3.899 Anwälte für Erbschaft | Seite 163

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg
Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg
Kanzlei Hering & Hermann, Nägelsbachstr. 25a, 91052 Erlangen 6999.2328010733 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbschaft
(23.04.2024) Ich hatte zwei Rechtsfragen zu klären, für die ich bei Frau Kronenberg umfassende und zielführende Rueckmeldungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Lahaye
Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Klosterhof 27, 89077 Ulm 7001.717144458 km
Verlässliche Beratung und entschiedene Vertretung ihrer Interessen.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Lahaye
(16.01.2024) Kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Janne Seelig
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Janne Seelig
Seelig Triebe, Manhagener Allee 43, 22926 Ahrensburg 6728.2113373125 km
Fachanwältin Erbrecht
Im Bereich Erbschaft bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin und Notarin Janne Seelig
aus 10 Bewertungen Frau Seelig hat uns umfassend und gut verständlich bei unseren Anliegen beraten. Nachfragen hat sie geduldig und … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
RECHTSANWÄLTE UND NOTARE DR. LÖWER & LISCHKA & BAUMUNK & REIPRICH, Bergstraße 5, 34576 Homberg (Efze) 6820.4457190419 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jonas Wäschle
SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hähnlehofstraße 37, 88250 Weingarten 7014.5661342515 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Jonas Wäschle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Hahn
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Hahn
Kanzlei Irrgang & Hahn, Gartenstraße 12, 01796 Pirna 7096.9453593942 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Erbschaft bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thorsten Hahn
aus 13 Bewertungen Sehr geehrter Herr Hahn und Team Herr Hahn ist ein Konsequenter hilfsbereiter Rechtsanwalt und mit einem sehr guten … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirja Klauß-Wilksch
sehr gut
Rechtsanwältin Mirja Klauß-Wilksch
Dr. Stankewitz & Coll. Rechtsanwälte und Notare, Schillerstraße 10, 28195 Bremen 6675.8074617225 km
Ich mache Ihre Scheidung schöner als Ihre Hochzeit.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Mirja Klauß-Wilksch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbschaft
aus 16 Bewertungen Ich bekam auf Anfrage zeitnah einen Termin bei Frau Klauß. Sie hat mich in meinem Anliegen kompetent beraten und war … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Holderbaum LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Holderbaum LL.M.
Schäufele Zerfowski Holderbaum Rechtsanwälte PartG mbB, Humboldtstr. 29, 76131 Karlsruhe 6870.8450158778 km
Fachanwalt Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Holderbaum LL.M. gerne zur Verfügung
(29.11.2022) alles super, kompetente, zielorientierte Beratung mit Ergebnis und Abstimmung weiterer Vorgehensweise
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Winkhaus
Rechtsanwalt Christian Winkhaus
SCHIRP & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Winkhaus - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbschaft
aus 7 Bewertungen Ein kluger und eloquenter Anwalt mit einem ausgeprägten Sinn fürs Wesentliche.Hat mir jedes Mal kompetent helfen … (09.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Hauber
HAUBER.law, Im Birkeneck 5A, 63303 Dreieich 6830.2433642415 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Hauber hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbschaft
(11.09.2023) Hr. Hauber versprach mir meinen Fall zu übernehmen. Trotz Auftragserteilung meinerseits ist er nicht tätig geworden. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9384900061 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbschaft
aus 94 Bewertungen Fachlich und menschlich auf ganzer Linie überzeugt (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbschaft

Fragen und Antworten

  • Erbschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Der Begriff der Erbschaft umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen, das ein Erblasser bei seinem Tod, dem sogenannten Erbfall, hinterlässt. Vielfach wird statt "Erbschaft" auch der Begriff "Nachlass" verwendet, je nachdem, ob das betroffene Vermögen eher aus Sicht des Erben oder eher aus Sicht des Erblassers betrachtet wird. Inhaltlich sind jedoch "Erbschaft" und "Nachlass" identisch.

