1.434 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian-Johannes Schaefer
Rechtsanwalt Christian-Johannes Schaefer
RECHTSANWALT SCHAEFER, Königstr. 11, 01097 Dresden 7079.6604273861 km
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian-Johannes Schaefer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Goerz
sehr gut
Rechtsanwalt Dietmar Goerz
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Pichelsdorfer Straße 61, 13595 Berlin 6962.9884771641 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Reiserecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dietmar Goerz
aus 36 Bewertungen Herr RA Dietmar Goerz hat mich sehr gut beraten und vertreten. Meine Forderung an die Versicherung wurde innerhalb … (04.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Luigi Cerino
Kanzlei Luigi Cerino, Schloßstr. 42, 66953 Pirmasens 6808.0061880441 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Luigi Cerino vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
(22.03.2023) Sehr gute Beratung, angepasster zeitlicher Umfang, gutes Einfühlen, sehr sichere Atmosphäre!
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Rheinheimer-Bradtke
Kanzlei Margot Rheinheimer-Bradtke, Sauerbruchstr. 21a, 65232 Taunusstein 6793.2868560842 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Margot Rheinheimer-Bradtke
aus 6 Bewertungen Ausführliche Darlegung des Sachverhaltes, gute Beantwortung der Fragen (21.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wanda-Irene Friesen
sehr gut
Rechtsanwältin Wanda-Irene Friesen
Kanzlei Wanda-Irene Friesen, Bonner Str. 484, 50968 Köln 6677.433820457 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Wanda-Irene Friesen
aus 27 Bewertungen Wir waren wieder sehr zufrieden gewesen. Sehr Freundliche Beratung. Und bis zu letzte Minute für einen dagewesen. … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Leue
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Leue
Anwaltskanzlei Alexander Leue, August-Bebel-Str. 54, 15344 Strausberg 6999.2183601405 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Leue
aus 110 Bewertungen Von Prozessbeginn bis zum Gerichtsverfahren sehr gute Kommunikation auch im Nachhinein. Kann ich nur empfehlen! (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Wiedmann
Kanzlei Wiedmann, Otto-Walther-Str. 8, 01796 Pirna 7098.0837055633 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Patricia Wiedmann im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Aldin Nurkovic
sehr gut
Rechtsanwalt Aldin Nurkovic
Kanzlei Nurkovic, Langenstraße 36, 28198 Bremen 6675.1852614076 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Aldin Nurkovic
aus 181 Bewertungen Danke für die tolle und professionelle Hilfe! Der Rechtsanwalt ist nur zu empfehlen! (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M.
Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M.
Pro Juris Rechtsanwaltskanzlei, Campusallee 2, 51379 Leverkusen 6672.372920611 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
(19.10.2022) Kompetenz und Erfahrung sowie die Unterstützung in meiner Sache,
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz
sehr gut
Kanzlei Am Burgfeld 4 - Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz, Am Burgfeld 4, 23568 Lübeck 6743.1998180051 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz
aus 276 Bewertungen Sehr schnell und professionell (24.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ömer Özkan
sehr gut
Rechtsanwalt Ömer Özkan
Rechtsanwaltskanzlei Ömer Özkan, Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden 6800.3958760093 km
Migrationsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ömer Özkan
aus 11 Bewertungen Ich habe bis jetzt sehr sehr gute Erfahrungen mit Herrn Özkan gemacht. In einer Angelegenheit im Familienrecht hat er … (14.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Hermann
Meine Kanzlei ist in der KW 39 geschlossen. Ihre Anliegen werden ab 30.9.2024 in der Reihenfolge des Eingangs bei mir bearbeitet. Vielen Dank! RA M. Hermann
Kanzlei M. Hermann, Schardthof 6, 84051 Essenbach 7131.3059271698 km
Zuhören - überlegen - engagieren.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Hermann für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 22 Bewertungen uneingeschränkt empfehlenswerter Anwalt in Sachen Erbrecht. Hat mir sehr geholfen. TOP! (10.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadia Voss
Kanzlei Nadia Voss, Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg 6719.3493530653 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Nadia Voss
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Berg
sehr gut
Anwaltskanzlei Berg, Münzstraße 9, 38100 Braunschweig 6820.5506315756 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Berg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 19 Bewertungen Beste Beratung, kompetent, effizient und sehr angenehm. (13.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell)
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell)
RODEGRA Rechtsanwalt Fachanwalt US-Anwalt, Bundesallee 82, 12161 Berlin 6973.388334626 km
"Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Füße an der richtigen Stelle platzieren und dann fest stehen." (Abraham Lincoln, 16. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und Berufskollege)
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell) bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Grünewald
Grünewald & Bader Rechtsanwälte · Fachanwälte, Bahnhofstr. 18, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5253011601 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Grünewald gerne zur Verfügung
(13.02.2020) Ich musste mich um nix kümmern, lief alles problemlos
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Benz
sehr gut
Rechtsanwältin Silvia Benz
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Silvia Benz
aus 65 Bewertungen Frau Benz hat mich jetzt schon zum zweiten Mal bei einem Fall im Rechtsgebiet Verkehrsrecht zur vollsten Zufriedenheit … (30.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Rautenberger
Rechtsanwalt Roland Rautenberger
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Rautenberger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 5 Bewertungen Herr Rautenberger hat das unmöglich, möglich gemach, und das beim härtesten Richter in Wesel. Sein Auftreten,seine … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Knapheide
sehr gut
Rechtsanwalt André Knapheide
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt André Knapheide unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 58 Bewertungen Nachdem ich Kontakt über anwalt.de aufgenommen habe, bekam ich direkt eine klare und informative Antwort, die mir mit … (01.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Pott
Rechtsanwalt Wolfram Pott
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1530949097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfram Pott
(06.08.2022) Herr Pott hat die Rechtsproblematik schnell erkannt und war fachlich auf dem neuesten Stand. Des Weiteren war das …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Thiel
Rechtsanwältin Gabriele Thiel
THIEL RECHTSANWALTSKANZLEI, Saalgasse 9, 65183 Wiesbaden 6800.0545232577 km
"Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen...."
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gabriele Thiel
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller
Rechtsanwaltskanzlei Haferkorn, Heinz-Röttger-Str. 7, 06846 Dessau-Roßlau 6945.0932325266 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 123 Bewertungen Herr RA Müller hat mein OWI-Problem perfekt und mit sehr großer Kompetenz gelöst. Das Verfahren gegen mich wurde … (29.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
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Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
Kanzlei Alexander Koch, Hochstraße 36, 45894 Gelsenkirchen 6647.6783870709 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
aus 60 Bewertungen Vielen Dank für die Unterstützung (12.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Jelden
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Jelden
Kanzlei Jelden - Kanzlei für Nachbarrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Ruppmannstr. 33a, 70565 Stuttgart 6930.06204919 km
Wäre die Welt so, wie ich sie mir wünsche, wäre ich arbeitslos.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Jelden ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 49 Bewertungen Nachdem mir zuvor 4 Kollegen abgesagt hatten, hat Herr Jelden mir spontan Hilfe zugesagt, danke (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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