3.536 Anwälte für Sachbeschädigung | Seite 148

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Rechtsanwalt Dr. Hagen Schaefer
Kanzlei Dr. Hagen Schaefer, Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg 6907.014295584 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Dr. Hagen Schaefer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Sachbeschädigung
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sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
Langmack Riebe Rechtsanwälte und Notar, Weender Landstraße 6, 37073 Göttingen 6824.8713370671 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Sachbeschädigung bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
aus 29 Bewertungen Die Überschrift trifft es nicht ganz. Mein Anliegen betraf verschiedene Bereiche des Rechts, in deren Schnittmenge ich … (16.01.2023)
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Rechtsanwältin Elisabeth Baumgarten
Kanzlei Elisabeth Baumgarten, Marienplatz 5a, 85560 Ebersberg 7147.5413014179 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Baumgarten bietet Rat und Unterstützung im Bereich Sachbeschädigung
aus 6 Bewertungen Schnell und kompetent (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Sachbeschädigung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Scheffer
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Scheffer
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8223743336 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Peter Scheffer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Sachbeschädigung
aus 22 Bewertungen Ich habe eine Kündigung bekommen, wollte aber nicht vor Gericht. Herr Scheffer hat dann alles zügig und … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Ritter
Kanzlei Kuhagen, Lerchenfeld 3, 22081 Hamburg 6721.2501807558 km
Jeder Mensch, der sich einer Ermittlung oder gar Anklage ausgesetzt sieht, hat das Recht verteidigt zu werden!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonas Ritter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Sachbeschädigung
(22.12.2023) Herr Ritter hat mich sehr gut begleitet durch meinen Prozess. Er verfügt über viel Fachwissen und macht seinen Job …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
sehr gut
Dr. Hartmann & Partner, Bernauer Straße (über der Sparkasse) 29, 16515 Oranienburg 6952.9424953463 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Sachbeschädigung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
aus 246 Bewertungen Schnell und unkompliziert ! (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo
Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo, Goebenstr. 143, 46045 Oberhausen 6641.1358137215 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Sachbeschädigung bietet Frau Rechtsanwältin Nathalie Baruffolo
(18.03.2023) nacin pristupa

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sachbeschädigung

Fragen und Antworten

  • Sachbeschädigung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sachbeschädigung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sachbeschädigung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sachbeschädigung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sachbeschädigung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Bei einer Sachbeschädigung handelt es sich um einen Straftatbestand, der in § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) normiert ist. Die Vorschrift soll das fremde Eigentum und das Sacherhaltungsinteresse des Eigentümers gegen fremde Einwirkungen schützen.

Folgende Voraussetzungen setzt der Tatbestand der Sachbeschädigung voraus:

  • Tatobjekt muss eine Sache sein. Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Tiere sind gem. § 90a BGB keine Sachen, auf sie werden aber die für Sachen geltenden Vorschriften angewendet. Wer etwa ein Haustier verletzt, kann wegen Sachbeschädigung belangt werden. Insbesondere bei einem eigenen Tier ist zudem eine Bestrafung nach dem Tierschutzgesetz wegen Tierquälerei möglich. Beim unbefugtem Verletzen bzw. Töten von Wild liegt in der Regel Wilderei als speziellere Tat zur Sachbeschädigung vor.

  • Die Sache muss fremd sein. Das bedeutet, dass sie nicht im Alleineigentum des Täter steht und nicht herrenlos ist.

  • Tathandlung muss eine Beschädigung oder Zerstörung sein. Beschädigung ist jeder körperliche Eingriff, der die Brauchbarkeit der Sache nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Zerstörung liegt dann vor, wenn die Sache so sehr beschädigt wird, dass sie nicht mehr brauchbar ist. Auch Schmierereien bzw. Graffiti an der Wand eines fremden Hauses oder sonstiger Immobilien und eine ähnliche dauerhafte Verunstaltung einer Sache gelten laut § 303 Abs. 2 StGB als Sachbeschädigung.

  • Die Tat muss wie jede Straftat vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein.  Der Versuch ist strafbar, die fahrlässige Sachbeschädigung dagegen nicht. Fahrlässigkeit bei der Sachbeschädigung hat allenfalls zivilrechtliche jedoch keine strafrechtlichen Folgen. Die Kosten für die Reparatur bzw. das Ersetzen der beschädigten Sache übernimmt in diesem Fall - anders als bei vorsätzlicher Sachbeschädigung - meist eine bestehende Versicherung im Rahmen der Haftpflicht.

Verfolgung der Sachbeschädigung nur auf Antrag

Die einfache Sachbeschädigung nach § 303 StGB wird gem. § 303c nur auf Antrag hin verfolgt. Neben dem Eigentümer kann dabei unter anderem auch ein Mieter oder Käufer den erforderlichen Strafantrag stellen. Die alleinige Strafanzeige gegenüber der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft reicht hingegen noch nicht aus. Im Übrigen wird die Sachbeschädigung nur dann von Amts wegen verfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung einleitet.

Strafe für Sachbeschädigung

Derjenige, der eine strafbare Sachbeschädigung begangen hat, kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verurteilt werden.

Außerdem kann er im Rahmen eines Zivilprozesses zur Zahlung einer Geldsumme als Schadensersatz verurteilt werden. Das bedeutet, dass der Geschädigte den erlittenen Sachschaden in Form von Geld für den Verlust der jeweiligen Sache erhält.

(WEI)

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