Vonselbsterwerb der Erbschaft

Mit dem Todeszeitpunkt des Erblassers geht sofort und automatisch kraft Gesetzes sein Nachlass auf seine Erben über. Dieser Vorgang wird als "Anfall der Erbschaft" bezeichnet. Die Erbschaft fällt dem Erben auch ohne sein Wissen oder auch gegen seinen Willen an. Das Gesetz sieht vor, dass die Erbschaft als Vermögensmasse zu keinem Zeitpunkt "herrenlos" ist und in der Sekunde des Erbfalls (Todeszeitpunkt des Erblassers) der Erbe die Erbschaft "von selbst erwirbt" ohne jegliches Zutun seinerseits oder durch Dritte.

Um ihn jedoch nicht "zwangsweise" mit einer Erbschaft zu beglücken, steht dem Erben die Möglichkeit der Ausschlagung zu. Mit der Ausschlagung erklärt er verbindlich, die Erbschaft nicht anzunehmen und wird rückwirkend von seiner Erbenstellung ausgeschlossen. An seine Stelle treten eventuelle Miterben oder es rücken Erben ein, die in der Rangfolge der Erben nach ihm standen.

Universalsukzession - Gesamtrechtsnachfolge

Ein Merkmal des deutschen Erbrechts ist die sogenannte Universalsukzession oder Gesamtrechtsnachfolge. Damit ist gemeint, dass die Erbschaft ungeteilt und als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Grundsätzlich werden keine einzelnen Vermögenswerte ausgesondert und an andere übertragen.

Der Erbe tritt in die rechtlichen Fußstapfen des Erblassers und übernimmt mit der Erbschaft alle Rechten und Pflichten des Erblassers, die sich aus dem Nachlass ergeben.

Bei einer Mehrheit von Erben bleibt es ebenfalls bei diesem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge: Hinterlässt der Erblasser mehrere Vermögensgegenstände, so werden alle Erben am jeweiligen Gegenstand anteilige Miterbe. Es findet keine Verteilung der Vermögensgegenstände statt.

Beispiel: Der Erblasser hinterlässt seinen drei Kindern als Alleinerben ein Haus, ein Auto und ein Pferd. Es erhält nicht etwa ein Kind das Haus, eines das Auto und das dritte das Pferd, sondern alle drei Kinder werden zu je einem Drittel Miterbe an dem Haus, dem Auto und dem Pferd.

Was für die positiven Vermögensgegenstände der Erbschaft gilt, gilt auch für die negativen Bestandteile einer Erbschaft. Weil die Erbschaft die gesamten Rechtsverhältnisse des Erblassers umfasst gehen auch die rechtlichen Verpflichtungen, wie etwa die Schulden, des Erblassers ebenso wie das positive Vermögen auf die Erben kraft Gesetzes über. Auch hier sind die Erben entsprechend ihrer Erbquote an jeder Rechtspflicht anteilig verpflichtet, sie haften für die Nachlassverbindlichkeiten. Ein Gläubiger darf sich jedoch aussuchen, welchen der Erben er in Anspruch nimmt, denn dieser haftet als Gesamtschuldner für seine Miterben. Von diesen kann er jedoch entsprechend ihrer Erbquote den anteiligen Ausgleich verlangen.

Was gehört zur Erbschaft

Mit dem Anfall der Erbschaft gehen alle Rechtsverhältnisse des Erblassers auf den Erben über. Bestandteil der Erbschaft sind dabei nicht nur alle vermögensbezogenen Rechte und Pflichten (z.B. Eigentum, dingliche Rechte, Forderungen) sondern auch Rechtsverhältnisse, die nicht vermögensbezogen sind (z.B. Besitz, gewerbliche Schutzrechte, Handelsfirma).

So gehört etwa alles, was im Eigentum des Erblassers stand zur Erbschaft und geht auf den Erben über. Ebenso sind alle sonstigen dinglichen Rechte wie etwa das Recht zum Besitz an einer Sache, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Dauerwohnrechte o.a.

