505 Anwälte für Prozesskostenhilfe | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M.
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Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M.
MSH Rechtsanwälte GbR, Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf 6649.5649235175 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Prozesskostenhilfe beantwortet Frau Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M.
aus 25 Bewertungen Ich fühlte mich sehr gut vertreten (03.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prozesskostenhilfe

Fragen und Antworten

  • Prozesskostenhilfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Prozesskostenhilfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Prozesskostenhilfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prozesskostenhilfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Bei der Prozesskostenhilfe (kurz: PKH) übernimmt die Allgemeinheit für einen Bedürftigen ganz oder teilweise die Kosten für einen Gerichtsprozess. Sie wird Bedürftigen gewährt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten in der Lage sind, die Prozesskosten für einen Gerichtsprozess aufzubringen.

Die prozessführende Partei muss ihr Vermögen jedoch einsetzen, soweit das zumutbar ist. Hierzu zählt beispielsweise auch ein Prozesskostenvorschuss oder die Leistung einer Rechtsschutzversicherung.  

Neben der Bedürftigkeit muss für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe der Gerichtsprozess auch hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Je nach vorhandenem Einkommen werden bei der PKH ganz oder teilweise die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des eigenen Anwalts übernommen, nicht jedoch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Eine Ausnahme gilt im Arbeitsrecht, etwa bei einem Kündigungsschutzprozess in erster Instanz muss die in dem Prozess unterlegene Partei die Kosten des gegnerischen Anwalts nicht erstatten.

Für die Bestimmung der Bedürftigkeit werden ausgehend vom Bruttoeinkommen Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, Wohnkosten und verschiedene Freibeträge abgezogen, die sich nach den Regelsätzen der Sozialhilfe orientieren. Der nach allen relevanten Abzügen verbleibende Betrag muss dann für die Bezahlung der Prozesskosten eingesetzt werden.

Der Antrag auf PKH wird beim Prozessgericht gestellt. Zu dem Prozesskostenhilfeantrag ist auch eine detaillierte, wahrheitsgemäße Erklärung über die persönlichen Vermögensverhältnisse mit entsprechenden Belegen abzugeben. Bei Rechtsbehelfen gelten die Fristen für diese für die Antragstellung der Prozesskostenhilfe entsprechend.

Je nach Vermögen kann PKH in Raten zurückgezahlt werden müssen, wobei die Rückzahlung monatlich begrenzt ist. Das Gericht kann entsprechende Änderungen bestimmen, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse maßgeblich ändern.

Exkurs: Beratungshilfe

Die Vorstufe zur Prozesskostenhilfe ist die sog. Beratungshilfe. Mit ihr kann im vorgerichtlichen Bereich eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt ganz oder teilweise finanziert werden. Beratungshilfe erhält nur derjenige, der die Kosten für eine Rechtsberatung nicht oder nur teilweise in Raten aufbringen kann. Neben der Bedürftigkeit muss die Aufklärung der Rechtslage auf einem sachlichen Grund basieren und keine anderen Möglichkeiten der Hilfe zur Verfügung stehen. Ausnahmen gelten in einigen Bundesländern, die eine öffentliche Rechtsberatung bereitstellen. Die Beratungshilfe muss beim Amtsgericht vor Ort oder beim Rechtsanwalt beantragt werden. Sie gilt für zivilrechtliche, arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und verwaltungsrechtliche, steuerrechtliche und verfassungsrechtliche Angelegenheiten.

(WEL)

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