das Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) läuft, gibt es eine sogenannte Aufenthaltsgestattung, die eine Abschiebung vor Entscheidung über den Asylantrag verhindert. Darüber erhält der Asylsuchende eine Bescheinigung, die als eine Art Pass gilt und von ihm mitgeführt werden muss. Der Aufenthalt ist regelmäßig nur in einem bestimmten Gebiet um eine zugewiesene Wohnung erlaubt. Eine Arbeitserlaubnis besteht währenddessen nicht.

Auf den Asylantrag folgt eine Anhörung, in der die Gründe für den Asylanspruch erklärt werden müssen. Hier ist das persönliche Erscheinen des Asylbewerbers erforderlich. Eine Entscheidung über den Asylantrag ergeht dann per Verwaltungsakt durch das BAMF. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ebenso wie auch im vorherigen Verfahren ist vor den Verwaltungsgerichten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus sinnvoll.

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