326 Anwälte für Hinterbliebenenrente | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Anwaltskanzlei Herrmann, Markt 4, 09569 Oederan 7057.1518204208 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Jagdrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Herrmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Deterding
sehr gut
Kanzlei Regine Deterding, Quetschenweg 104, 95030 Hof 7010.8324679094 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Regine Deterding
aus 23 Bewertungen Sehr gute Anwältin. Sehr freundlich , einwandfreie und leicht verständliche Beratung. Sie arbeitet sehr schnell und … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Siehr
Kanzlei Bettina Siehr, Rohrweg 16, 71116 Gärtringen 6921.3040596141 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Siehr - Ihr juristischer Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
(28.12.2023) Gut beraten und erfolgreich ausgeführt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jörn Lütjohann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jörn Lütjohann
Kanzlei Lütjohann, Schloßstrasse 78, 22041 Hamburg 6723.4774051237 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörn Lütjohann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 96 Bewertungen Herr Lütjohann hat uns im Sozialrecht gegenüber dem Jobcenter vertreten. Es ging um einen Fall wegen meiner … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Becker
Rechtsanwalt Christian Becker
Adrian & Becker Rechtsanwälte, Bruchhausenstr. 1, 54290 Trier 6716.869755126 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Becker
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bolik
Rechtsanwalt Markus Bolik
Bolik Karras Richter - Rechtsanwälte (GbR), Poststraße 7, 06217 Merseburg 6958.5345379394 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Datenschutzrecht • Schwerbehindertenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Bolik bietet im Bereich Hinterbliebenenrente Rechtsberatung und Vertretung
(10.08.2023) Friede sei mit Ihnen, mein Herr. Ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich habe einen Asylantrag …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Sonnen
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Sonnen
Kanzlei Sonnen, Hohenzollerndamm 10, 10717 Berlin 6971.8381095125 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Juristische Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Sonnen
aus 63 Bewertungen Sie war sehr freundlich, konnte mir aber bei meinem Anliegen nicht helfen (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Giuseppe D'Antuono
sehr gut
Rechtsanwalt Giuseppe D'Antuono
D'ANTUONO Rechtsanwälte, Heiner-Fleischmann-Str. 6, 74172 Neckarsulm 6911.648054881 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Sozialversicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Hinterbliebenenrente steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Giuseppe D'Antuono gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Herr D'Antuono hat mich tel. sehr gut beraten! Hat sich auch sofort um mein Anliegen gekümmert! Vielen Dank … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Hanten
Rechtsanwalt Arno Hanten
Francke Rechtsanwälte, Homberger Str. 5, 40474 Düsseldorf 6647.8062284252 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Arno Hanten ist Ihr Ansprechpartner für Hinterbliebenenrente
aus 6 Bewertungen Sehr komplexer Fall, der sich über mehrere Jahre hinzog und letzten Endes nur aufgrund der Initiative und … (23.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
sehr gut
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky, Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm 6689.8628670542 km
Erfahren. Empathisch. Ihre Expertin für Patientenrechte. Bei Krankheit und Pflege können Sie auf meine Stärken vertrauen.
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky für Rechtsfragen rund um den Bereich Hinterbliebenenrente
aus 29 Bewertungen Sehr sympathisch und einfühlsam, sehr gute Beratung (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Naumburger
Kanzlei Naumburger, Hauptstraße 20, 10827 Berlin 6974.0632177102 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente bietet Frau Rechtsanwältin Anne Naumburger
aus 6 Bewertungen Sehr schön (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Kanzlei Dr. Karina Woinikow, M. mel., Leipziger Straße 21, 06108 Halle (Saale) 6950.3843067727 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Kornas
Kanzlei Christine Kornas, Platz an der Schmiede 3, 58456 Witten 6669.771804994 km
Fachanwältin Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Pferderecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Kornas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Hinterbliebenenrente
(10.01.2024) Empfehlenswert. 5 Sterne hoch.
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Francke
Rechtsanwalt Joachim Francke
Francke Rechtsanwälte, Homberger Str. 5, 40474 Düsseldorf 6647.8061250406 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Francke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 6 Bewertungen Freundliche und schnelle Rückmeldung. (23.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hinterbliebenenrente

Fragen und Antworten

  • Hinterbliebenenrente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hinterbliebenenrente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hinterbliebenenrente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hinterbliebenenrente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hinterbliebenenrente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Als Hinterbliebenenrente wird die Witwenrente, die Witwerrente, die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall - nämlich der Tod des (geschiedenen) Ehegatten bzw. eines Elternteils oder beider Eltern - ein, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente. Damit soll der Unterhalt, der nun vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann, ersetzt und die Hinterbliebenen vor finanziellen Problemen geschützt werden.

Bei der Witwenrente bzw. der Witwerrente ist zwischen den Altfällen und den Neufällen zu unterscheiden, bei denen eine andere Rechtslage gilt. Das alte Recht ist anzuwenden, wenn

  • der Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe aber vor dem 01.01.2002 geschlossen und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Ansonsten gilt das neue Recht, wonach z. B. Rentensplitting möglich ist, was aber zum Ausschluss der Hinterbliebenenrente führen würde. Außerdem wird die Hinterbliebenenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens schon ein Jahr bestanden hat. Damit sollen sog. Versorgungsehen ausgeschlossen werden. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Stirbt der Ehepartner z. B. nach einem Verkehrsunfall, erhält die Witwe/der Witwer die Rente, auch wenn das Paar noch kein Jahr verheiratet gewesen ist.

Überdies ist die kleine Witwenrente nun auf 24 Monate beschränkt und beträgt 25 % der Rente, auf die der Verstorbene als Rentner Anspruch gehabt hätte. Die große Witwenrente ist zeitlich unbefristet und beträgt nunmehr 55 % der Rente des Verstorbenen, wird aber nur unter den Voraussetzungen des § 46 II SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) gezahlt - z. B. bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente ist, dass die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft zur Zeit des Todes eines Ehepartners noch bestanden hat. Daher führt eine Trennung nicht zum Entfallen des Anspruchs, eine Ehescheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich aber schon (einzige Ausnahme ist die sog. Erziehungsrente). Außerdem muss der Verstorbene bei der Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sofern er zu Lebzeiten keine Rente bezogen hat. Heiratet der Witwer/die Witwe wieder, entfällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, der aber nach § 107 SGB VI abgefunden wird. Letztendlich muss die Hinterbliebenenrente vom Hinterbliebenen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Außerdem können Geschiedene (Ehepartner bzw. Lebenspartner) Hinterbliebenenrente in Form der Erziehungsrente verlangen. Denn auch hier dient die Rente dem Unterhaltersatz. Das gilt vor allem dann, wenn der Geschiedene ein minderjähriges oder volljähriges, aber behindertes Kind großzieht.

Halbwaisenrente erhält, wer einen Elternteil verloren hat, Waisenrente dagegen, wer weder Vater noch Mutter hat. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sofern die Waise z. B. keine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein soziales Jahr absolviert oder nicht behindert ist, zahlt die Versicherung die Hinterbliebenenrente nur bis zum 18. Lebensjahr, ansonsten längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Zu beachten ist jedoch, dass ein sog. Rentenabschlag vorgenommen wird, wenn der Verblichene vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze verstorben ist. Außerdem werden 40 Prozent des Nettoeinkommens der Witwe/des Witwers bzw. der volljährigen Waisen auf die Rente angerechnet, sofern es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Anrechenbares Einkommen ist etwa der Arbeitslohn, die Altersrente, eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Dagegen wird z. B. nicht angerechnet: Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld.

(VOI)

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