3.907 Anwälte für Testament | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mandlik
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mandlik
Anwaltskanzlei Mandlik, Ingolstädter Str. 32, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm 7091.8282371563 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Mandlik im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen 1a Beratung und Vertretung in Rechtsfragen (30.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Lindemann
sehr gut
Kanzlei Werner Lindemann, Daimlerstr. 3, 76275 Ettlingen 6871.7246555851 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Lindemann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
aus 10 Bewertungen 5 Sterne (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Remdt
Rechtsanwalt Joachim Remdt
Rechtsanwaltskanzlei Remdt, Ibenhainer Str. 27, 99880 Waltershausen 6898.6141133495 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Joachim Remdt
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Nagel
sehr gut
Kanzlei Bernd Nagel, Raschwitzer Str. 32, 04416 Markkleeberg 6985.6780038788 km
Erbrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Nagel im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
aus 23 Bewertungen meine Fragen zu dauerhaft getrenntlebendem Partner und dessen Erbberechtigung wurden umfassend beantwortet (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ernst
Rechtsanwältin Claudia Ernst
Maushammer Rechtsanwälte Fachanwälte, Poststraße 23, 83435 Bad Reichenhall 7225.7956079813 km
Den leistungsorientierten Spirit, den ich in meinem Sport pflege, auch auf die Mandatsführung zu übertragen - konsequenter, rascher & erfolgsorientierter Einsatz für das Anliegen der Mandantschaft!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Ernst
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Christian Link, Fiedelerplatz 3, 30519 Hannover 6771.2103429245 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
aus 54 Bewertungen Ich kenne Herrn Link nun schon seit einigen Jahren und bitte ihn nicht ohne Grund immer wieder bei großen und auch … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Hellmig
Rechtsanwalt Steffen Hellmig
Anwaltskanzlei Kellermann • Hellmig • Dr. Roser Partnerschaftsgesellschaft, Mercedesstr. 19, 71063 Sindelfingen 6923.8410060909 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Hellmig bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
(23.02.2022) das war nur das erste mal, eine erste Termin, und bis jetz ich hoffe geht ales gut; Herr Steffen Hellig ist auch sehr …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Tim Ahls
Rechts- und Fachanwalt Tim Ahls
AHLS HÖLTING DR. BECKER - Rechtsanwälte Fachanwälte Notarin, Detmolder Strasse 26, 32839 Steinheim 6756.6363545459 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • IT-Recht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Tim Ahls bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
(17.03.2023) 👍
Profil-Bild Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Binz Rechtsanwälte PartmbB, Beim Turm Luxemburg 25, 54296 Trier 6719.7538723181 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald
Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald
Kanzlei Kirsten Auerswald, Steinstr. 2, 25709 Marne 6641.984940746 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
(10.05.2020) Kurz, knackig und resolut !!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Symann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Symann LL.M.
SYMANN LAW Kanzlei für Arbeitsrecht & Erbrecht, Haydnstraße 1, 80336 München 7118.5192346952 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Symann LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 94 Bewertungen Meine Situation war emotional sehr belastend, und ich brauchte jemanden, der nicht nur fachlich, sondern auch … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach
SEEBACH FREY & PARTNER, Querallee 36, 34119 Kassel 6809.2342280085 km
Fachanwältin Erbrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Annika Wiebke Seebach vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
aus 12 Bewertungen Ich bin tatsächlich Sprachlos. Es gibt keine passende Sätze sie und Ihre Art und Weise der Arbeit zu beschreiben. Sie … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rufus Terhorst
sehr gut
Anwaltskanzlei Terhorst und Molwitz, Heinrichsallee 8, 52062 Aachen 6629.9346087698 km
Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht • Pflegerecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Rufus Terhorst für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 64 Bewertungen Wir sind sehr, sehr zufrieden mit Herrn Rechtsanwalt Terhorst, fachlich hoch qualifiziert, kompetent in jeder … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Feller
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Feller
Rechtsanwaltskanzlei Feller, Mercatorstraße 32, 60316 Frankfurt am Main 6826.1415523927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Feller ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Testament
aus 14 Bewertungen Erstklassige Arbeit. Schnell und zuverlässig. Ich würde diese Kanzlei auf jeden Fall wieder einschalten im Falle eines … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Rittberger LL.M.
Rechtsanwältin Anke Rittberger LL.M.
Anwaltskanzlei Rittberger, Autenstraße 12, 71254 Ditzingen 6921.0374596497 km
Das Leben ist individuell und persönlich, eine gute Rechtsberatung auch!
Erbrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anke Rittberger LL.M. bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ruđer Anić
sehr gut
Rechtsanwaltsgesellschaft Anić und Partner, Ulica Ljudevita Gaja 53/II, 10000 Zagreb, Kroatien 7538.7774807605 km
Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Ruđer Anić hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 55 Bewertungen Unkomplizierte Abwicklung des Falles, hervorragende Deutschkenntnisse, uneingeschränkt gute Kommunikation. (01.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Joachim Schuster
Rechtsanwalt Dr. Joachim Schuster
Kanzlei Joachim Schuster, Wiesenstrasse 28, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6668.6735989218 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Schuster vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
aus 8 Bewertungen Hallo zusammen, ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, allen hilfesuchenden Menschen, die in Rechtsthemen die … (24.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia
sehr gut
Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia
Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia, Augustinerstr. 5, 73728 Esslingen am Neckar 6941.2627469554 km
Den Menschen empathisch und sachlich helfen, Ihre Rechte geltend zu machen - das ist mein persönlicher Leitsatz bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Angelegenheit ist momentan … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Vogl
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Rechtsanwalt Christoph Vogl
Kanzlei Vogl, Korfstraße 2b, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.9447921554 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Vogl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 22 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Vogl hat mich in einem Steuerstrafverfahren hervorragend verteidigt. Er hat sich mit dem … (06.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Fieberg
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Rechtsanwältin Kristin Fieberg
Ribas Brutschy Abogados, Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht, Blumenstraße 6, 76133 Karlsruhe 6868.7346575279 km
Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Kristin Fieberg
aus 23 Bewertungen Frau Fieberg behandelte uns mit größter Freundlichkeit und vor allem mit Wissen und Kompetenz in allen Fragen, die wir … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Fischer
Rechtsanwalt Gerd Fischer, Amalienstraße 42a, 76133 Karlsruhe 6868.2393122932 km
Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerd Fischer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
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Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Kanzlei für Erbrecht u. Mediation, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Ferdinand-Maria-Straße 30, 80639 München 7114.3705453835 km
kompetent - zuverlässig - lösungsorientiert
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Rien unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 139 Bewertungen Sehr kompetente, effiziente und höchst profesionelle Abwicklung des langen Verfahrens und das mit vollem Erfolg (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Gudula Kruse
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Rechtsanwältin und Notarin Gudula Kruse
Kanzlei Gudula Kruse, Münsterstraße 11, 46397 Bocholt 6608.0879077774 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Gudula Kruse im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Frau Kruse berät mich kompetent und weitsichtig nun schon seit 5 Jahren. Ich schätze Ihre Offenheit, fachlichen … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Puletz
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Rechtsanwalt Frank Puletz Kanzlei Puletz, Neustr. 10a, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.2653546126 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Puletz ist Ihr Ansprechpartner für Testament
aus 22 Bewertungen Sehr schneller Rückruf durch den Anwalt und eine ausführliches Gespräch zum Thema. Momentan ist die Klärung des … (26.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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