Ersatzansprüche wie etwa Schadensersatz oder Schmerzensgeldansrpüche, Schadensersatz aus unerlaubter Handlung sind ebenfalls Erbschaftsbestandteile. Auch öffentlich-rechtliche Ansprüche (die der Erblasser gegenüber der öffentlichen Gewalt, z.B. Gemeinde, Stadt, Bundesland oder Bund hat) gehören zur Erbschaft. Weiterhin gehören auch Rechte wie etwa Zahlungsforderungen, Urheberrechte, Markenrechte, andere vergleichbare gewerbliche Schutzrechte, Anwartschaftsrechte und andere Rechtspositionen grundsätzlich zur Erbschaft.

Vererbbar sind ferner auch Handelsgeschäfte sowie die zugehörige Firma, Beteiligungen als Stiller Gesellschafter (weil der Tod des Erblassers nicht den Bestand der Gesellschaft verändert) oder in der Regel auch Kommanditistenanteile an einer KG (weil ein Ausscheiden des Kommanditisten-Gesellschafters durch Tod Abfindungsansprüche der Erben gegen die KG hätte, was meist nicht im Interesse der übrigen Gesellschafter, des Erblassers und der Erben liegt).

Faustregel: Alle dinglichen und persönlichen Vermögensrechte und Verbindlichkeiten einschließlich der Rechten und Pflichten aus unerlaubten Handlungen sowie öffentlich-rechtliche Ansprüche können Bestandteil einer Erbschaft sein. Zur Vererbbarkeit von Gesellschaftsbeteiligungen siehe unten.

Was fällt nicht in die Erbschaft

Nicht vererbbar sind hingegen die sogenannten höchstpersönlichen Rechte des Erblassers. Das sind etwa sein Persönlichkeitsrecht, Nießbrauchsrechte, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Vereinsmitgliedschaften, Gesellschafterstellungen (sieh dazu die Sondererbfolge) sowie Unterhaltsansprüche oder -pflichten, Familienrechte wie elterliche Sorge, Vaterschaft oder der Anspruch auf Versorgungsausgleich.

Ebenso werden auch Lebensversicherungsansprüche, die eine Dritte Person (z.B. Ehefrau, Kinder o.a.) auf den Todesfall des Erblassers erhalten, nicht Bestandteil der Erbschaft.

Zugewinnausgleich bei Ehegatten

Sofern Ehegatten sich für die gesetzliche Güterrechtsform der Zugewinngemeinschaft entschieden haben, endet diese Zugewinngemeinschaft mit dem Tod eines der Ehegatten. Einen Anspruch auf Zugewinnausgleich hat aber in jedem Fall nur der überlebende Ehegatte, nicht der Verstorbene oder seine Erben. Voraussetzung ist, dass der Zugewinn des Erblassers höher war als der des Überlebenden. Ist der überlebende Ehegatte gesetzlicher oder testamentarischer Erbe des Erblassers wird der Zugewinn grundsätzlich durch die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um ein Viertel ausgeglichen. Wird der Ehegatte jedoch nicht Erbe und ist lediglich pflichtteilsberechtigt, kann er nach den allgemeinen Vorschriften den Ausgleich des Zugewinns (wie etwa im Rahmen einer Ehescheidung) von den Erben verlangen.

Sofern der höhere Zugewinn beim überlebenden Ehegatten erzielt wurde, entsteht mit dem Tod des Erblassers jedoch kein Anspruch auf Zugewinnausgleich, der Teil der Erbschaft werden könnte. Die Erben können selbst dann keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich gegen den überlebenden Ehegatten geltend machen, wenn der Erblasser den Zugewinnanspruch bereits in einem Scheidungsverfahren anhängig gemacht hat. Nur in dem Fall, dass sein Anspruch auf Zugewinnausgleich bereits wirksam festgestellt wurde und eine Ausgleichsforderung besteht, kann diese Bestandteil der Erbschaft sein und als solche auf die Erben übergehen.

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