3.555 Anwälte für Körperverletzung | Seite 149

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klostermeier
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Klostermeier
Anwaltskanzlei Habel & Klostermeier, Hofmannstraße 32, 91052 Erlangen 6999.6453718323 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Körperverletzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Klostermeier gerne zur Verfügung
aus 31 Bewertungen Herr Klostermeier ist ein TOPP-ANWALT! Jederzeit erreichbar mit kompetenten und ehrlichen Antworten. Er ist sehr … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Korres
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Korres
Alexander Korres, Am Heideweg 5, 85221 Dachau 7104.5223210639 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Korres ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Körperverletzung
aus 76 Bewertungen Sehr freundlich und professionell! Herr Korres war äußerst hilfsbereit und gab mir wertvolle Ratschläge während … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schell
sehr gut
Kanzlei Heike Schell, Rheinallee 40, 55118 Mainz 6805.4605154023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Schell im Bereich Körperverletzung bietet Beratung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Frau Schell ist eine sehr kompetente, engagierte Anwältin die einen sofort hilft, wenn man nicht weiter weiß. Man … (04.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Körperverletzung

Fragen und Antworten

  • Körperverletzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Körperverletzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Körperverletzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Körperverletzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Körperverletzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Körperverletzung ist eine Straftat, bei der eine Person rechtswidrig und schuldhaft körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Sie kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen begangen werden.

Strafmaß bei Körperverletzung

Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Straftatbestand der Körperverletzung

Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung ist gegeben, wenn ein krankhafter Zustand körperlicher oder seelischer Art hervorgerufen oder gesteigert wird. An der Schwelle zur Körperverletzung liegt daher etwa eine Ohrfeige. Diese kann jedoch eine Beleidigung darstellen.

Der Grundtatbestand findet sich in § 223 Strafgesetzbuch (StGB). In den §§ 224 ff. StGB finden Strafverschärfungen bei besonderer Tatbegehung und Folgen einer Körperverletzung. 

Gefährliche Körperverletzung

In § 244 ist die gefährliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs bis zu zehn Jahren sanktioniert. Eine gefährliche Körperverletzung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Tatbegehung mit besonders gefährlichen Mitteln erfolgt, zum Beispiel mit Gift, mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, mittels eines hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich begangen wird oder mit einer das Leben gefährdenden Behandlung.

Misshandlung von Schutzbefohlenen

Die Misshandlung von Schutzbefohlenen ist in § 225 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Damit wird eine Körperverletzung besonders hart bestraft, die ihm Rahmen eines besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Täter und Opfer begangen wird. Hierunter fallen Misshandlungen von Personen unter 18 Jahren und gebrechlichen und kranken Menschen, die daher wehrlos sind. Sie müssen in der Obhut, Fürsorge des Täters stehen, seinem Hausstand angehören oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses ihm untergeordnet sein.

Bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen ist häufig häusliche Gewalt mit im Spiel, wenn minderjährige Kinder geschlagen werden. Als schnelle Reaktion ist hier im Rahmen der Opferhilfe an Sofortmaßnahmen wie das Verweisen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei und ein Kontaktverbot für den Täter nach dem Gewaltschutzgesetz zu denken.

Schwere Körperverletzung

Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB wird mit dem Strafmaß von einem bis zu zehn Jahren im Vergleich zu der „normalen" Körperverletzung härter bestraft, weil der Straftat wegen der dauerhaften und schwerwiegenden Folgen für das Opfer ein besonders schweres Unrecht anhaftet und es wegen der Tat beispielsweise dauerhaft entstellt ist, auf einem oder beiden Augen erblindet oder ein Körperteil verliert. Eine schwere Körperverletzung ist auch gegeben, wenn das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer durch die Verletzungen dauerhaft entstellt oder gelähmt ist, dahinsiecht, geistig krank wurde oder eine Behinderung davon getragen hat.

Körperverletzung mit Todesfolge

Bei der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) muss der Täter die Körperverletzung vorsätzlich begangen haben und in Hinblick auf die Todesfolge zumindest fahrlässig gehandelt haben, wobei die Körperverletzungshandlung in den verschiedenen Formen der §§ 223 bis 226 liegen kann. Kann von Fahrlässigkeit beim Tod des Opfers nicht mehr ausgegangen werden, droht dem Täter anstelle einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Bestrafung wegen Totschlag oder gar Mord.

Beteiligen an einer Schlägerei

Die Beteiligung an einer Schlägerei wird in § 231 Strafgesetzbuch besonders sanktioniert, wobei eine Strafbarkeit nur in Betracht kommt, wenn es zu einer schweren Körperverletzung oder einem Todesfall kommt. Das Tatbestandsmerkmal der Schlägerei ist erfüllt, wenn eine Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen stattfindet, die im Zusammenhang mit einer gegenseitigen Körperverletzung besteht. Grund dafür ist die besondere Gefährlichkeit, wenn mehrere Personen an einer Auseinandersetzung beteitligt sind. Wer sich vorsätzlich an einer Schlägerei beteiligt, bei der die schweren Folgen des § 226 StGB wie der Verlust des Sehvermögens eines Beteiligten oder das Forttragen einer Behdinderung eintertreten oder andererseits eine Person verstirbt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechnen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Körperverletzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Körperverletzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.