50 Anwälte für Gewaltenteilung | Seite 3

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
KANZLEI DR. WESENER, Holzmarkt 4, 45657 Recklinghausen 6654.7111800437 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Gewaltenteilung
(09.12.2022) Null Leistung und Interesse. Nachdem ich bei Herrn Dr. Wesener wegen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schindler
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schindler
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Richte deinen Fokus auf die Lösung, nicht auf das Problem.
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Gewaltenteilung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Schindler
aus 29 Bewertungen Wir sind sehr dankbar für die schnelle und kompetente Hilfe von Frau Schindler. Nach Ablehnungsbescheiden wussten wir … (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewaltenteilung

Fragen und Antworten

  • Gewaltenteilung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewaltenteilung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gewaltenteilung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewaltenteilung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewaltenteilung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Gewaltenteilung ist unabänderlich in Art. 20 Grundgesetz geregelt, wonach alle Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane verteilt wird. Denn bei der Machtkonzentration auf z. B. nur eine Person wären die Bürger purer Willkür ausgesetzt. Machtmissbrauch und der Verlust von bürgerlichen Rechten könnten nicht mehr verhindert werden. Um eine derartige Machtkonzentration zu vermeiden, gibt es die Gewaltenteilung als Bestandteil jeder Demokratie. Nach dem Grundprinzip der Gewaltenteilung (horizontale Gewaltenteilung) wird die Staatsgewalt aufgeteilt zwischen der Legislative (Gesetzgebung), der Exekutive (vollziehende Gewalt) und der Judikative (Rechtsprechung). Ferner müssen sich die drei Staatsorgane gegenseitig kontrollieren können, da ansonsten wieder die Gefahr des Machtmissbrauchs bestünde.

Die Aufgabe der Legislative ist es vor allem, Gesetze zu verabschieden. Die Verfassungsorgane im Rahmen der Legislative sind auf Bundesebene der Bundestag und der Bundesrat, auf Landesebene die Landesparlamente. Die Aufteilung zwischen Bund und Ländern stellt übrigens die sog. vertikale Gewaltenteilung dar.

Dagegen wird die Exekutive ausgeübt von der Bundesregierung bzw. der Bundesverwaltung; auf Länderebene ist die jeweilige Landesregierung bzw. Landesverwaltung zuständig, z. B. eine Kommune oder Kreisverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, die von der Legislative verabschiedeten Gesetze ordnungsgemäß auszuführen und für deren Einhaltung zu sorgen. Wer sich also z. B. nicht an ein Parkverbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 StVO (Straßenverkehrsordnung) und muss damit rechnen, von der vollziehenden Gewalt - das wäre hier die Polizei - einen Strafzettel zu erhalten, wonach man wegen des Gesetzesverstoßes ein Bußgeld zu zahlen hat. Erteilt die zuständige Behörde z. B. eine Baugenehmigung, liegt ebenfalls ein Handeln der Exekutive vor.

Laut der Verfassung gehört auch die Judikative zur Gewaltenteilung; sie ist wie die Exekutive an Recht und Gesetz gebunden. Die Rechtsprechung wird durchgeführt von neutralen und unabhängigen Richtern, die geltende Rechtsvorschriften auf den Einzelfall anwenden und dann eine Entscheidung fällen, etwa durch Urteil oder Beschluss. Zur Judikative gehören somit Gerichte wie z. B. das Amtsgericht, Landgericht oder das Bundesverfassungsgericht. Bei diesem Verfassungsgericht besteht nach Art. 94 II 1 Grundgesetz sogar die Möglichkeit, dass seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Wer z. B. einen Diebstahl begeht und von der Polizei erwischt wird, muss also nach seiner Verhaftung mit einem Strafverfahren vor Gericht und eventuell mit einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Mittlerweile wird häufig zwischen verschiedenen Arten der Gewaltenteilung unterschieden, darunter die bereits genannten Arten der horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung sowie die der zeitlichen Ebene: Um zu verhindern, dass etwa eine Person über Jahrzehnte hinweg dieselbe Position innehat, was wiederum zu einem Machtmissbrauch führen kann, gibt es einen sog. Wahlzyklus, nach dem das Volk seine Repräsentanten in regelmäßigen Abständen neu wählt.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Gewaltenteilung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Gewaltenteilung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.