4.135 Anwälte für Selbstanzeige | Seite 173

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bresagk
Rechtsanwalt Ralf Bresagk
Weber, Bresagk & Partner, Brucknerstr. 8, 76437 Rastatt 6864.4809962559 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bresagk ist Ihr Ansprechpartner für Selbstanzeige
(11.08.2018) Stets hilfsbereiter, einfühlsamer Rechtsanwalt, der sich durch Erfahrung und fachliche Kompetenz auszeichnet. Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gunther Haberl
sehr gut
Dr. Gunther Haberl, Augustinstraße 13, 92421 Schwandorf 7082.3703203104 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Selbstanzeige bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Gunther Haberl
aus 51 Bewertungen Trotz Krankheit schnellsten Kontakt aufgenommen und sich Zeit für mein Anliegen genommen. Nach persönlicher … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schüler
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Schüler
Rechtsanwaltskanzlei Oliver Schüler, Gardeschützenweg 74, 12203 Berlin 6973.4149199515 km
Jetzt erst Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Schüler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Selbstanzeige
aus 23 Bewertungen Herr Schüler versteht sein Handwerk und hat mich erneut gut beraten und betreut!! Vielen Dank ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein
sehr gut
Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein
BÜMLEIN Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 157, 10709 Berlin 6970.3179652601 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein - Ihr juristischer Beistand im Bereich Selbstanzeige
aus 14 Bewertungen Sehr gut finde ich das schnelle Antwort auf meine Email und ausführliche Antworten. Sehr verständlich. Ganz egal ob … (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Stock
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Stock
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Stock Kanzlei Stock, Klingerstraße 25, 60313 Frankfurt am Main 6826.3809811474 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Stock bietet im Bereich Selbstanzeige Rechtsberatung und Vertretung
aus 54 Bewertungen Obwohl Ich mich von Anfang an gegen Herr Stock als Pflichtverteidiger stelle, muss ich sagen das er zum Schluss genau … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Jansen
Rechtsanwalt Ingo Jansen
QUADRILOG STEUERN UND RECHT Stüttgen & Partner mbB| Wirtschaftsprüfer| Steuerberater| Rechtsanwalt, Talstr. 25, 42697 Solingen 6666.2535827645 km
Erbrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Selbstanzeige hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo Jansen
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hunger
Hunger Rechtsanwälte und Notarin, Königstraße 31, 30161 Hannover 6768.5398440004 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Selbstanzeige hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Hunger
aus 7 Bewertungen Peter Hunger hat kompetent, entschlossen, unkompliziert und erfolgreich, meine Schadensersatzforderung an eine … (14.03.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Selbstanzeige

Fragen und Antworten

  • Selbstanzeige: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Selbstanzeige umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Selbstanzeige und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Selbstanzeige: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Selbstanzeige sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Selbstanzeige spielt im Steuerrecht bzw. im Steuerstrafrecht eine sehr wichtige Rolle, kommt aber nur bei Steuerhinterziehung gemäß 370 AO (Abgabenordnung) bzw. bei der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO in Betracht.

Sinn und Zweck der Selbstanzeige ist schlicht und ergreifend das finanzielle Interesse des Staates, die aufgrund einer Steuerhinterziehung bisher unbekannt gebliebenen Einnahmequellen zu finden. Taucht z. B. erhaltener Werklohn wegen Schwarzarbeit nicht in den Büchern einer GmbH auf und erwähnt der Geschäftsführer den Betrag absichtlich nicht in der Steuererklärung, liegt bereits eine Steuerhinterziehung vor. Erfährt aber z. B. ein Finanzamt oder die Polizei davon, muss der Steuerpflichtige mit einem Strafverfahren und der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Ferner muss er die hinterzogene Steuer innerhalb einer bestimmten Frist erstatten und zusätzlich einen Säumniszuschlag sowie Hinterziehungszinsen zahlen. Um dies zu vermeiden, erhält der Steuerpflichtige mit der Selbstanzeige nach § 371 AO die Möglichkeit, zur sog. „Steuerehrlichkeit" zurückkehren. Offenbart er also z. B. geheime Konten bei einer ausländischen Bank, sodass die Beträge nun zu versteuern sind, entfällt - gewissermaßen als „Belohnung" - die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung.

Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist allerdings die Offenbarung sämtlicher, bisher verheimlichter und nicht versteuerter Beträge. Eine sog. Teilselbstanzeige ist nicht möglich und lässt die Strafbarkeit rückwirkend nicht entfallen. Ferner müssen die Steuern fristgemäß nachbezahlt werden und eine Selbstanzeige darf nicht ausgeschlossen sein. Das ist etwa der Fall, wenn die zuständige Behörde bereits von der Steuerhinterziehung weiß und ermittelt oder wenn schriftlich eine Steuerprüfung bzw. eine Betriebsprüfung angekündigt worden ist. Übrigens: Waren mehrere Personen an der Steuerhinterziehung beteiligt - z. B. im Rahmen einer Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft -, sollten alle gemeinsam von der Möglichkeit der Selbstanzeige Gebrauch machen. Erstattet dagegen nur eine Person Selbstanzeige, gilt die Strafbefreiung auch nur für sie. Da die Steuerhinterziehung nun bekannt ist, können die anderen Beteiligten allerdings keine Selbstanzeige mehr erstatten und müssen mit einem Strafverfahren rechnen.

Sofern der Hinterziehungsbetrag 50.000 Euro überschreitet, ist eine Straffreiheit nicht mehr möglich, vgl. § 398a AO. Sofern der Täter aber innerhalb einer bestimmten Frist die hinterzogenen Steuern sowie einen Strafzuschlag in Höhe von 5 % der hinterzogenen Steuern nachzahlt, wird von einer Strafverfolgung abgesehen.

(VOI)

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