484 Anwälte für Aufenthaltserlaubnis | Seite 21

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Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Aufenthaltserlaubnis bietet Herr Rechtsanwalt Jonas Weßling
aus 15 Bewertungen Jonas Weßling آقای یوناس وسلینگ در پرونده مهاجرت خانواده سه نفره ما در دادگاه کلن موفق بود. نقاط قوت : + تسلط کامل به … (15.11.2023)
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Bei juristischen Fragen im Bereich Aufenthaltserlaubnis unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin & Advogada Laís Brandão Machado Malkmus , LL.M.
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Rechtliche Fragen im Bereich Aufenthaltserlaubnis beantwortet Frau Rechtsanwältin Jana Schimp
aus 138 Bewertungen Machen sie führerschein umschreibung (23.05.2023)
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Herr Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Aufenthaltserlaubnis
aus 7 Bewertungen 👍👍👍 (17.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufenthaltserlaubnis

Fragen und Antworten

  • Aufenthaltserlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Aufenthaltserlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufenthaltserlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufenthaltserlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Man muss grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn man als Ausländer nach Deutschland einreist. Ausnahmen gelten allerdings für Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU (Europäische Union) bzw. eines Staats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) besitzen. Ihnen kommen die im EU-Recht festgelegten Grundfreiheiten zugute, weshalb sie keinen Aufenthaltstitel, wie z. B. eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder ein Visum benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden, wird von der Behörde aber nur befristet erteilt und kann mit einer Arbeitserlaubnis verbunden werden. Ferner kann die Behörde die Aufenthaltserlaubnis - vor allem bei ihrer Verlängerung - mit einer Auflage bzw. Bedingungen erteilen. Wer z. B. an einem Sprachtest im Rahmen der Integration regelmäßig nicht bzw. nicht erfolgreich teilnimmt, muss im schlimmsten Fall mit der Abschiebung rechnen, deren Kosten der Abgeschobene zu tragen hat.

Ein Aufenthaltsrecht wird aber nur aus den explizit im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Gründen erteilt. So muss der Ausländer z. B. nach Deutschland einreisen wollen, um dort einer Beschäftigung nachzugehen oder um ein Studium bzw. eine Ausbildung zu absolvieren. Doch auch wenn man etwa keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kann man eine Aufenthaltserlaubnis ferner aus Gründen der Familienzusammenführung beantragen. Auch humanitäre oder politische Gründe können zum Erhalt eines Aufenthaltstitels führen. Wichtig ist, dass der Umzug nach Deutschland tatsächlich erfolgt ist, man also - indem man etwa den Mietvertrag vorlegt - einen deutschen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angegeben hat. In § 69 III Nr. 1 AufenthG sind im Übrigen die Gebühren festgelegt worden, die von der Behörde für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis höchstens verlangt werden dürfen.

(VOI)

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