76 Anwälte für Erfindung | Seite 4

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Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler LL. M.
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sehr gut
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfindung

Fragen und Antworten

  • Erfindung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfindung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erfindung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erfindung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfindung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Als Erfindung wird die Schöpfung von etwas Neuem - einem Erzeugnis oder einem Verfahren, etwa zur Herstellung eines Erzeugnisses - bezeichnet, mit dem man z. B. bisherige Probleme lösen kann oder das eine effektivere Arbeitsweise ermöglicht. Hier ist beispielsweise das Fracking oder die Röntgenmaschine zu nennen.

Ein Erfinder kann seine Erfindung mit Schutzrechten wie einem Patent oder einem Gebrauchsmuster vor einer rechtswidrigen Nachahmung bzw. der Produktpiraterie bewahren. Schließlich steht etwa einem Patentinhaber das alleinige Nutzungsrecht an seiner Erfindung zu. Voraussetzung für den Ideenschutz ist allerdings, dass es sich um eine technische Erfindung handeln muss, die neu und gewerblich nutzbar ist sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Damit können etwa Entdeckungen oder Pläne nicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschützt werden.

Denn eine Entdeckung wird vielmehr dann angenommen, wenn lediglich etwas schon Existierendes, aber bisher Unbekanntes gefunden wird, z. B. die Schwerkraft, Röntgenstrahlung oder eine bisher unentdeckte Tier- oder Pflanzenart. Bei einer Erfindung dagegen werden z. B. häufig der bisherige Stand der Technik als Grundlage für die Forschung herangezogen und bestehende Erzeugnisse weiterentwickelt. So wurde etwa das Telefon nicht allein von Alexander Graham Bell erfunden. Auch andere Forscher, wie z. B. Philipp Reis, beschäftigten sich zuvor mit der elektrischen Übertragung von Signalen, sodass Alexander Graham Bells Erfindung auf deren Arbeit basierte.

Im Erfinderrecht gilt daher: Wer verhindern möchte, dass seine Erfindung „gestohlen" wird, sollte sie rechtzeitig beim Patentamt anmelden und z. B. Patentschutz anstreben. Im Falle einer Patentverletzung muss der Hersteller einer Fälschung mit einer Abmahnung durch den Patentinhaber oder sogar einer Unterlassungsklage rechnen. Hier kann ein Patentanwalt bestimmt weiterhelfen.

Wurde die Erfindung von einem Beschäftigten während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gemacht, stellt sich die Frage, wem die Rechte daran zustehen: dem Arbeitgeber oder seinem Mitarbeiter? Denn grundsätzlich steht das Recht an einer Erfindung dem Erfinder selbst zu. Ausnahmen gibt es aber im Arbeitsrecht. Hier ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz anzuwenden, wonach eine Diensterfindung dem Chef zusteht. Der Arbeitgeber muss seinem kreativen Angestellten jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine angemessene Vergütung als Ausgleich für den Rechtsverlust an der Erfindung zahlen.

(VOI)

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