1.463 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Lüttel
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Lüttel
Kanzlei Ingo Lüttel, Münsterstr. 45, 44534 Lünen 6674.6807107839 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo Lüttel
aus 14 Bewertungen Ich habe bei Herrn Rechtsanwalt Lüttel eine Beratung zu einer anstehenden Ehescheidung in Anspruch genommen. Herr … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ricarda Thewes
Rechtsanwältin Ricarda Thewes
Thewes&Santeusanio Die Fachanwälte., Klarastr. 58, 79106 Freiburg im Breisgau 6888.8687061701 km
Fachanwältin Medizinrecht • Schwerbehindertenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ricarda Thewes ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
(22.02.2022) Eine leider seltene Erscheinung! Anwältin mit Herz und erweckt wenigstens den Eindruck, dass es nur um Geschäft geht. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bärsch
Rechtsanwalt Ralf Bärsch
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5418087397 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bärsch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
(21.12.2023) Unkomplizierte, kompetente und erfolgreiche Abwicklung. Ohne diese Hilfe definitiv nicht so nerven- und zeitschonend !
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch, An der Flora 25, 50735 Köln 6674.8155182943 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer
Kanzlei Maximilian Strohmayer, Yorckstraße 22, 93049 Regensburg 7098.0705709334 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mediation • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 14 Bewertungen Herr Strohmayer hat mich gut beraten und das beste Erreicht! Die Betreuung war freundlich, kompetent, unkompliziert … (22.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Hermann Ataman
sehr gut
Kanzlei Jan H. Ataman, Vereinsstr. 47a, 20357 Hamburg 6717.3125617933 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Hermann Ataman vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 20 Bewertungen Ich hatte vier offene Rechtsstreitigkeiten, drei davon reiseverkehrsrecht, eine mit einem Dienstleister - und ich habe … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij
sehr gut
Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, Ghendler Ruvinskij Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln 6675.1699340331 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij
aus 30 Bewertungen Hatte damals mit Beitragserhöhungen meiner PKV so Zweifel, ob das alles mit rechten Dingen zu geht. Ich habe mich dann … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mavis Akyiaa
sehr gut
Rechtsanwältin Mavis Akyiaa
BLF Rechtsanwälte, Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe 6870.279293001 km
Fachanwältin Versicherungsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Mavis Akyiaa
aus 94 Bewertungen sehr kompetent, zeitnahe Abwicklung, super Team. Absolut empfehlenswert !!! (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Kanzlei Schlenke Sumelka Hewing, Gronauer Straße 24, 48607 Ochtrup 6623.240253293 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bischoff
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Bischoff
Rechtsanwälte Heine & Bischoff, Oberstraße 5, 47051 Duisburg 6637.2804485309 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Bischoff
aus 112 Bewertungen Frau Bischoff hat mich sehr gut beraten, welche Schritte zu gehen sind .Sie hat mich immer auf dem laufenden gehalten, … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rainer Paul Still
Rechts- und Fachanwalt Rainer Paul Still
Kanzlei Rainer Paul Still, Devorastraße 1, 56073 Koblenz 6744.3067781459 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Rainer Paul Still
(03.03.2023) Fachanwalt Verkehrsrecht- Migrationsrecht-Strafrecht sehr mit der Fall sachlich arbeiten. Lassen sie sich dort gerne …
Profil-Bild Patientenanwalt Christian Zierhut
sehr gut
Patientenanwalt Christian Zierhut
P A T I E N T E N A N W A L T A G - Experten in Arzthaftung & Medizinprodukthaftung, Maximilianstr. 33, 80539 München 7119.7222051372 km
Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese Fehler schwerwiegende Folgen für den Patient haben. Wir setzen uns schon lange aus Überzeugung für Patienten ein, wenn Ärzte haften müssen.
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Patientenanwalt Christian Zierhut vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 14 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung (24.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul
Anwaltskanzlei Dr. Wadephul, Mittelstr. 5, 24534 Neumünster 6691.5563607107 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Ziebarth
sehr gut
Anwaltskanzlei Ziebarth, Wall 31, 42103 Wuppertal 6670.1783848724 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Nicole Ziebarth
aus 180 Bewertungen Fachliche Betreuung war sehr gut, ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt! Frau Rechtsanwältin Ziebarth war sehr … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck
sehr gut
Kanzlei Daniela Köhn-Huck, Mühlenstraße 10, 19205 Gadebusch 6776.9753977321 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 42 Bewertungen Frau Daniela Köhn-Huck war die einzige, die Zeit hatte. Sie hat zeitnah zu meiner Zufriedenheit und kompetent … (11.06.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
(05.07.2018) Ich hatte von meinem Arbeitgeber ein halbes Jahr lang nicht den versprochenen Lohn bekommen und Herrn Behnsen darum …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pflaumer
Rechtsanwalt Michael Pflaumer
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kronenstr. 24, 70173 Stuttgart 6930.72274206 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Pflaumer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
(22.02.2023) Meine Frage wurde sehr gut beantwortet. Vor allem die Rechtsprechung in Berlin zeigte, dass gegenwärtig die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Böhm
sehr gut
Kanzlei Falk Böhm, August-Strindberg-Str. 12, 51067 Köln 6678.8250733496 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Falk Böhm bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 37 Bewertungen Nochmals herzlichen Dank für die sehr professionelle Unterstützung in meiner Angelegenheit. Absolute … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwaltskanzlei Maik Kotzian, Krischanweg 6-7, 18069 Rostock 6809.5407313247 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Maik Kotzian
(22.02.2024) Bekam kurzfristig einen Termin und wurde gut beraten.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
Rechtsanwältin Nina Atallah LL.M. EUR., Schloßstr. 116, 12163 Berlin 6973.7110011299 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 35 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Atallah und ihr Team haben mich mit ihrer Fachkenntnis und ihrem Engagement beeindruckt. Als … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
sehr gut
Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
Rechtsanwaltskanzlei Heger (ehem.Rippert) & Ecelioglu in Bürogemeinschaft, Kaiser-Friedrich-Ring 32, 65185 Wiesbaden 6800.1370389079 km
Ihr Recht ist mein Ziel!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 29 Bewertungen Professionell, Zuverlässig und sehr gut erreichbar! Wurde bestens beraten, jederzeit gerne wieder. Vielen Dank! (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar Bücherl
sehr gut
Rechtsanwalt Lothar Bücherl
Kanzlei Bücherl, Dr.-Gessler-Str. 6, 93051 Regensburg 7099.0826755013 km
Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lothar Bücherl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 100 Bewertungen Mit Rechtsanwalt Hr. Bücherl war eine schnelle und problemlose Kontaktaufnahme möglich. Wir waren wegen einer … (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Robert Marten
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Rechtsanwälte und Notare Eickhoff Dr. Meyer Otten | Partnerschaft mbB, Amtsdamm 44, 27628 Hagen im Bremischen 6651.4344206076 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Nils Robert Marten - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 29 Bewertungen Sehr kompetent Sehr gute Beratung (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Römling
Rechtsanwalt Roger Römling
Dr. Grohmann & Co., Bahnhofstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0124027629 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roger Römling gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.